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bei rückwärts ausparken unfall, polizei eingeschaltet, anwalt?

Frage von butterblume21 butterblume21

Hallo, mein Vater hatte gestern einen kleinen Autounfall. Es war folgendermaßen: Nachdem er sich vergewissert hat, dass niemand kommt, hat er angefangen rückwärts auszuparken, weil er einen viel zu weiten bogen gemacht hat, hat er in den 1 gang zurückgeschaltet um sich zu korrigieren, da gab es einen zusammenprall mit einem mitsubishi jeep. die polizei wurde sofort verständigt. das problem ist, dass der rechte, hintere scheinwerfer von meinem vater und die rechte rückleuchte des jeeps beschädigt wurde (wobei das auto schon rot vor rost war und das teil mit sicherheit von allein abgefallen wäre schimpf); nun nahm die polizei selbstverständlich an, dass mein papa der schuldige sei, weil der jeep hinten und nicht vorne beschädigt wurde. die polizei war äußerst unfreundlich und hat meinen vater gar nicht angehört, der ihnen erklären wollte dass er eigentlich zum unfallzeitpunkt schon stand. ich gebe zu, dass sich dass alles ein bisschen kurios anhört, aber mein vater ist ein übermäßig vorsichtiger fahrer, über den man sich manchmal schon ärgern könnte, weil er immer 20 mal guckt und lieber 10 minuten an der kreuzung wartet, anstatt schnell vorbeizuflitzen... das problem ist, dass es keine zeugen gab, nur sogennante "knallzeugen" (die erst nach dem knall aufgehorcht haben).in dem jeep saßen 3 männer und mein papa war allein, was natürlich nicht zu unserem gunsten ist. außerdem ist der jeepfahrer ein recht bekannter unternehmer in unserem dörfchen und mein papa ein ausländer. jetzt wissen wir nicht, ob es sich lohnt, einen anwalt einzuschalten, weil die polizei meinen vater schon als unfallverursacher aufgenommen hat... das einzige was für meinen vater spricht, ist dass der jeep aus der fußgängerzone kam (für anlieger oder lieferverkehr frei von 5-11 h morgens) der unfall hat gegen 18 Uhr stattgefunden. der parkplatz befindet sich gleich nach ende der fußgängerzone, mein vater stand ca. 10 meter entfernt vom schild. und dem aussehen der autos nach zu urteilen, kam der andere mit 30 km/h angerast (30 km/h ist schätzung der polizei) nun ist es doch so, dass der jeep da 1. gar nicht langfahren durfte und von den 5 km/h die man eigentlich in der fußgängerzone nicht innerhalb von 10 m auf über 30 km/h beschleunigen konnte?

meint ihr es macht sinn einen anwalt einzuschalten? mein vater hat rechtsversicherung (?) (dh anwaltskosten werden getragen) allerdings mit einer selbstbeteiligung von 150€!!!

noch eine weitere frage hätte ich, ich hab mal gehört, dass man adac plus mitglied einen leihwagen für eine woche (kostenlos) bekommt, wenn das eigene kaputt ist/ repariert werden muss. weiß da jemand welche adac rufnummer dafür zuständig ist?

ich hoffe auf eine aufklärende antwort liebe community liebe grüße

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Antworten (4)

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    Antwort von Genevieve1 Genevieve1

    Hallo,

    Aus Selbsterfahrung weiss ich, das es sich absolut nicht lohnt, wenn die Polizei einem beim aufnehmen des Unfalls schon die Schuld gibt, gegen dieses Urteil zu klagen. Zudem dein Vater noch alleine war und der Gegner mehrere Zeugen hat. Dann kommt noch die Selbstbeteidigung der Versicherung dazu. Natürlich klaeren Anwälte einen nicht darüber auf, wie sinnlos somanche Klage ist, denn es geht ja ums Geschäft , der leidtragende ist später immer man selbst. Also sorry aber für mich Hört sich das leider nicht zu euren Gunsten an. Bei der Frage mit dem Leihwagen kann ich dir leider nicht helfen.

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    Antwort von boriswulff boriswulff

    Normalerweise bemüht sich die Polizei schon den genauen Verursacher zu finden. Gelingt das nicht, tragen normalerweise beide Parteien ihre eigenen Schäden und gut ist. Nun hat die Polizei offensichtlich deinen Vater als Verursacher eingestuft. Dagegen hat man natürlich das Recht einspruch zu erheben. Das kann nützlich sein, um in der Versicherung nicht evtl. hochgestuft zu werden. Die Frage wäre hier auch welcher Schaden in welcher Höhe entstanden ist. Evtl. zahlt man lieber den Austausch der Rückleuchte und gut ist.

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    Antwort von Sonderzeichen2 Sonderzeichen2

    Die ADAC Telefonnummer steht auf der Karte. Ansonsten würde ich wohl nichts mit dem Anwalt machen, da Dein Vater keine Zeugen hat und der Anschein ja gegen ihn spricht. Aber es kommt darauf an, vielleicht ist der Schaden, der euch durch das Hochstufen und die Schäden am Auto entsteht auch so hoch, dass sich ein Gang zum Anwalt trotz der Selbstbeteiligung lohnt.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Den Anwalt kann er sich sparen. Er ist vermutlich - trotz Deiner Schilderung - trotzdem schuld. In § 9 StVO heißt es:

    (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

    Es spielt bei einem Unfall keine Rolle, ob der andere Unfallbeteiligte zu schnell gefahren ist oder sich anderweitig verkehrswidrig verhalten hat. Sofern man ihm nicht nachweisen kann, daß er den Unfall absichtlich herbei geführt hat, ist er nicht Schuld. Es überwiegt die Verpflcihtung des rückwärts fahrenden, die Gefährdung anderer auszuschließen. Kommt es zu einem Unfall, hat er sich nicht dran gehalten - es wurde dann ja jemand gefährdet.

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