Bei einer nachträglich festgestellten Verneinung einer Unternehmereigenschaft hat dies ja weitreichende Konsequenzen in sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht.
Steuerrechtlich entfällt z.B. nachträglich die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges (Stichwort nachversteuerung, etc.). Was aber passiert mit der eingezahlten Ust.? Bekommt man die vom Finanzamt zurück oder ist sie weg.
"Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer wird geschuldet." Im Zweifelsfall hat sie Dein Kunde als Vorsteuer geltend gemacht! Du müsstest rückwirkend alle Rechnungen ändern bzw. stornieren, sonst musst Du die Umsatzsteuer abführen. Lieber vorher gegensteuern (weitere Rechnungen an andere Auftraggeber z.Bsp.)!!

das kann man so nicht beantworten! wer hat dir denn die unternehmereigenschaft abgesprochen? das finanzamt? oder durch ein statusfeststellungsverfahren, welches die krankenkasse eingeleitet hat oder durch ein selbst eingeleitetes statusfeststellungsverfahren?
wieso solltest du die zurückbekommen, du bist doch nur der "mittelsmann" der die mwst für den staat eintreibt. schließlich hast du sie nicht bezahlt sondern dein kunde, der evtl. ebenso umsatzsteuerpflichtig ist und sie verrechnet.