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Bei Rückgabe der Ware auch Ersattung der Versandkosten??

Frage von KranknSchw KranknSchw

Ich habe etwas online gekauft und 20 € Versandkosten (es ist ein riesen Karton) bezahlt. Nun habe ich die Ware innerhalb der 14 tägigen Rückgabefrist zurückgegeben.

In den AGB steht nur, dass ich die Rücksendekosten nicht tragen muss, weil der Warenwert über 40 € liegt und ich via Vorkasse bezahlt habe. Aber wie sieht es denn mit den "Hinsendekosten" aus - werden die einem bei fristgerechter Rückgabe auch erstattet?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pampahirsch pampahirsch

    Hallo Zusammen!

    Ich dachte mir, ich erkläre mal die Rechtslage. Also: Grundsätzlich muß lt. deutschem Recht der Händler nur die Rücksendekosten übernehmen. Er kann aber, wenn dies in der Widerrufsbelehrung UND den AGB vereinbart wird, festsetzen, dass bei einem zurückszusendenden Warenwert bis 40€ der Kunde die Rücksendegebühren übernimmt.

    Die Hinsendekosten sind allerdings im deutschen Recht nicht erwähnt. Wenn man sich das Gesetz durchliest, sieht es allerdings so aus, als wenn die Hinsendekosten nicht erstattet werden müssen. Es gab allerdings auch schon Gerichtsurteile, nach denen der Händler die Hinsendekosten erstatten musste, da die Gerichte das Gesetz anders ausgelegt haben.

    Diese Frage ist also durchaus strittig.

    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof vor ein paar Wochen entschieden, dass das Deutsche Gesetz an dieser Stelle nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, nachdem der Händler die Hinsendekosten erstatten muss. Allerdings muss nach europäischem Recht der Kunde die Rücksendekosten tragen, so dass die Versandkosten gerecht auf Händler und Kunde aufgeteilt wären. Der Deutsche Gesetzgeber wurde also aufgefordert, das Gesetz entsprechend anzupassen. Was dabei raus kommen wird, weiß noch keiner... ;-)

    Allerdings wird nach der Entscheidung des EuGH jede Klage vor Gericht wohl so entschieden werden, dass der Händler die Hinsendekosten erstatten muß. Wenn Du also Deinen Händler auf des Urteil des EuGH hinweist, wird er Dir wohl die Hinsendekosten erstatten, bevor es zu einer Klage kommt: http://www.internetrecht-rostock.de/eugh-hinsendekosten.htm

    Auf der anderen Seite muß man auch die Händler verstehen, die Durch die Fernabsatzrichtlinien im Gegensatz zum Kunden stark benachteiligt werden. Bei einer durchschnittlichen Retourenquote von ca. 40% sind das enorme Kosten, die dadurch entstehen und entsprechend auf die Preise umgelegt werden müssen.

    Viele Grüße!

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    Antwort von Lockenkopf79 Lockenkopf79

    Hallo,

    erst eben ist in der neuen FUNK UHR Heft24 ein Bericht erschienen "50 Urteile, die jeder kennen sollte" Da geht es auch um ein Urteil beim Versandhandel:

    "... Auch Versandkosten für den Hinweg zum Kunden müssen erstattet werden, wenn Ware retour geht.Viele Versandhändler halten sich daran allerdings nur, wenn sie freundlich an das Urteil erinnert werden (AZ:C-511/08)..."

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen, habe nämlich auch gerade das Problem mit einem Versanhändler.

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    Antwort von olle75 olle75

    Hallo, aus eigener Erfahrung werden die Versandkosten nicht erstattet. Die Rücksendungen allerdings schon.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Ich meine inzwischen ja. Da gab es irgendein Urteil in letzter Zeit zu. Google mal bitte.

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    Antwort von dodo25 dodo25

    Muß bei einem Warenwert über 40 Euro. Ist halt bei Vorkasse mit dem Hinterlaufen schwierig. Aber zustehen tut es dir für Hin- und Rücksendung.

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    Antwort von claire231 claire231

    nein das kann ich mir nicht vorstellen

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