Bei Muttern wohnen, Genehmigung nötig
In Deutschland muss man ja alles melden. Wenn ich jetzt ein schon erwachsenes Kind wieder bei mir aufnehme (das ja sowieso früher bei mir gewohnt hat) muss ich das dem Vermieter melden? Abmelden muss man das ja auch nicht. Und ist es dann ein Untermieter, auch wenn es KEINE MIETE zahlt?
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Hilfreichste Antwort von Hemmi61 02.03.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Eine Genehmigung ist nicht noetig aber Dein Vermieter sollte wegen der Nebenkosten Bescheid wissen. Die Meiste wird zwar per Zaehler abgelesen aber die Muellgebueher muss der Vermieter bei der Kreisverwaltung anmelden. Dein erwachsenes Kind muss also hier oder da gemeldet sein. Ich bin selbst Vermieter und hatte den Fall gleich zweimal letztes Jahr.
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Du mußt dem Vermieter nur mitteilen das ab .... Sohnemann/Töchterchen bei Dir wohnt. Verbieten kann der Vermieter das nicht, aber evtl. Betriebskosten die nach Personen abgerechnet werden anpassen.
"Und ist es dann ein Untermieter, auch wenn es KEINE MIETE zahlt?"
Nein ist es nicht. Einfach nur ein Familienangehöriger der/die bei Dir wohnt.
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Nein, man muß nicht, sollte es aber trotzdem machen. Verbieten kann er es nicht. Er ist Familienmitglied und somit kein Untermieter.
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Wenn du sie bei ihrem Auszug abgemeldet hattest dann ja, geht ja um die Gemeinschaftskosten wie zum Beispiel Wasser usw. die auf die Anzahl der Mieter umgelegt werden.