Befinde mich seit Dezember 2010 in Priv.-Inso, habe einen PKW , Restwert 3.700,-- € (lt. Gutachten). Muss diesen freikaufen, um ihn zu behalten. Unpfändbarkeit wegen Schwerbehinderung 70 % und Kennzeichen "G" wurde verneint. Jetzt gibt es ein neues BGH-Urteil vom 16.06.2011, welches besagt, das eine Unpfändbarkeit des PKW besteht eben mit den genannten Kriterien 70 % und "G". Laut einem Beschluss des Insolvenzgerichtes könnte dieser PKW aber auch einem Austausch-PKW mit einem deutlich niedrigerem Wert unterliegen, wenn die Unpfändbarkeit vorläge. Wie hoch dürfte der Wert dieses PKW sein, um nicht auszutauschen oder besagt die Formulierung der Unpfändbarkeit, dass kein Gegenwert vorgenommen werden darf? Bisher habe ich auch schon in Raten den PKW freigekauft. Was ist mit dem schon bezahlten Geld an TH, welches ich von dem mir verbliebenen Rest leiste? Es wird auch ein Teil des Geldes schon vom TH gepfändet (lt. Pfändungstabelle). Wer kann mir kompetenten Rat geben? Ich bin total verzweifelt, denn ich benötige den PKW dringend, um tägliche Therapien und Arztbesuche vorzunehmen sowie Einkäufe tätigen zu können. Der PKW hat eine höhere Einstiegsmöglichkeit und variable Sitzhöhen-Einstellungen.
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Bei Priv.-Inso. Unpfändbarkeit des PKW - gibt es dann einen Höchstwert
Frage von
Orlika
Antworten (2)
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martellomartello
Bei Insolv.gehört dir nichtsmehr.Dein Auto gehört dir auch schon nicht mehr(mach dich mal schlau) WENN du es zur Arbeit nutzt geht es wohl.Sonst sehe ich schwarz
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Flap79 Hallo ,
ich kann dir leider nicht genau sagen wie es im Einzelnen bei 70% etc. ist. Aber wir befinden uns ebenfalls in der Privatinsolvenz und wir durften unser PKW nur behalten, weil sein Wert unter 2000 Euro liegt und mein Mann wegen der Arbeit auf das Auto angewiesen ist! Wie siehts denn mit deinem Insolvenz-Treuhänder aus? Der müsste dir das genau sagen können!
Gruss Sabrina
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