demosthenes am 11.07.2007 um 11:04 Uhr
Bei manchen Ampeln gibt es bis zu 50m vorher eine Haltelinie, an der ein Schild steht mit dem Text "Bei ROT hier halten".
Abgesehen einmal davon, ob das sinnvoll und nachvollziehbar ist:
Ist das eigentlich rechtlich verbindlich?
Was passiert, wenn man (vorsätzlich) diese Linie überfährt und erst an der zweiten Linie unmittelbar vor der Ampel anhält?

§ 41 Abs. 3 Nr. 2 StVO regelt die Haltepflicht an solchen Linien. Kann wie alle Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld belegt werden. Wie hoch dieses in dem Fall wäre kann ich dir aber nicht sagen.

Diese Schilder stehen meist vor wichtigen Ausfahrten oder vorfahrtberechtigten Strassen. Die Linie, an der du dann halten sollst ist so angelegt, dass die Ausfahrten, bzw. Vorfahrtsstraßen freigehalten werden. Stehst du nun vor diesen, nimmst evtl. jemanden die Vorfahrt, oder du behinderst andere. Von daher denk ich, must du dich an das Schild halten. Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht.

Hallo demosthenes.
Vermutlich hilft Dir dieser Text weiter:
Ein Schild vor einer Ampel "Bei Rot hier halten!" ist kein Gebotszeichen (Ha VRS 49 220). Auch wenn die Aufforderung durch ein ZZ. 1012-35, also ein Verkehrszeichen, erfolgt, ist die Nichtbeachtung nicht bußgeldbewehrt (LG Berlin, ZfS 01 8). Daraus kann abgeleitet werden, dass der Raum zwischen dem Schild und der Haltlinie der LZA bzw. der LZA nicht zu dem durch das Rotlicht geschützten Bereich gehört. Damit liegt kein Rotlichtverstoß vor, wenn in diesem Bereich vor der Lichtzeichenanlage abgebogen wird.
Den habe ich hier gefunden und die Diskussion danach ist ebenfalls noch interessant, weil der Schreiber ("Peter Lustig") noch weitere Quellen anführt:
demosthenes am 11. Juli 2007 11:42 Danke! Das war genau, was ich suchte.

Das Schild hat einen empfehlungscharakter und ist deshalb nicht verbindlich.
Wenn Du also nicht an der Linie hälst bedeutet dies keinen Rotlichtverstoß.
Das Schild "bei Rot hier halten"ist nicht verbindlich. Ist jedoch auch ein Haltebalken angebracht der min. 50cm breit,ist jedes überfahren der zweiten Haltelinie ein Rotlicht Verstoß(auch für Rechtsabbieger). Sollte die 2.Haltelinie jedoch mehr als 25 m entfernt von der ersten angebracht sein, ist Sie anzuzweifeln. Grundsätzlich sollten in solchen Fällen von den Straßenbaulastträgern ein Zweibegriffiges(Rot-Gelb) Vorsignal über(Peitschenmast)und an der Seite angebracht werden.