66

"Bei ROT hier halten" - ist das verbindlich?

Frage von demosthenes demosthenes

Bei manchen Ampeln gibt es bis zu 50m vorher eine Haltelinie, an der ein Schild steht mit dem Text "Bei ROT hier halten".

Abgesehen einmal davon, ob das sinnvoll und nachvollziehbar ist:

  • Ist das eigentlich rechtlich verbindlich?

  • Was passiert, wenn man (vorsätzlich) diese Linie überfährt und erst an der zweiten Linie unmittelbar vor der Ampel anhält?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von UlfDunkel UlfDunkel

    Hallo demosthenes.

    Vermutlich hilft Dir dieser Text weiter:


    Ein Schild vor einer Ampel "Bei Rot hier halten!" ist kein Gebotszeichen (Ha VRS 49 220). Auch wenn die Aufforderung durch ein ZZ. 1012-35, also ein Verkehrszeichen, erfolgt, ist die Nichtbeachtung nicht bußgeldbewehrt (LG Berlin, ZfS 01 8). Daraus kann abgeleitet werden, dass der Raum zwischen dem Schild und der Haltlinie der LZA bzw. der LZA nicht zu dem durch das Rotlicht geschützten Bereich gehört. Damit liegt kein Rotlichtverstoß vor, wenn in diesem Bereich vor der Lichtzeichenanlage abgebogen wird.


    Den habe ich hier gefunden und die Diskussion danach ist ebenfalls noch interessant, weil der Schreiber ("Peter Lustig") noch weitere Quellen anführt:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2948

    Kommentar von demosthenes demosthenesdemosthenes

    Danke! Das war genau, was ich suchte.

  • 9
    Antwort von waterlilies waterlilies

    § 41 Abs. 3 Nr. 2 StVO regelt die Haltepflicht an solchen Linien. Kann wie alle Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld belegt werden. Wie hoch dieses in dem Fall wäre kann ich dir aber nicht sagen.

  • 5
    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Diese Schilder stehen meist vor wichtigen Ausfahrten oder vorfahrtberechtigten Strassen. Die Linie, an der du dann halten sollst ist so angelegt, dass die Ausfahrten, bzw. Vorfahrtsstraßen freigehalten werden. Stehst du nun vor diesen, nimmst evtl. jemanden die Vorfahrt, oder du behinderst andere. Von daher denk ich, must du dich an das Schild halten. Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht.

  • 3
    Antwort von boriswulff boriswulff

    Das Schild hat einen empfehlungscharakter und ist deshalb nicht verbindlich.

    Wenn Du also nicht an der Linie hälst bedeutet dies keinen Rotlichtverstoß.

  • 0
    Antwort von Ampelfritze Ampelfritze

    Das Schild "bei Rot hier halten"ist nicht verbindlich. Ist jedoch auch ein Haltebalken angebracht der min. 50cm breit,ist jedes überfahren der zweiten Haltelinie ein Rotlicht Verstoß(auch für Rechtsabbieger). Sollte die 2.Haltelinie jedoch mehr als 25 m entfernt von der ersten angebracht sein, ist Sie anzuzweifeln. Grundsätzlich sollten in solchen Fällen von den Straßenbaulastträgern ein Zweibegriffiges(Rot-Gelb) Vorsignal über(Peitschenmast)und an der Seite angebracht werden.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.