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bei rot über die ampel und geblitzt, kann obwohl ich nicht gefahren bin den Führerschein abgeben?

gefragt von Larybaby am 01.04.2009 um 9:14 Uhr

Hallo,

Mein Freund ist gestern bei Rot über die Ampel gefahren und geblitzt worden, ich saß als beifahrer daneben. Er wird den Führerschein abgeben müssen das es länger als eine sek war. Fahrzeighalter ist sein vater der dann auch den Brief bekommen wird. Ist es möglich dass ich behaupten kann gefahren zu sein (auch wenn es auf dem Foto er ist) und den Führerschein abgeben?

Vielen Dank


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 1. April 2009 09:18
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Für wie blöd hältst Du die Polizei eigentlich? Wenn Du nicht gefahren bist, dann betrüge auch nicht, indem Du es behauptest.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 1. April 2009 09:15
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Nein, die sind weder blind noch dumm.


ehlers
beantwortet von ehlers am 1. April 2009 09:15
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Das Foto ist doch eindeutig,wie willst du da sagen das du gefahren bist?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 1. April 2009 09:22

Ein Photo sagt garnichts aus. Es zeigt eine Person, deren Identität verborgen ist.


Miss1176
beantwortet von Miss1176 am 1. April 2009 09:20
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nee aba er u wenn das foto net erkennbar dann wenns dumm kommt ein fahrtenbuch

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 1. April 2009 09:23

was ? Schlaf erst mal Deinen Rausch aus !

Kommentar von 6f557c50d87bf72d0333bf3f107cc997smallMiss1176 am 1. April 2009 09:35

sonst gehts dir aba gut du vogel oder???

Kommentar von usherle am 1. April 2009 09:47

schlagt euch!!!^^

Kommentar von 6f557c50d87bf72d0333bf3f107cc997smallMiss1176 am 1. April 2009 09:51

na hallo, bisschen anstand hat man oder. scho schlimm wenn ich mich selbst hier auf so ein niveu runterlassen muss-


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. April 2009 09:21
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Der Vater kann erklären, dass er nicht weiß, wer gefahren ist. Seinen Sohn braucht er nicht zu beschuldigen. Das Gericht kann ihm allerdings z.B. für die Dauer von 1 Jahr die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. Da er selber keines Vergehens bezichtigt wird, kann er auch nicht bestraft werden.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 1. April 2009 09:25

Für den Beifahrer gilt, das seine Identität unbekannt ist und sein Bild ohnehin unkenntlich gemacht wird. Also schweigen!


maiki01
beantwortet von maiki01 am 1. April 2009 09:15
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wenn er auf dem Foto ist, wie solltest Du dann gefahren sein?


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 1. April 2009 09:16
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Wenn Du nicht exakt so aussiehst wie der Fahrer brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.


anonym
beantwortet von jockl am 1. April 2009 09:16
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Lasse die Finger davon, damit handelst du dir ein Strafverfahren aus min. 2 Gründen ein.


anonym
beantwortet von russianpoison am 1. April 2009 09:16
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das kann ich dir leider nicht beantworten aber ich frage mich warum du das tun würdest??er muss doch für seinen fehler gerade stehen!!


Sumselbiene
beantwortet von Sumselbiene am 1. April 2009 09:16
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DU bist nicht gefahren. Daher können sie dir den Führerschein nicht abnehmen. Nur ihm, weil er gefahren ist. Und warum willst du behaupten dass du gefahren bist un den Führerschein abgeben?

Kommentar von 5f6270051475ecedd6010f67610dfd52smallChristlS am 1. April 2009 09:19

so groß kann doch keine Liebe sein! Und dann würd er´s auch nicht verlangen.


anonym
beantwortet von AlphaTrb am 1. April 2009 09:17
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du nicht, aber wenn er nen Freund hat der das für ihn machen würde ginge das.... P.s. die sind d... und b... ;)


Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 1. April 2009 09:18
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Wie blöd müsste man sein, wegen der nicht vorhanden Fahrkünste seines Fahrers den Führerschein abzugeben??


Tremor
beantwortet von Tremor am 1. April 2009 09:18
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Du kannst es behaupten, aber das wird Dir nichts nutzen. Dein Freund ist bei rot gefahren, nicht Du. Also ist es doch auch völlig ok, wenn er für diesen Fehler die volle Verantwortung übernimmt. vielleicht kann er den Zeitraum des Führerschein-Einzuges ja mitbestimmen?


anonym
beantwortet von Himbaerli am 1. April 2009 09:19
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Warte erstmal ab, wie das Bild aussieht.


anonym
beantwortet von newcomer am 1. April 2009 09:19
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wenn niemand gefährdet wurde kann es sein, dass er mit Punkte und Geldstrafe davon kommt. Bei der Wahrheit bleiben !!!!


Misslitle
beantwortet von Misslitle am 1. April 2009 09:23
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Nein, wenn er eindeutig auf dem Foto zu erkennen ist, hast du keine Chance diese Behauptung aufrecht zu erhalten! Aber warum solltest du das auch auf dich nehmen und für seine Fehler die Konsequenzen tragen?! Da würde ich mich erstmal selbst ganz ehrlich fragen, ob er umgedreht auch das gleiche für mich tun würde!!! Vielleicht lernt er ja daraus... Und er muss seinen Führerschein (wenn es wirklich dazu kommt!) doch auch nicht für 'ne Ewigkeit abgeben. Und solange immerhin einer von euch seinen Schein noch hat, ist es doch nur halb so schlimm!!!


Franticek
beantwortet von Franticek am 29. Mai 2009 21:43
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Wahrscheinlich wird erst einmal der Halter angeschrieben und gefragt, wer gefahren ist. Wenn etwas kommt, dann kannst du natürlich hingehen und das selbst ausfüllen und dich selbst beschuldigen. Damit machst du dich noch nicht einmal strafbar. Allerdings ....
Was bei einer kleinen OWi von 15€ noch gutgehen mag, das klappt da wohl nicht. In höheren Bereichen und vor allem, wenn es schon um Fahrverbot geht, dann wird schon etwas genauer überprüft. Es wird erst mal geschaut ob Mann/Frau, ob alt/jung usw ob das überhaupt plausibel ist. In der Regel wird das Foto (das im Original übrigens meist gestochen scharf ist) mit den Fotos aus dem Einwohnermeldeamt (die auf Paß und Ausweis) verglichen. Damit haben in der Regel immer recht schnell den richtigen Fahrer.


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