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Bei Rot über die Ampel gehen.

Frage von Halbwissen Halbwissen

Ich gehe häufig bei Rot über die Ampel. Besonders an Ampeln die ewig lange Grünphasen für die Autos haben, jedoch nur 5 Sekunden für Fußgänger (ideales Trainig für 50m Sprint) Bei Rot gehen ist strafbar, klare Sache. Aber wie siegt es aus wenn ich bspw. 20m von der Ampel entfernt über die Straße gehe. Über die Straße gehen ist ja nicht verboten, aber ab welcher Entfernung zur roten Ampel wird es geahndet?

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Antworten (10)

  • 5
    Antwort von manni1937 manni1937

    Selbstverständlich kannst Du 20 mtr entfernt von der Fußgängerampel die Strasse überqueren und das ist auch nicht strafbar. Auch 5 mtr. von der Ampelentfernt kannst Du das, Allerdings solltest Du beim Überqueren die Arme zum Himmel recken , damit sie Dir im Krankenhaus das Hemd schneller ausziehen können.

    Kommentar von Halbwissen HalbwissenHalbwissen

    Blödsinn. Ich hab noch Augen im Kopf. Du kannst natürlich auch auf Grün warten und darauf vertrauen das die Autofahrer Dich und Dein Grün immer schön erkennen.

  • 2
    Antwort von dtheres dtheres

    20m entfernt ist es nicht mehr strafbar

    Kommentar von dtheres dtheresdtheres

    ich habe allerdings gerade eine andere Aussage im netz gefunden:

    in der stvo ist festgelegt dass du die nächste fußgängerampel benutzen mußt, es gibt einen fall da bekam ein fußgänger eine polizeiliche ermahnung weil er 200 m vor einer ampel eine hauptverkehrsstraße überquerte, zu dieser zeit zeigte die fußgängerampel rot

    Aber wenn ein Fußgängerüberweg vorhanden ist in zumutbarer Entfernung hat man diesen zu benutzen. Was als Entfernung zumutbar ist entscheidet wahrscheinlich der Gesetzeshüter

    Kommentar von dtheres dtheresdtheres

    Hier noch eine Zusammenfassung aus dem juraforum:

    Der Gesetzgeber schreibt dem Fußgänger ein Überqueren der Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen auf Fußgängerüberwegen oder an Lichtzeichenanlagen nur dann vor, "wenn die Verkehrslage es erfordert." Auf einer verkehrsarmen Straße wäre der Fußgänger in der Wahl des Überganges frei. Er muss die Fahrbahn aber stets auf kürzestem Weg quer zur Fahrtrichtung und unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs (Vorrang des Fahrverkehrs) überqueren.

    Bei dem Begriff der Verkehrslage kommt es also auf die jeweiligen Gesamtumstände an, wie Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit und die örtlichen Sichtverhältnisse. Eine Verpflichtung besteht also grundsätzlich nur bei dichterem Verkehr und / oder schlechten Sichtverhältnissen, wenn der Fahrverkehr so stark ist, dass der Fußgänger bei korrektem Verhalten erhebliche Zeit auf eine Lücke warten müsste (BGH VR 69 115) oder das Überqueren "bedrohlich" wäre (KG VM 89 61) oder es mit besonderen Schwierigkeiten und Gefahren verbunden wäre.

    Auf belebten Straßen oder auch innerorts bei Dunkelheit muss der Fußgänger also in der Nähe von Ampelübergängen einen zusätzlichen Weg in Kauf nehmen, da ihn ansonsten eine Allein- oder Mitschuld trifft. Bis zu welcher Distanz eine Benutzungspflichtbesteht, ist nicht normiert, wurde aber für folgende Entfernungen unter den Voraussetzungen des § 25 III S 1 StVO bejaht:

    * bei 20 m neben Lichtzeichenanlage (KG VRS 57 9, Frau VR 79 920),
    * bei 30 m neben einem Fußgängerüberweg (BGH VRS 26 327),
    * 40 m vom nächsten Ampelübergang (KG VM 89 61),
    * 50 m von einem Ampelübergang entfernt (KG DAR 78 107).
    

    Erst bei größeren Umwegen wird von der Rechtsprechung eine Benutzungspflicht verneint:

    * z. B. ein zusätzlicher Weg von 200 m (LZA 100m entfernt) ist unzumutbar (Hb VRS 87 249),
    * aber einen 200 m entfernten Fußgängerüberweg muss der Fußgänger benutzen, wenn eine anderweitige Überquerung der Fahrbahn nach Sachlage bedrohlich ist (BGH(Z) VM 69, 129).
    

    Eine allgemeingültige Entfernungsangabe ist also nicht möglich. Es kommt eben auf die Umstände und Verkehrsverhältnisse im Einzelfall an.

    Kommentar von Andersinn AndersinnAndersinn

    gute Antwort! Kompliment!

    Kommentar von Halbwissen HalbwissenHalbwissen

    DH!

  • 2
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Du gehst über die Ampel? Hey, Du bist ja ein richtiger Akrobat! Normalen Menschen genügt der Fußgängerüberweg, um sich bei Rot plattfahren zu lassen...

  • 1
    Antwort von simikra simikra

    mindestens 8m solltest du von der ampel weg sein

  • 1
    Antwort von schildi schildi

    wenn du unterm Auto liegst denkst du, hätte ich doch bloß auf grün gewartet

  • 1
    Antwort von tomknopf tomknopf

    Musst Du zum Aldi oder zur Spielhalle über die Straße gehen??

    Kommentar von Halbwissen HalbwissenHalbwissen

    5x am Tag zur Trinkhalle. 2x Leergut 3x Oettinger Export

    Kommentar von tomknopf tomknopftomknopf

    Sauber der Dschastinn!!

  • 1
    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Jetzt bin ich mal gespannt.

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    sehr Riskant dein Vorhaben,du könntest im schlimmsten fall Pech haben und zur Kasse gebeten werden..

  • 1
    Antwort von Lexa1 Lexa1

    ich glaube ab 10 m kannst du gehen.

    Kommentar von WEISTDUS WEISTDUSWEISTDUS

    Wieviel würdest Du Dir Deinen Glauben kosten lassen?

  • 0
    Antwort von user7 user7

    Rote Ampel = 15€ Strafgeld

    Kommentar von tomknopf tomknopftomknopf

    und wenn man besoffen über die rote Ampel geht??

    Kommentar von Lover1991 Lover1991Lover1991

    Ich glaube das war nicht gefragt... .

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