Mein Sachbearbeiter bei der ARGE (jetzt Jobcenter) erklärte mir ich würde dem Arbeitmarkt jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen da ich ja beide Elternteile pflege.
Hat dein Sachbearbeiter dir das so erklärt wäre das auf alle Fälle eine Fachaufsichtsbeschwerde, möglicherweise sogar eine Anzeige wegen Rechtsbeugung wert.
Diese Aussage ist si grundfalsch, dass die vorsätzlich sein muss. Verfügbarkeite ist keine Anspruchsvoraussetzung im SGB II.
Selbstverständlich darfst 1, 2 oder 10 Verwandte häuslich pflegen, ohne dass das automatisch Einfluss auf deinen Leistungsanspruch haben darf.
Unabhängig davon kommt es gerade in diesen Fällen, in denen du dich wegen häuslicher Pflege auf die Unzumutbarkeit einer bestimmten Arbeit berufst und möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht der Vermittlung zur Verfügung steht, auf die Umstände des Einzelfalls an.
Schau mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...
Hallo,
der Entfall des ALG2-Anspruchs infolge Bedarfsgemeinschaft trifft bei mir nicht zu ,da ich schon über 25 bin!
MfG
Falsch. § 7 Absatz 3a SGB II. Hier greift die Beweislastumkehr und (Zitat) "damit eine Abweichung vom Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X. Nicht die Behörde muss die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind." (Zitat Ende, Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft ). Das dürfte aber genau in solchen Fällen faktisch unmöglich sein -> ergo: Kein ALG2 Anspruch.