1

Bei Nebenkosten Verjährungsfrist!?

Frage von 3kaesehoch3 3kaesehoch3

Wenn der Wasserzähler jahrelang falsch gelaufen ist, kann man das Geld von den Mitmietern verlangen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von albatros albatros

    Nach Ablauf der Abrechnungsfrist für das jeweilige Abrechnungsjahr kann nichts nachträglich berechnet und verlangt werden. Für das fällige Jahr können Differenzen zwischen HWZ und Summe Unterzähler nur bis 20 % anteilig umgelegt werden, über 20 % gehen diese zu Lasten des Vermieters. Eichfristen für KWZ sind 6 Jahre. Sind Eichfristen überschritten, kann unter Umständen der Mieter um 15 % mindern oder ganz die Zahlung verweigern, da gibt es allerdings sehr unterschiedliche Meinungen und Rechtsprechung. Betriebskostenabrechnungen unterliegen nicht der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren. Hier gilt die gesetzliche Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Forderungen aus der Abrechnung (Nachzahlungen oder Gutschriften) verjähren wiederum nach drei Jahren (gerechnet vom Endes des Jahres, in welchen der Anspruch entstanden ist). Die Eichfristen sind jetzt neuerdings so geregelt, dass die Eichfrist jeweils für volle Kalender-Jahre gilt (z.B.: Eichdatum 1.3.09> Beginn der Eichfrist aber 1. Januar 2009, Ende 31. Dezember 2014

  • 0
    Antwort von maxmuster1 maxmuster1

    das kommt drauf an....

    wenn es eine manipulation (betrug oder betrugsversuch) war, kannst du den betrüger regresspflichtig machen.

    wenn du als vermieter deinen mietern eine fehlerhafte bk-abrechnung erstellt hast, dann hast nach ablauf der verjährung keine möglichkeit mehr, die kosten an die mieter umzulegen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.