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bei radarmessung durch erhöhte geschwindigkeit aufgefallen

Frage von sascha2302 sascha2302

Hallo zusammen.

Ein Kumpel ist vor kurzem bei einer Radarmessung angehalten worden. Die meinten, er sei zu schnell gefahren.

Dort hat er dann erstmal nach einem Foto oder einem Video gefragt.

Dazu folgendes:

Es gibt kein Video oder Foto, auf dem sein Auto, oder sein Kennzeichen zu erkennen ist oder war. Lediglich eine Messung irgendeines Fahrzeuges, das zu schnell gefahren ist. Jedenfalls war nichts darauf zu erkennen, das es sich hierbei um ihn handeln könnte.

Vor Ort hat er dementsprechend nichts ( ! ) zugegeben, und denen dann verklickert, die sollen ihm irgendwas handfestes zuschicken, bevor sie ihm irgendwas anhängen.

Er hat es wohl freundlicher gesagt, wie ich es hier formuliere. Nun meine Frage:

Können die ihm ohne einen einzigen, aussagekräftigen Beweis irgendwas?

Oder zählt da schon alleine die Aussage des Polizisten? Meiner Meinung nach würde das Aussage gegen Aussage bedeuten, und ihn dementsprechend auch nichts kosten. Selbst wenn es 2 oder mehrere in grün ( oder blau...) waren - durchschauen und messen kann ja nur einer zur selben zeit. Und das sich Polizisten gegenseitig decken würden, brauchen wir hier ja nicht zu diskutieren ;)

Mich interessiert einfach nur - was kann ihm passieren, wenn er es drauf ankommen lässt? Er hat ne Rechtsschutzversicherung - daher juckt es ihn auch nicht großartig, wenn er einen Anwalt einschalten muss. Nur will er eben erst dann dahin, wenn der brief da ist - und ich bin zu neugierig, um da jetzt noch wochenlang abzuwarten.

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Antworten (6)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von JotEs JotEs

    Es gibt kein Video oder Foto, auf dem sein Auto, oder sein Kennzeichen zu erkennen ist oder war. Lediglich eine Messung irgendeines Fahrzeuges, das zu schnell gefahren ist.

    Das Foto, das z.B. beim Blitzen "geschossen" wird, soll die nachträgliche Feststellung der Identität des Fahrers ermöglichen. Wenn aber der Fahrer, wie vorliegend, angehalten und seine Identität direkt vor Ort festgestellt wird, dann braucht man kein Foto mehr. Es steht dann ja fest, dass er das angehaltene Fahrzeug geführt hat. Und dann genügt die grundsätzlich glaubwürdige Zeugenaussage (Wahrheitspflicht!) der Polizisten, dass sie genau dieses Fahrzeug gemessen und eben die protokollierte Geschwindigkeit festgestellt haben.

    Die Beschuldigteneinlassung (keine Wahrheitspflicht) ist hingegen grundsätzlich weniger glaubwürdig, weil der Beschuldigte keiner Wahrheitspflicht unterliegt. Deshalb ist es für einen Beschuldigten auch nicht sinnvoll, z.B. vor Gericht ständig seine Unschuld zu beteuern. Statt dessen muss er bzw. sein Anwalt versuchen, die Glaubwürdigkeit der Polizistenaussage soweit zu erschüttern, dass der Richter ins Zweifeln gerät. Nur wenn das gelingt hat der Beschuldigte eine Chance, freigesprochen zu werden.

  • 5
    Antwort von Nowaja Nowaja

    Hilfreichste Antwort:

    Es war eine kontrollierte Geschwindigkeitsüberwachung. Kein Radar, sondern Laser.

    Diese wird stets von zwei Beamten vorgenommen und protokolliert.

    Diese Aussage reicht auch im Zweifelsfall vor Gericht. !

    Fazit: Demnächst an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, und das Bußgeld ohne weiteren Einwand bezahlen.

    Raserei ist leider kein Kavaliersdelikt. Jedes Jahr verunglücken wegen überhöhter Geschwindigkeit zahlreiche Menschen.

    Kommentar von Cux1970 Cux1970Cux1970

    Besser hätte ich es nicht schreiben können. Daumenhoch!

    Kommentar von sascha2302 sascha2302

    Mag sein, das du recht hast - so in etwa seh ich das wohl auch ;)

    Dennoch wird es ihm nicht ausreichen - dafür kenn ich den zu gut. Das wird er wohl drauf ankommen lassen, wenn bei dem Brief keine Fotos oder Videos dabei sind, die das auch hieb und stichfest beweisen können.

    Nur weil irgendjemand irgendetwas auf nen Prozokollzettel geschrieben hat, muss das noch lange nicht stimmen. Und das Polizisten sich gegenseitig decken - na davon kann ja mal ausgehen.

    Dementsprechend bin ich mal gespannt, was passiert, wenn er es zum Anwalt bringt.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Und das Polizisten sich gegenseitig decken - na davon kann ja mal ausgehen.

    Stell dir vor, du wärst einer dieser Polizisten. Was hättest du wohl davon, einem Autofahrer absichtlich einen falschen Vorwurf zu machen oder einen Kollegen zu decken, der selbiges tut?

    Immerhin müsste die "Gegenleistung" für ein solches strafbares Verhalten doch wohl das Risiko mindestens ausgleichen, dass du dadurch eingehst, nicht wahr?

    Und dieses Risiko besteht, neben der eigentlichen Strafe, darin dass du mit dem Verlust deines Arbeitsplatzes und deiner Altersversorgung zu rechnen hättest. Würdest du das wirklich riskieren, nur um einem wildfremden Autofahrer ein Bußgeld abnehmen zu können?

    Kommentar von HubertusKW HubertusKWHubertusKW

    Er kann gerne den Bußgeldbescheid "verneinen". Dann geht es eben den normalen Weg zum hohen Gericht.

    Soweit nicht ungewöhnlich.

    Der Richter hat eine sogenannte Beweißwürdigung.

    "Aussage gegen Aussage" stimmt natürlich nicht so ganz. Denn der Richter weis: Ein Beschuldigter darf lügen wie gedruckt. Aber ein Zeuge (also die Beamten) sind zur Wahrheit verpflichtet.

    Der Richter wird den Beklagten fragen, ob er seinen Einwand zurückziehen möchte. Falls nicht, wird er sich zur Beratung zurückziehen.

    Danach wird das Urteil gesprochen.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Hilfreichste Antwort:

    die gab nun schon jemand JotEs. Kann übrigens trotzdem Radar gewesen sein.

    Kommentar von HubertusKW HubertusKWHubertusKW

    Nein, es kann kein Radar gewesen sein, weil dabei geblitzt wird. Nur bei Laser gibt es einen Anhalteposten.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Nein, es kann kein Radar gewesen sein, weil dabei geblitzt wird

    nein, da bist du auf dem Holzweg. Genauso wie wenn jemand Beweis mit "ß" schreibt o)

    Es kann nach bzw. bei jedem eingesetzten Messsystem hinterher ein Anhaltetrupp postiert sein, also auch bei Radar.

  • 0
    Antwort von Anton96 Anton96

    Die wichtigste Frage ist zunächst einmal ob man den vorgeworfenen Verkehrsverstoß begangen hat, hat man in begangen ist es normalerweise am klügsten in zu zu geben und zu zahlen hat man in nicht begangen bleibt zu überlegen ob es sich lohnt den Klageweg zu beschreiten. Ich würde in dem Fall das man den Verkehrsverstoss nicht begangen hat dem ganzen begründet widersprechen und abwarten ob dem Widerspruch stattgegeben wird, was durchaus öfter passiert als man gemeinhin denkt. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird würde ich überlegen ob sich das Prozessrisiko lohnt oder nicht bei 15 € Geldbusse wäre ich geneigt zu zahlen, wenn es um ein Fahrverbot geht das womöglich meine Job gefährdet würde ich den Klageweg beschreiten. Es ist keine so gute Idee den Rechtsschutz zu oft mit Lappalien zu beschäftigen die kündigen dann nämlich irgend wann den Vertrag. Wie die Aussage von Polizisten zu bewerten ist hat JotEs in meinen Augen sehr gut dargelegt. Auch ich gehe wie er davon aus das Polizisten bei so etwas in aller Regel nicht Lügen, warum sollten sie das auch.

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    Antwort von BesserWeiser BesserWeiser

    Es gibt Lasermessungen mit und ohne Foto. Das hier war offensichtlich eine ohne Foto. Dann kommt es auf die Aussagen der Polizeibeamten an (Messbeamter und "Anhalteperson"). Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die die Aussagenerfüllen müssen (sog. "Vier-Augen-Prinzip"). Der eine misst und teilt dann dem anderen mit, welches Fahrzeug mit welchem Kennzeichen er anhalten soll. Die Aussagen sind verwertbar. Die Aussichten sind eher schlecht, aber nicht unmöglich.

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    Antwort von HubertusKW HubertusKW

    "Aussage gegen Aussage" gilt in dem Fall tatsächlich nicht.

    Warten wir ab, was das hohe Gericht sagen wird.

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    Antwort von Anettchen2010 Anettchen2010

    Bei solchen Dingen reicht keine Aussage....da müssen se schon nen Bild oder nen Video liefern... An sich schon komisch, das se dich angehalten haben, ohne was in der Hand.. Bist du dir sicher, das es echte Polizisten waren?

    Kommentar von sascha2302 sascha2302

    Wie gesagt, es geht nicht um mich - daher kann ich dir das nicht beantworten.

    Kommentar von Nowaja NowajaNowaja

    @Anettchen2010:

    Leider falsch !

    Bei einer Laserüberwachung braucht man kein Bild. Denn die Fahrereigenschaft wurde durch den Anhalteposten festgestellt.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    ...wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr.... halten ;-)

    Kommentar von HubertusKW HubertusKWHubertusKW

    Anettchen, Du kannst vielleicht gut kochen, aber von Verkehrsrecht hast Du keine Ahnung.

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