Hallo, wenn ein Arzt ein Objekt im Patienten vergisst, wie haftet dann der Arzt fuer Folgeschaeden?
Beispiel: ein Arzt vergisst bei einer Nieren-OP ein Kunststoff-teil in der Niere. An diesem Teil - in Ultraschall und Roentgen nicht sichtbar - kristallisieren sich mehrmals Nierensteine. Bei einer Steinsanierung wird zufaellig das Teil geborgen, da es fest mit dem Stein verwachsen ist, bzw. der Stein aussenherum gewachsen ist. Kann der Arzt, der die erste OP durchgefuehrt hat, nun belangt werden? Hat der Patient durch seine Unterschriften eine Haftung des Arztes fuer einen solchen Fehler ausgeschlossen?
Viele Gruesse, Ben
Es gibt Anwälte, die darauf spezialisiert sind
Hab ich doch geschrieben Fachanwalt
z.b. die kanzlei dr. meineke in köln!!