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bei scheidung keine prozesskostenhilfe

gefragt von elaelaelaelaelaela am 16.05.2009 um 20:29 Uhr

was tun bei ablehnung der übernahme,trotz geringen verdienstes?

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Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

geld x 22.375 gericht x 867 prozesskostenhilfe x 51

anonym
beantwortet von rabecker am 20. Mai 2009 09:41
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Die letzte Antwort war mit Sicherheit nicht wirklich hilfreich.

Am besten suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der sich in dieser Sache gut auskennt und Sie dabei unterstützt.

www.rechtsanwalt-becker.eu


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 16. Mai 2009 20:31
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Den preiswerteren Weg gehen: Getrennt leben.

Kommentar von E42d1896601e9fcbf68116fd18980e10smallelaelaela am 16. Mai 2009 20:38

wollte eigentlich nur ernstgemeinte antworten


angie760
beantwortet von angie760 am 16. Mai 2009 20:31
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Widerspruch einlegen und die Verdienstunterlagen vorlegen. Wenn Du nicht über den Satz bist, steht Dir die Prozesskostenhilfe zu.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 16. Mai 2009 20:30
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Erst mal rausfinden warum die abgelehnt wurde. Kann eigentlich nicht sein.


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