Frage von TDrachen 01.03.2011

Bei Muttern wohnen, Genehmigung nötig

  • Hilfreichste Antwort von Hemmi61 02.03.2011
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    Eine Genehmigung ist nicht noetig aber Dein Vermieter sollte wegen der Nebenkosten Bescheid wissen. Die Meiste wird zwar per Zaehler abgelesen aber die Muellgebueher muss der Vermieter bei der Kreisverwaltung anmelden. Dein erwachsenes Kind muss also hier oder da gemeldet sein. Ich bin selbst Vermieter und hatte den Fall gleich zweimal letztes Jahr.

  • Antwort von anitari 03.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du mußt dem Vermieter nur mitteilen das ab .... Sohnemann/Töchterchen bei Dir wohnt. Verbieten kann der Vermieter das nicht, aber evtl. Betriebskosten die nach Personen abgerechnet werden anpassen.

    "Und ist es dann ein Untermieter, auch wenn es KEINE MIETE zahlt?"

    Nein ist es nicht. Einfach nur ein Familienangehöriger der/die bei Dir wohnt.

  • Antwort von Seeteufel 01.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, man muß nicht, sollte es aber trotzdem machen. Verbieten kann er es nicht. Er ist Familienmitglied und somit kein Untermieter.

  • Antwort von firefox2204 01.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn du sie bei ihrem Auszug abgemeldet hattest dann ja, geht ja um die Gemeinschaftskosten wie zum Beispiel Wasser usw. die auf die Anzahl der Mieter umgelegt werden.

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