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Bei OP etwas im Patienten vergessen

Frage von benaar benaar

Hallo, wenn ein Arzt ein Objekt im Patienten vergisst, wie haftet dann der Arzt fuer Folgeschaeden?

Beispiel: ein Arzt vergisst bei einer Nieren-OP ein Kunststoff-teil in der Niere. An diesem Teil - in Ultraschall und Roentgen nicht sichtbar - kristallisieren sich mehrmals Nierensteine. Bei einer Steinsanierung wird zufaellig das Teil geborgen, da es fest mit dem Stein verwachsen ist, bzw. der Stein aussenherum gewachsen ist. Kann der Arzt, der die erste OP durchgefuehrt hat, nun belangt werden? Hat der Patient durch seine Unterschriften eine Haftung des Arztes fuer einen solchen Fehler ausgeschlossen?

Viele Gruesse, Ben

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Antworten (6)

  • 5
    Antwort von griechesucht griechesucht

    Gegen Kunstfehler sind die Ärzte versichert...

  • 3
    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Du kannst da gegen schon vergehen mit einem Anwalt ist aber ein langer weg bis da dann mal was passiert. Wenn du sowas vorhast geh zu einem Fachanwalt und lass dich bei ihm mal beraten ob es sin macht in deinem Fall.

    Kommentar von waggerla waggerlawaggerla

    Es gibt Anwälte, die darauf spezialisiert sind

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Hab ich doch geschrieben Fachanwalt

    Kommentar von PinhaColada PinhaColada

    z.b. die kanzlei dr. meineke in köln!!

  • 1
    Antwort von legeartis legeartis

    Hallo,

    natürlich kannst du gegen diesen Tatbestand vorgehen. Denn OP-Material im Körper zu vergessen stellt eine fehlerhafte Behandlung dar. Wichtig ist hier, sämtliches Beweismaterial und Befunde zu sichern. Und es gibt Fristen, die man einhalten muss. Nach Erkennen des Kunstfehlers bleibt ein begrenzter Zeitraum um hier einen Behandlungsfehler geltend zu machen.

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan

    Dann gibt es einen Kunstfehlerprozeß, in dem die Schuld des Arztes nachgewiesen und die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt wird, das dann von der Versicherung des Arztes oder des krankenhauses gezahlt wird.

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Es muß nicht unbedingt zu einem solchem Prozeß kommen. Die Parteien können sich auch einigen.

    Kommentar von PinhaColada PinhaColada

    ja, z.b. durch einen mediator, wenn beide seiten einverstanden sind.

  • 1
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Der Arzt haftet und ist versichert.

  • 0
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Bei in Kliniken angestellten Ärzten kann man statt des Arztes auch die Klinik verklagen - das ist meist erfolgreicher, weil die dann eher nachgeben, weil sie um ihren "guten Ruf" fürchten, wenn die Klage und der Prozess dann vielleicht noch in den Medien breitgetreten werden.

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