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Bei orange/rot über die Ampel

Frage von sweetappel20 sweetappel20

Ich bin vor 2 wochen über eine orangene Ampel gefahren und in meinem Augenwinkel kurz nach der Ampel war aber rot und dann hat es zweimal geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit. Was kommt auf mich zu? Es war mein Arbeitsweg und ich brauch den Führerschein denn sonst kann ich meinen Job vergessen. Post kam auch schon, da das auto nicht auf mich läuft sondern auf meinen freund hat er die post bekommen und es ist auf dem bild eindeutig zu sehn das da eine frau sitzt. die gemessene rotzeit beträgt 1,19 sec.

Mit was muss ich rechnen??

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Crack Crack

    Bei 1,19sek war das ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

    Da kommt Einiges auf Dich zu.

    • 200€ Bußgeld
    • 4 Punkte
    • 1 Monat Fahrverbot
    • 23,50€ Gebühren

    Dazu musst Du dann wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist mit Probezeitmaßnahmen rechnen. Dir wird ein Aufbauseminar angeordnet welches zwischen 200€ und 300€ kostet und Deine Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.

    Den Zeitpunkt des Fahrverbots kannst Du unter Umständen innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Bedingung dafür ist das Du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hattest.


    Was habt Ihr denn auf dem Zeugenbefragungsbogen angegeben?

    Kommentar von sweetappel20 sweetappel20

    Bis jetzt haben wir noch nichts angeben, aber ich bin auf dem Bild zu erkennen. mein Arbeitgeber meinte das er mir was schreiben würde wenn ich was bekomm und heute werd ich ihn mal drauf ansprechen und das dann noch beifügen an den bogen.

    Kommentar von sweetappel20 sweetappel20

    Obwohl hab grad auf dem Brief gelesen dsas der Fahrer/Fahrerin ein Anhörungsbögen übermittelt wird. Dann könnte ich ja da das schreiben beifügen von meinem Geschäft. Steht auf diesem Anhörungsbogen schon drauf was mich dann erwartet an Bußgeld etc.?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Wenn die 1,19sec stimmen dann musst Du mit dem rechnen was ich oben geschrieben habe.

    Ein Schreiben Deines Chefs nützt nichts. Die Bußgeldbehörde kann aus solchen Gründen keine Ausnahme machen, das kann nur ein Gericht. Du müsstest also dann wenn der Bußgeldbescheid da ist Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer Verhandlung. Allerdings wandeln auch die Gerichte ein Fahrverbot nur in seltenen Fällen in eine höhere Geldstrafe um. Dafür sind gewichtige Gründe nötig, Du müsstest z.B. dann zwingend Deinen Job verlieren. Hier bleibt Dir aber immer noch die Möglichkeit den Zeitraum des Fahrverbotes selbst zu bestimmen, deshalb wirst Du vor Gericht kaum Erfolgschancen haben, ist nur raus geworfenes Geld.

    Wenn Dein Freund (er als Halter wurde ja auch angeschrieben) bis jetzt noch nicht geantwortet hat dann sollte er das nicht mehr machen. Es ist zwar nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, aber vielleicht hast Du Glück und die Sache verjährt.

    Das ist nämlich 3 Monate nach dem Tattag der Fall wenn Du als Fahrer bis dahin nicht gefunden werden konntest. Es kann aber gut sein das die Polizei oder das Ordnungsamt bei Euch zu Hause erscheint und mit dem Foto nach der Fahrerin sucht. Dein Freund muss ja nicht sagen wer gefahren ist. Wenn sie Dich nicht finden können und Ihr schafft es das 3 Monate plus ein paar Tage hin zu ziehen dann wäre die Sache erledigt. Das Einzige was dann passieren könnte wäre eine Fahrtenbuchauflage für einen bestimmten Zeitraum.

    Kommentar von sweetappel20 sweetappel20

    bei meiner freundin hat dies schreiben vom chef was genützt und die war zuvor mehrmals auffällig geworden

    Kommentar von sweetappel20 sweetappel20

    Also ich hab mein Brief nochmal genau durchgelesen und auch die Paragrafen die da stehn mir wird folgendes zur Last gelegt: §37 Abs.2,§49 Stvo,§24Stvg,132 Bkat Im Internet habe ich gelesen das dies unter 1 Sekunde ist. Stimmt dies? Trotz das bei mir steht 1.19 sec. oder ist die Behörde mit mir gnädig??? Kann sich das noch ändern oder ist dies jetzt schon so fest gelegt nach den Paragrafen?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Da hast Du Recht.

    Die von Dir angeführten Paragrafen bei Rotlichtverstößen unterscheiden sich nur durch ein Detail.

    Bei Dir steht: 132 Bkat

    Würde man Dir einen Rotlichtverstoß über einer Sekunde vorwerfen dann würde da stehen: 132.1 BKat

    Das heißt das Du wahrscheinlich mit 90€ + 23,50€ und 3 Punkten, aber ohne Fahrverbot davon kommen könntest.

    Eine Kulanz gibt es da eigentlich nicht, keine Ahnung warum das so ist. Der Bußgeldbescheid kann natürlich noch anders ausfallen, aber ich drücke Dir die Daumen.

    Kommentar von sweetappel20 sweetappel20

    Aso also der Bescheid kann sich noch ändern?!

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