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Bei Motorradunfall sagt ein Zeuge aus, man sei zu schnell gefahren. Wie wird das gewertet vor Gericht?

gefragt von isi600 am 05.10.2007 um 20:00 Uhr

Ein Freund von mir hatte gestern einen Motorradunfall wobei ein Zeuge gesagt hat, dass er wegen des lauten Auspuffsounds davon ausgeht, dass der Motorradfahrer zu schnell gefahren ist. Der Aufprall selber geschah bei ca. 20 kmh und das Motorrad ist auch im Stand schon laut. Wie wird eine solche Aussage gewertet? Ein "zu schnell" kann man doch nicht richtig definieren, oder?

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Recht x 35.180 Motorrad x 1.750 Unfall x 1.208 Sound x 808 Geschwindigkeit x 525 Auspuff x 135 Aussage x 69 Zeuge x 42 Zeugenaussage x 32 Motorradunfall x 5

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. Oktober 2007 20:07
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Die Frage kann man so nicht beantworten.

Bei Gericht gilt die sogenannte freie Beweiswürdigung. Es kommt also darauf an, wie die Zeugenaussage gewertet wird. Es wird aber mit Sicherheit zu weiteren Fragen an den Zeugen kommen.

Übrigens kann man "zu schnell" schon definieren: Schneller als erlaubt bzw. als den Verkehrsverhältnissen angemessen.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 5. Oktober 2007 21:14

Richtig, Wolf. Zumal man "zu schnell" ohne Vegleichsmöglichkeit nur sehr schlecht abschätzen kann. Ich möchte als Richter da nicht die objektive Glaubwürdigkeit des Zeugen bewerten..ggg.


Shira
beantwortet von Shira am 5. Oktober 2007 20:03
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Die Aussage dürfte bei Gericht nicht von Bedeutung sein, ohne das eindeutige Beweise vorliegen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Oktober 2007 20:04
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die tatsächliche Geschwindigkeit lässt sich ja anhand der Bremsspuren ermitteln, so dass die Aussage, er ist nach meinem Dafürhalten zu schnell gefahren keine Aussagekraft hat..vor Gericht zählen Fakten und nicht Vermutungen


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 5. Oktober 2007 20:03
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Wenn der Zeuge relativ genaue Zeit- und Abstandsangaben machen kann, kann man das Tempo ungefähr berechnen. Und ein Sachverständiger erkennst die ungefähre Geschwindigkeit auch an den Schäden. Wenn er es also wirklich nicht verbockt hat, werden sie es schon rausfinden.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 5. Oktober 2007 20:18
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Wenn der Zeuge im Dienst eine grüne oder blaue Uniform trägt, dann hat das leider Gewicht - egal, welchen Blödsinn er da verzapft.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 6. Oktober 2007 09:54

Du wirst auch kein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen wenn der Polizist am Auspuffsound hört, dass Du wohl zu schnell fährst.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Oktober 2007 20:06
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Von der Lautstärke auf die Geschwindigkeit zu schliessen, dürfte bei Gericht nicht verfangen. Wenn ich so argumentiere fährt jeder Panzer mindestens 300 km/h.

Ich war selber viele Jahre Schöffe - mach dir keine Gedanken. Wenn alles ok war, dann gibts keinen Grund zur Sorge


anonym
beantwortet von isi600 am 5. Oktober 2007 20:06
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Es ist ja in der Stadt passiert und es gab keine Bremsspuren weil er sich sofort (in einer 30er Zone)bei der Vollbremsung hingelegt hat. Aber schonmal gut zu wissen, dass der Fahrradfahrer der wohl der Motorradgegner schlecht hin war, nicht so viel Relevanz haben wird. Zum Glück hatte der Motorradfahrer auch keine Schuld bis jetzt, da der andere Unfallteilnehmer gewendet hat ohne sich umzugucken. Aber danke für die Infos!


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