Hallo demosthenes.
Vermutlich hilft Dir dieser Text weiter:
Ein Schild vor einer Ampel "Bei Rot hier halten!" ist kein Gebotszeichen (Ha VRS 49 220). Auch wenn die Aufforderung durch ein ZZ. 1012-35, also ein Verkehrszeichen, erfolgt, ist die Nichtbeachtung nicht bußgeldbewehrt (LG Berlin, ZfS 01 8). Daraus kann abgeleitet werden, dass der Raum zwischen dem Schild und der Haltlinie der LZA bzw. der LZA nicht zu dem durch das Rotlicht geschützten Bereich gehört. Damit liegt kein Rotlichtverstoß vor, wenn in diesem Bereich vor der Lichtzeichenanlage abgebogen wird.
Den habe ich hier gefunden und die Diskussion danach ist ebenfalls noch interessant, weil der Schreiber ("Peter Lustig") noch weitere Quellen anführt:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2948
Danke! Das war genau, was ich suchte.