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Bei Motorradunfall sagt ein Zeuge aus, man sei zu schnell gefahren. Wie wird das gewertet vor Gericht?

Frage von isi600 isi600

Ein Freund von mir hatte gestern einen Motorradunfall wobei ein Zeuge gesagt hat, dass er wegen des lauten Auspuffsounds davon ausgeht, dass der Motorradfahrer zu schnell gefahren ist. Der Aufprall selber geschah bei ca. 20 kmh und das Motorrad ist auch im Stand schon laut. Wie wird eine solche Aussage gewertet? Ein "zu schnell" kann man doch nicht richtig definieren, oder?

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Antworten (7)

  • 7
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Die Frage kann man so nicht beantworten.

    Bei Gericht gilt die sogenannte freie Beweiswürdigung. Es kommt also darauf an, wie die Zeugenaussage gewertet wird. Es wird aber mit Sicherheit zu weiteren Fragen an den Zeugen kommen.

    Übrigens kann man "zu schnell" schon definieren: Schneller als erlaubt bzw. als den Verkehrsverhältnissen angemessen.

    Kommentar von Knowledge KnowledgeKnowledge

    Richtig, Wolf. Zumal man "zu schnell" ohne Vegleichsmöglichkeit nur sehr schlecht abschätzen kann. Ich möchte als Richter da nicht die objektive Glaubwürdigkeit des Zeugen bewerten..ggg.

  • 6
    Antwort von Shira Shira

    Die Aussage dürfte bei Gericht nicht von Bedeutung sein, ohne das eindeutige Beweise vorliegen.

  • 5
    Antwort von andreas48 andreas48

    die tatsächliche Geschwindigkeit lässt sich ja anhand der Bremsspuren ermitteln, so dass die Aussage, er ist nach meinem Dafürhalten zu schnell gefahren keine Aussagekraft hat..vor Gericht zählen Fakten und nicht Vermutungen

  • 4
    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Wenn der Zeuge relativ genaue Zeit- und Abstandsangaben machen kann, kann man das Tempo ungefähr berechnen. Und ein Sachverständiger erkennst die ungefähre Geschwindigkeit auch an den Schäden. Wenn er es also wirklich nicht verbockt hat, werden sie es schon rausfinden.

  • 3
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn der Zeuge im Dienst eine grüne oder blaue Uniform trägt, dann hat das leider Gewicht - egal, welchen Blödsinn er da verzapft.

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Du wirst auch kein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen wenn der Polizist am Auspuffsound hört, dass Du wohl zu schnell fährst.

  • 3
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Von der Lautstärke auf die Geschwindigkeit zu schliessen, dürfte bei Gericht nicht verfangen. Wenn ich so argumentiere fährt jeder Panzer mindestens 300 km/h.

    Ich war selber viele Jahre Schöffe - mach dir keine Gedanken. Wenn alles ok war, dann gibts keinen Grund zur Sorge

  • 1
    Antwort von isi600 isi600

    Es ist ja in der Stadt passiert und es gab keine Bremsspuren weil er sich sofort (in einer 30er Zone)bei der Vollbremsung hingelegt hat. Aber schonmal gut zu wissen, dass der Fahrradfahrer der wohl der Motorradgegner schlecht hin war, nicht so viel Relevanz haben wird. Zum Glück hatte der Motorradfahrer auch keine Schuld bis jetzt, da der andere Unfallteilnehmer gewendet hat ohne sich umzugucken. Aber danke für die Infos!

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