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Bei Privatinsolvenz Grundstück Noch-Ehefrau überschreiben?

Frage von maxxim maxxim

Guten Morgen! Hoffe ich bekomme hier eine Antwort.

Ich habe vor 2 Jahren Eine DHH gebaut. Als das Haus fertig war bin ich nach 3 Monaten ausgezogen weil meine Frau und ich uns getrennt haben. Ich lebe jatzt als seit 2 Jahren getrennt und auf grund der Immobilie und anderen Schulden muss ich nun Privatinsolvenz anmelden. Meine Exfrau lebt in diesem Haus . Bezahlen tut sie das ganze mit HarzIV.

Nun würde ich gerne wissen, ob es für mich sinnvoll wäre, das Grundstück an meine Noch-Ehefrau zu überschreiben, damit ich nix mehr mit der Immobilie zu tun habe? Sprich das meine Frau alleine verantwortlich fürs Haus ist. Ich weiß das ich damit nicht aus der Kredidhaftung entlassen werde, aber ich möchte wissen ob diese Überschreibung Vorteile für mich hat. Meine Frau weiß noch nichts von meinem Vorhaben in Insolvenz zu gehen.

MfG Mark

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Antworten (9)

  • 11
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Das wird nicht funktionieren, da das Wohneigentum zu Deinem verwertbaren Vermögen gehört.

  • 3
    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    Wenn du Werte verschwinden lässt, könnte das als Betrug betrachtet werden.

    Kommentar von duwieich duwieichduwieich

    DH

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Die Überschreibung hat keine Vorteil, du gibts einen Vermögenswert ohne Gegenleistung ab, das ist keine gute Idee, zumal der Kreditgeber da ein Wörtchen mit zu reden hat.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Keine Tricks! Dem Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte und Verpflichtungen wahrheitsgemäß aufzeigen. Dann klappt es auch mit der Restschuldbefreiung!

    Kommentar von maxxim maxxim

    ein anwalt hat mir den rat gegeben. meine frau würde liebend gern meinen teil des grundstücks übernehmen. ich wollte niemanden betrügen! ich suche einfach nur nach einer passenden lösung für meine situation.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Du bleibst in der Kredithaftung und hättest aber nichts mehr, womit Du es im Zweifel bezahlen könntest (falls Deine Frau nicht mehr zahlt). Ist nicht sehr clever (um das mal nett zu sagen).

    Und wenn Deine Frau einem Verkauf nicht zustimmt, dann gibt es auch die Möglichkeit der Zwangsversteigerung, wenn nicht bezahlt wird bzw. Ihr Euch auseinandersetzen müßt (Zugewinnausgleich). Spätestens wenn die neuen Besitzer vor der Tür stehen, wird sie dann wohl raus müssen.

    Kommentar von maxxim maxxim

    richtig, die möglichkeit gibt es, aber sie kann die versteigerung bis zu 5 jahren hinaus zögern, ich möchte endlich einen schnitt unter meine vergangenheit setztn und versuchen neu anzufangen...

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    Antwort von Helga54 Helga54

    Kannst du mit der Überschreibung Unterhaltsansprüche ab gelten. Harz IV ist kein Grund das Haus zu verkaufen wenn der Wohnraum von an gemessener Größe ist.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Aber wenn er in Insolvenz geht, braucht er keinen Unterhalt mehr zu zahlen.

    Kommentar von maxxim maxxim

    ich weiß nicht. mein sohn bekommt den mindestumterhalt, meine frau nichts. deshalb steh in 3 wochen eine verhandlung an, sie klagt auf unterhalt obwohl ich ihr nichts zahlen kann

    Kommentar von maxxim maxxim

    wie schon gesagt, ich weiß nicht ob 130qm angemessen sind für 2 personen. noch dazu wenn meine frau nicht durch eigene leistung die raten bezahlt...

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Ich sehe auch keinen Sinn in deinem Vorhaben! Versucht gemeinsam das Haus zu verkaufen, sonst kommt es vermutlich so oder so unter den Hammer!

    Kommentar von maxxim maxxim

    meine frau stimmt keinem verkauf zu. sie will auf jeden fall weiter im haus bleiben...

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    Antwort von bachfee bachfee

    hat meiner Meinung nach keinen Sinn,verursacht nur noch zusätzlich Kosten

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    Antwort von duwieich duwieich

    wenn du deiner frau das haus überschreibst ist es auch weg

    da sie von harz 4 lebt wird sie es wohl verkaufen müssen

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Muss sie das? Ich dachte man darf Eigentum haben.Kenne manche die eine Eigentumswohnung haben und Harz4 beziehen.

    Kommentar von maxxim maxxim

    stimmt, darf man. aber sie lebt mit unserem sohn auf 130 qm! Sie arbeitet nicht, sie bezahlt die kosten von hartz4... ich weiß nicht wie lange das tragbar ist für den staat.

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