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Bei rot mit zu hoher Geschwindigkeit über Ampel gefahren!

Frage von frankaxo frankaxo

Hallo,

was kann einem passieren, wenn man bei rot mit zu hoher Geschwindigkleit geblitzt wurde? Können sie einem nur wegen eines Vergehens (bei rot gefahren oder zu hohe Geschwindigkeit) bestrafen, oder doch auch wegen beider Vergehen? Ist es auch richtig, dass die Ampelblitzanlkage nur bei Rotsündern zwei Mal blitzt, oder kann es auch wegen der zu hohen Geschwindigkeit gewesen sein? Gruß, Frank

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Antworten (8)

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    Antwort von BlackSun1 BlackSun1

    Beide Vegehen...Führerschein wird weg sein

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    Antwort von Scyla Scyla

    Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung: 200 €, 4Punkte, 1 Monat Fahrverbot

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    Antwort von Lederstrumpf Lederstrumpf

    Feststehende Rotlichblitzer haben auf der Fahrbahn zwei Schleifen. Die erste Schleife wird in Höhe der Ampel aktiviert und die zweite Schleife mitten auf der Kreuzung. Sollte nur die erste Schleife aktiviert werden (das Fahrzeug bleibt vor der zweiten Schleife stehen, erfolgt keine Anzeige wegen Rotfahren. Erst bei der zweiten Schleife erfolgt die Anzeige, gemessen werden nur beide Schleifen zusammen (Beweisführung). Desweiteren sollte unbedingt beachtet werden, dass das Rotfahren vom Zeitfaktor abhängt. Über die Rote Ampel (bis 1 Sekunde)gefahren kostet Geld, danach (über 1 Sekunde und mehr)- Geld und Führerscheientzug. Bei einer Anzeige erfolgt natürlich die Recherche der gefahrenen Geschwindigkeit, welche in der Regel nicht angezeigt wird. Hierfür bedarf es einer zusätzlichen Abnahme durch den TÜV und ein Zertifikat, welches in der Regel nach ein paar Monaten neu beantragt werden müsste. Die dafür notwendigen Kosten werden meistens nicht aufgebracht. Das Foto sollte gut gelungen sein, sonst bestehen gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird. Ergeht der erste Bescheid 3 Monate nach dem Vorwurf, spricht mann von einer Verjährung, das Verfahren wird eingestellt.

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    Antwort von espressionant espressionant

    Alle Rotlichtanlagen blitzen zwei mal. Dass muss so sein, weil Du ja zufällig auf der Kontaktschleife stehen könntest. Dann ist Die Rotsünde aber nicht so schlimm (oder je nach Schleife überhaupt keine) Es gibt aber durchaus Anlagen, die Geschwindigkeit und Rotlicht blitzen, die brauechen dann auch keinen dritten Blitz.
    Geschwindigkeit und Rotlicht sind unteschiedliche Vergehen. Eine Tateinheit sehe ich da nicht. Eventuell könnte man argumentieren, die Geschwindigkeit wurde erhöht um noch rüber zu kommen, dann wäre das doch in Tateinheit, aber die Rotlichtsünde wäre vorsätzlich vorgenommen worden. Die Strafe ist dann höher!

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    Antwort von frankaxo frankaxo

    Würden die beiden Vergehen zusammen behandelt als Benachrichtigung zugesendet werden, oder würde es möglich sein, dass erst die Geschwindigkeitsübertretung und dann die rote Ampel geahndet würde?

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Beides zählt.

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    Antwort von Scyla Scyla

    Bußgeld siehe: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-2009/...

    Ich hab auch schon gehört, das man nur wg. einem Vergehen belangt werden kann. Aber rote Ampel ist schon teuer genug!!!

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    Antwort von almmichel almmichel

    Du wirst wegen beiden Vergehen belangt werden. Wird ganz schön teuer werden. Deine Lizenz wird erst mal weg sein.

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