Ein Bekannter von mir hatte am Wochenende genau so einen Unfall im Parkhaus, wie es im Giese Verkehrslexikon beschrieben wird unter dem Titel den ich oben eingegeben habe. Nun meine Frage: Beide wollten, das die Polizei dazu gerufen wird, die auch nach ca. 20 Minuten eintraf. Sie nahmen den Unfall Vorort auf und meinten zum Schluss: Jeder müsse 34,00€ Busgeld bezahlen, was beide Parteien auch freiwillig taten. Nur finde ich in keinem der Busgeldkataloge einen Hinweis darauf, das die Polizei wirklich berechtigt war ein Busgeld bei einem Parkhausunfall zu kassieren. Kann mir da jemand weiter helfen?
Bei Parkplatz- bzw. Parkhausunfällen findet im allgemeinen Schadensteilung statt
Antworten (5)
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2Antwort von
MietnormadeMietnormade
Das war auch nur ein Verwarngeldangebot. Für ein Bußgeldbescheid hätte noch Verwaltungsgebühren und Bearbeitungskosten etc. draufkommen müssen. Aber die Sache wird unter Missachtung von $1 gegenseitige Rücksichtnahme gelaufen sein. Wenn es zu einem Unfall kommt haben in der Regel beide nicht aufgepasst/ richtig reagiert.
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1Antwort von
FranticekFranticek
Die Polizei darf keine Bussgelder kassieren, nur Verwarnungsgelder. Und in diesem Fall waren das Verwarnungsgelder (unter 40 Euro und ohne zus. Gebuehren).
Dass die Polizei dort kassieren darf, ueberhaupt einschreiten darf, wieso denn nicht? Da jeder in dieses Parkhaus reinfahren kann, ist dies oeffentlicher Verkehrsraum (wenn auch in privatem Besitz). Somit gilt dort z.B. auch die StVO.Kommentar von
SolveySolvey ja, ich meinte auch Verwarnungsgeld. Die haben aber behauptet, das die StVO im Parkhaus nicht unbedingt gilt. lies dir das mal bitte durch mit diesem Giese Verkehrslexikon. Fast genauso ist dieser Unfall passiert. Der andere fuhr viel zu schnell zum Ausgang und mein Bekannter bremste in letzter Minute, dabei krachte es.
Kommentar von
FranticekFranticek Ich habe das Lexikon von Giese nicht, stattdessen koennte ich dir mit Gesetzeskommentaren, Urteilen, aktuelle Rechssprechung usw eher dienen. Was immer wieder missverstanden wird, ist das mit dem Rechts vor Links. Das gilt normal im Parkhaus eben nicht, das wird wohl auch das sein, was im Giese Lexikon steht. Aaaaber .. die StVO definiert dieses Rechts vor Links fuer gleichberechtigte Strassen (wenn keine sonstigen Vorfahrtszeichen oder Ampeln da sind). Und weil es im Parkhaus keine richtigen Strassen gibt, die StVO das RvL aber nur fuer Strassen definiert, gibt es gerade wegen der StVO da auch kein RvL. Das wird oft missverstanden.
Es ist nicht ganz so einfach und es ist noch mehr zu beachten. Du kannst deine Frage aber auch mal in einem hochrangigen Fachforum fuer Verkehr stelle, naemlich im Forum von http://www.verkehrsportal.de
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akademikusakademikus
ich hätte es an ort und stelle nicht bezahlt.
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SolveySolvey wäre dass dann nicht teurer geworden, wenn die Polizei denen dann erst wieder was zugeschickt hätten?
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KatzentatzeKatzentatze
Geh doch mit dem Bußgeldbescheid zur Polizei und laß es dir dort genau erklären. Die können dir auch die Listen zeigen, in denen die Höhe genau festgelegt ist.
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newcomernewcomer
unachtsamkeit, ausfahren aus parklücke ohne die Vohrfahrt zu beachten
ja glaube ich auch so verstanden zu haben, danke finde ich trotzdem viel Geld, was die zahlen mußten. Die Polizei kassiert nicht immer, habe ich selber schon so erlebt in einem ähnlichen Fall, der auf der Straße passierte.