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Bei Neueinzug: Muss eine Spüle vorhanden sein?

gefragt von moechtegern am 04.03.2008 um 16:34 Uhr

Oder muss man sie als Mieter selbst mitbringen. Wie ist denn da die Rechtslage?


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Reply


dragon100
beantwortet von dragon100 am 4. März 2008 16:37
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Was steht denn im Mietvertrag?

Ich habe jetzt eine neue Wohnung angemietet,da sind weder Tapeten noch Bodenbelag enthalten.Steht aber auch so in meinem Mietvertrag.

Kommentar von moechtegern am 4. März 2008 23:18

Danke an alle hier, im Mietvertrag stand eben gar nichts darüber drin.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 4. März 2008 16:36
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im allgemeinen wird die Wohnung "nackt" vermietet, d.h. ohne Spüle. Darauf besteht auch kein Anspruch.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 4. März 2008 16:36
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Ich bin der Meinung, dass ein Vermieter selbst entscheiden kann, was und in welchem Umfang bzw. mit welcher Ausstattung er vermietet. Jeder potentielle Mieter kann ja auch selbst entscheiden, ob er den Vertrag eingeht.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 4. März 2008 16:36
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Das liegt im Ermessen des Vermieters, ob er eine Küche einbaut, oder der Mieter.


albatros
beantwortet von albatros am 5. März 2008 09:55
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eine spüle muss nur dann da sein, wenn das so im mietvertrag steht. ansonsten besteht keine diesbezügliche verpflichtung. wenn denn der vermieter auf wunsch des mieters eine solche installiert, ist dafür zusätzlich zu löhnen. die meinung von sully ist falsch, nur die toilette muss da sein, herd und spüle nicht.





Käpt'n Gruenbaer
beantwortet von Käpt'n Gruenbaer am 4. März 2008 16:42
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Nö!

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 22. April 2008 11:39

Hast Recht! Mietenspiegel 2007 für Hamburg sagt folgendes: Liegen die wesentlichen Ausstattungsmerkmale in einer Wohnung nicht vor, handelt es sich um eine minderausgestattete Wohnung.

Wesentliche Merkmale einer Normalwohnung sind außer den in der Mietenspiegeltabelle genannten Ausstattungen funktionsfähige Küche mit einer Mindestausstattung (Spüle, Herd) und zusätzlichen Stellflächen; bei Wohnungen unter ca. 50 m² sind auch Kochnischen ausreichend.

Kommentar von Obelhicks am 24. Mai 2008 18:53

Du verwechselst Mietspiegel mit Mietrecht. Ob der Vermieter eine Wohnung vermietet oder eine Spüle ohne Wohnung ist Sache des Mietvertrages. Genauso kannst du ein Auto mit oder ohne Automatik mieten. Übrigens für Hamburger: das Mietrecht für Schiffe unterscheidet sich erheblich von dem für Wohnungen.


Sully
beantwortet von Sully am 4. März 2008 17:02
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Meines Wissens nach müßen eine Spüle und ein Herd vorhanden sein, ebenso wie ein Klo.


geige
beantwortet von geige am 21. April 2008 14:46
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Kommt darauf an, wo du wohnst (Bundesland/Stadt). Würdest du z.B. eine Wohnung in Hamburg anmieten, muß diese zwingend mit einer Küche (Herd/Spüle) ausgestattet sein - anderenfalls wäre es der Rechtslage nach keine Wohnung sondern tatsächlich ein "Stall".




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