gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Bei nachträglicher Verneinung einer Unternehmereigenschaft, was passiert mit der gez. UST?

gefragt von Burgenfreund am 04.11.2009 um 13:54 Uhr

Bei einer nachträglich festgestellten Verneinung einer Unternehmereigenschaft hat dies ja weitreichende Konsequenzen in sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht.
Steuerrechtlich entfällt z.B. nachträglich die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges (Stichwort nachversteuerung, etc.). Was aber passiert mit der eingezahlten Ust.? Bekommt man die vom Finanzamt zurück oder ist sie weg.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Steuern x 2.950 Finanzamt x 940

anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 5. November 2009 08:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst die Rechnungen korrigieren...


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 4. November 2009 13:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer wird geschuldet." Im Zweifelsfall hat sie Dein Kunde als Vorsteuer geltend gemacht! Du müsstest rückwirkend alle Rechnungen ändern bzw. stornieren, sonst musst Du die Umsatzsteuer abführen. Lieber vorher gegensteuern (weitere Rechnungen an andere Auftraggeber z.Bsp.)!!


Chianti
beantwortet von Chianti am 7. November 2009 01:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann man so nicht beantworten! wer hat dir denn die unternehmereigenschaft abgesprochen? das finanzamt? oder durch ein statusfeststellungsverfahren, welches die krankenkasse eingeleitet hat oder durch ein selbst eingeleitetes statusfeststellungsverfahren?


anonym
beantwortet von fourxxx am 4. November 2009 14:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wieso solltest du die zurückbekommen, du bist doch nur der "mittelsmann" der die mwst für den staat eintreibt. schließlich hast du sie nicht bezahlt sondern dein kunde, der evtl. ebenso umsatzsteuerpflichtig ist und sie verrechnet.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.