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Bei rot geblitzt weil vor mir jemand spontan abgebogen ist.

Frage von Timberwood Timberwood

Hallo,

hab ein kleines rechtliches Problem. Ich bin heute ganz entspannt auf eine Kreuzung zugefahren, vor mir ein großer BMW. kurz bevor wir auf der Lreuzung waren sprang die Ampel auf gelb was eigentlich kein Problem war da wir beide noch locker drübergekommen wären. Allerdings überlegte es sich der BMW-Fahrer dann doch noch anders und bog sopntan nach links ab weshalb ich hinter ihm scharf bremsen musste. In diesem Moment sprang die Ampel scheinbar auf rot was ich allerdings nicht mehr sehen konnte und es hat geblitzt. Als der BMW dann abegbogen war bin ich noch weitergerollt und wurde dabei gleich nochmal geblitzt als ich mitten auf der Kreuzung war. Beim ersten Bild bin ich mir nicht sicher ob ich zu erkennen bin, auf dem zweiten bin ich auf jeden Fall drauf.

Was erwartet mich jetzt und kann mich da die Verkehrsrechtsschutz wieder rausholen wenn ich den Hergang entsprechend schildere?

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Antworten (12)

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Das wird schwierig, denn auch bei gelber Ampel muss man im Zweifel anhalten und kein Wettrennen mit der Ampel fahren.

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Richtig. Wenn man bei Gelb anhalten kann ist anzuhalten.

    Wenn Du allerdings bei grün auf die Kreuzung gefahren wärst und halt bremsen musstest wegen dem Vordermann, der viel zu spät (oder auch gar nicht) geblinkt hat und Du nur nach dem Abbiegen die Kreuzung freimachen wolltest dann dürfte das keine Probleme geben.

    So ist das neulich hier in Hamburg gewesen. Da ist ein HVV-Bus gleich mehrfach beim Abbiegen geblitzt worden.

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    Antwort von aRalf aRalf

    In jedem Fall den Vorgang schildern. Alles andere liegt im "Ermessen" der Behörde. Etwas anderes bleibt Dir wahrscheinlich nicht !

    Kommentar von redead118 redead118redead118

    naja ob da viel Ermessensspielraum ist.... es blitzt ja bei Ampeln immer 2 mal (wie geschildert) eben aus dem Grund, um festzustellen, ob jmd. nur 1 m über die Haltelinie oder eben über die ganze Kreuzung fährt. Und genau deshalb is die Sache wohl klar. Und er wäre bestimmt nicht der Erste, der den Sachbearbeitern was von einem bösen BMW erzählt ;-)

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    Antwort von macuri macuri

    Ich fürchte, da hast du keine Chance. Denn du hättest ja vor der Ampel bremsen können und der BMW-Fahrer ist auf den Bildern auch nicht zu sehen. Und außerdem musst du genügend Abstand zum Vordermann einhalten.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Da haut dich kein Rechtschutz raus, du bist bei Rot über die Ampel gefahren, egal aus welchen Gründen. Wie schon geschrieben, mußt du 1. Abstand halten und 2. vorausschauen fahren. Das Bußgeld richtet sich danach, ob schon länger als 1 sekunde Rot war. Du kannst zwischen 90 und 200 EUR rechnen plus 3-4Punkte, evtl. 1 Monat Fahrverbot.

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    Antwort von paula211 paula211

    Rote Ampeln sind kein Kavaliersdelikt. Bei gelb ist die Kreuzung zu räumen und wenn ich da nicht einwandfrei drüber komme muss ich eigentlich warten. Das geht zwar 99 mal gut (auch bei mir) aber irgendwann haste halt einfach Pech. Ich glaub nicht, dass du da unbeschadet rauskommst.

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    Antwort von Timberwood Timberwood

    Ich denke mal das es beim ersten Blitz noch keine Sekunde war, zählt da der erste oder der zweite?

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Der zweite ist meist von hinten, wegen der Motorräder.

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Wenns geblitzt hat, bist du bei rot drüber. Was vor dir abging, spielt für diesen Sachverhalt keine Rolle.

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    Antwort von HarryBo0815 HarryBo0815

    schwierieg. Ich schätze mal dass die mit Aussagen wie: nicht vorrausschauend gefahren, oder Mindestabstand nicht eingehalten oder so argumentieren. Genau weiss ich das aber nicht. Ich schätz das aber einfach mal so.

    Trotzdem viel Glück damit. Ist eben echt dumm gelaufen...

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    Antwort von akademikus akademikus

    nun du musst vorausschauend fahren, machen kannst du da nicht wirklich was... gibt auf jeden fall ein oder zwei punkte... googel doch mal.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte und 100 €. Vielleicht kannst Du Widerspruch einlegen und den BMW- Fahrer als Zeugen benennen.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    soooo teuer ist das... incl. fahrverbot.. unglaublich.

    Kommentar von HarryBo0815 HarryBo0815HarryBo0815

    Lebenslänglich, anschliessende Sicherheitsverwahrung :)

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Du warst trotzdem zu dicht am Vordermann.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    glaube nicht, daß Du erfolg hast

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