War heute unterwegs und als ich vor einer Ampel zu stehen kam, hat diese 15 Min nicht auf Grün umgeschaltet. Dann bin ich einfach so drüber gefahren. Natürlich nach ausführlichem schauen, dass ja nichts kommt, die hinter mir sind auch gefahren.
Naja weiter wärs ja nicht schlimm, wenn ich nicht so dumm gewesen wäre, bei der Polizei anzurufen und ihnen Bescheid zu sagen. Der Polizist hat mich gleich voll angemacht. "Ja Frau ... da hoffen Sie mal, dass Sie niemand gesehen hat und anzeigt, da dass auch in einem solchen Fall verboten ist, die Ampel bei rot zu überqueren" Aber was hätt ich machen sollen? Ich konnt nicht umdrehen und hatte auch nicht ewig Zeit. Meine Mutter meinte, dass man nach einer bestimmten Zeit fahren darf. Weiß da wer was drüber? Was mach ich wenn mich jemand anzeigt. Und bitte nur ernstgemeinte Antworten Vielen Dank im Vorraus

Nur wenn das Rotlicht wesentlich länger als drei Minuten ohne Unterbrechung leuchtet, kann man von einem Funktionsfehler ausgehen. Dann darf man die Kreuzung nach einer angemessenen Wartezeit überqueren. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az: 2 Ss OWi 486/99).http://www.bild.de/BILD/auto/2008/09/ampel-bleibt-rot-wird-nicht-gruen/wann-ich-...

Nein, du musst nicht ewig warten. 15 Minuten ist schon mehr als genug Grund, um weiter zu fahren. Diese Ampel könnte defekt, und noch nicht gerichtet worden sein.
Malkia am 21. Februar 2009 23:15 Richtig, man muss nicht ewig warten.

lass es drauf ankommen, erstens es zeigt dich wahrscheinlich sowieso keiner an und 2. du wärst wahrscheinlich sogar im recht. ich glaube es ist erlaubt wenn man 15 minuten vor einer roten ampel steht wenn man sich dann vorsichtig in die kreuzung reintastet.
Ich kenne nicht die Rechtssprechung....aber ich wäre auch gefahren
Ich hab auch schon mal 15 minuten gewartet und ich war ganz vorne : )...nach 15 minuten wurde es endlich grün : )
Das wird wohl eine lange, einspurige Baustelle gewesen sein!
ja genau so war das : )...Ich hab mir auch überlegt zu fahren aber meine frau hat mich davon abgehalten : )

Da gibt es genaue Regeln, frage zB mal beim ADAC. Wie gesagt, in einem sehr engen Spielraum ist es unter Umständen tatsächlich erlaubt.

Man darf nach einer längeren Wartezeit (5-10 Minuten) fahren. Aber, wenn ein Unfall passiert, wird es einem zur Last gelegt bei Rot gefahren zu sein. So ist eben Deutschland. Wenn, dann ganz vorsichtig an die Querstraße. Ich würde da bei einer stark befahrenen Kreuzung, wie kbra01 schon geschrieben hat, die Polizei rufen, die wird dann den Verkehr regeln, wenn die Ampel defekt ist. Hatte auch schon mal eine längere Wartezeit, die Ampel schaltete kontaktabhängig, bin aber bis zu Linie gefahren, fuhr dann ein paar Mal etwas hin und her und plötzlich wurde es grün.
Kommt auf die Umstände an. Einige Ampeln arbeiten nach dem Prinzip der Induktionsschleife, da muß man genau bis zur Haltelinie vorziehen, sonst wird das Fahrzeug nicht erfaßt und die Ampel schaltet nicht um. Kenne auch so ein Problem. Da wollte ich bei grün als Fußgänger den beampelten Fußgängerüberweg überqueren, da fuhren etliche Fahrzeuge bei Rot mit der Begründung, es wäre schon zu lange rot für sie. Also so gehts nicht. Die Frage ist nun, was für Alternativen hättest Du gehabt, um Dich straßenverkehrsordnungsgemäß zu verhalten. Hätte eine Wendemöglichkeit bestanden, hättest Du sie ausnutzen müssen. Anders bei Einmündungen von Nebenstraßen auf Hauptstraßen ohne Ausweichmöglichkeit. Beste Idee, die Polizei per Handy anrufen, da bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
Noch zu meiner Fußgängersituation: Morgens zur Hauptberufsverkehrszeit auf einer nur in einer Richtung befahrbaren dreispurigen Hauptausfallstraße. Habe dann die Polizei angerufen. Die sagten, sie kämen sofort, um sich das Spielchen mal anzusehen. Tatsächlich wurde der Verkehr dann von einem Schupo geregelt. Keine 5 Minuten später. Die "Rotfüchse" bekamen Strafzettel.

war es eine baustellenampel?
Nein eine normale an einer Kreuzung mit vier Einmündungen
KerstinLisa am 21. Februar 2009 23:35 laß dich nicht runter machen. kann nur die ampel defekt sein."mann" soll mal überprüfen.
Bei rot über die Ampel fahren ist verboten. ich hätte mich sicher genauso verhalten wie Du aber rein rechtlich hättest Du Dir einen Umweg suchen müssen oder vorher die Polizei rufen müssen und dann warten, bis die den Verkehr regeln.... macht echt keine S... Wegen Anzeige hätte ich keine Befürchtung. Eine Einzelperson tut sich schwer, das Vergehen zu beweisen, da dann Aussage gegen Aussage steht. (sprich leugnen bis zum Umfallen!!!!)
Manche Leute stehen vor Anforderungsampeln, bis sie schimmelig sind, weil sie einfach nicht nah genug an die Haltelinie gefahren sind.
Tja, oder wenn sie Pech haben, ist deren Roller einfach zu leicht und die Ampel reagiert deshalb nicht...
Solche Roller kann man dann aber über die Kreuzung schieben ;-) also ab auf den Fußweg und dann die Druckampel betätigen.
man darf erst über eine rote ampel gehen / fahren wenn man eine angemessene zeit wartet also 15 bis 20 minuten man soll nur vorsichtig rübergehen habe ich in einer adac ausgabe gelesen..
Danke

4 wochen fahrverbot und punkte
GerdaG am 21. Februar 2009 23:15 Wofür? Für das Überfahren einer nicht funktionsfähigen Ampel?

ÜBER HANDY DIE POLIZEI ANRUFEN 111
hab ich doch
110

Ich würd mal sagen nein du darfst nicht fahren. Stell dir vor es kommt ein Fahrradfahrer und schaut nur auf sein Grün!
in deutschland kostet das 10€
Nein schon mehr über 250 glaub ich
Vielen vielen Dank, jetzt kann ich wenigstens beruhigt schlafen :-)
Aber was mich wundert, warum meinte der Polizist es ist verboten? Habe ihm ja gesagt, dass ich 15 Min gewartet habe..
polizisten spielen gerne den besserwisser
BINGO!!!!
Ein Dummschwätzer.
Der Polizist ist gemeint. :-)