Hallo, ich müsste eine Rechnung über Fahrtkosten schreiben. Mein Auftraggeber sagte es gibt pro KM 0,35 Cent. Ich bin davon ausgegangen das ich darauf noch 19 MwSt. mit in Rechnung stellen kann/muss. Nach dem ich die Rechnung gesendet hatte 0,35 Cent zzgl. 19% MwSt. meine der Auftraggeber diese müssten abgezogen werden also von den 0,35 Cent 19% MwSt. ausweisen. Ich dachte das man immer diese 19% mit dazu rechnet , ist das bei einer Fahrtkostenpauschale anders? Oder muss die Rechnung für Fahrtkosten Brutto=Netto geschrieben werden? Wenn man diese 19% abziehen müsste wäre es ja für einen Kleinunternehmer von Vorteil und jemand der UsSt. zahlt von Nachteil, da Ihn ja die 19% abgezogen werden. Kennt jemand dazu eine Regelung bzw. weiß wie sich das genau verhält? Danke im Voraus für eure Hilfe!! Mfg.
1
Bei Rechnung Kilometerpauschale mit MwSt. oder ohne ?
Frage von
UweK69
Antworten (6)
-
0Antwort von
antola61antola61
also ich bin mir jetzt etwas unsicher, aber bei Pauschalen gibt es, glaub ich, keine USt! Also wäre dann brutto = netto....
-
0Antwort von
Eddy21Eddy21
Bist du Vorsteuer abzugsberechtigt ?
Ist das die erste Rechnung die du schreibst ! Ansonsten Privat und Mwst ist nicht !
-
0Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Wenn ich als Gewerbetreibender eine Honorarrechnung schreibe, dann setze ich ein Kilometergeld und auch Porto auf die Rechnung plus 19% Mehrwertsteuer.
Und das ist die gängige Methode. Mein Kilometergeld ist aber nur 30 Cent.
-
-
0Antwort von
andreas48andreas48
die Frage ist , wie du Umsatzsteuer verrechnest...
ansonsten sind die 35 Cent Brutto
-
0
0,35 Cent währen mir mit oder ohne MwSt. zu wenig.
Kommentar von
andreas48andreas48 die Antwort ist flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig
Diese Frage
Also ich bin mit UsSt. veranlagt, also immer + 19% diese werden in den Rechnungen natürlich ausgewiesen. Ich kenne es auch bisher nur so das die Konditionen z.B. Stundensatz oder Tagessatz immer Netto angegeben werden. Das muss ja auch so sein weil es ja auch Unternehmer gibt die nach der Kleinunternehmerregelung abrechnen. Deshalb versteh ich auch nicht ganz warum ich bei einer KM Pauschale noch 19% abziehen soll anstatt diese mit auf diese Pauschale drauf zu rechnen. Der Stundensatz wird Netto angegeben und da dachte ich die KM Pauschale muss ja dann auch Netto sein. Mfg.
Unter Kaufleuten gilt der Nettobetrag+ Mwst. und nichts anderes !