Feststehende Rotlichblitzer haben auf der Fahrbahn zwei Schleifen. Die erste Schleife wird in Höhe der Ampel aktiviert und die zweite Schleife mitten auf der Kreuzung. Sollte nur die erste Schleife aktiviert werden (das Fahrzeug bleibt vor der zweiten Schleife stehen, erfolgt keine Anzeige wegen Rotfahren. Erst bei der zweiten Schleife erfolgt die Anzeige, gemessen werden nur beide Schleifen zusammen (Beweisführung). Desweiteren sollte unbedingt beachtet werden, dass das Rotfahren vom Zeitfaktor abhängt. Über die Rote Ampel
(bis 1 Sekunde)gefahren kostet Geld, danach
(über 1 Sekunde und mehr)- Geld und Führerscheientzug. Bei einer Anzeige erfolgt natürlich die Recherche der gefahrenen Geschwindigkeit, welche in der Regel nicht angezeigt wird. Hierfür bedarf es einer zusätzlichen Abnahme durch den TÜV und ein Zertifikat, welches in der Regel nach ein paar Monaten neu beantragt werden müsste. Die dafür notwendigen Kosten werden meistens nicht aufgebracht. Das Foto sollte gut gelungen sein, sonst bestehen gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird. Ergeht der erste Bescheid 3 Monate nach dem Vorwurf, spricht mann von einer Verjährung, das Verfahren wird eingestellt.
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