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Bei mir wurde in meiner Abwesenheit eingebrochen. :(

gefragt von dock69dock69 am 27.07.2008 um 22:10 Uhr

Die gestohlenen Sachen zahlt (hoffentlich) meinen Versicherung. Die beschädigte Tür und das defekte Schloß (Schließanlage) gehören ja dem Hausbesitzer. Wenn ich einen Schlüsseldienst rufe, um die Tür erstmal wieder schließen zu können, setzt der irgendeinen Zylinder ein und ich muss ihn bezahlen, natürlich auch die Arbeitskosten. Und spätestens zu meinem Auszug will der Vermieter sicherlich sein Originalschloß. Muss der sich um die Regulierung bzw. ein neues Schloß kümmern oder läuft das über mich bzw.meine Versicherung?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 27. Juli 2008 22:12
5x
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deine versicherung ,ist doch in deine wohnung eingebrochen worden.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 27. Juli 2008 22:13

Richtig

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 27. Juli 2008 22:17

genau


Shira
beantwortet von Shira am 27. Juli 2008 22:12
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Am besten redest du mit deinem Vermieter. Er soll sich um das neue Schloss kümmern. Es ist schließlich sein Haus, in das eingebrochen wurde.


schurke
beantwortet von schurke am 27. Juli 2008 22:14
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Das müsste eigentlich Deine Haftpflichtv. übernehmen, da es ja nicht dein Eigentum, sondern das des Vermieters ist.

Ich weiß jetzt nicht, ob bei Einbruch dafür auch die Hausrat zuständig ist, bei einer Mietwohnung, aber die Haftpflicht müsste dann greifen.


nissan200sx
beantwortet von nissan200sx am 27. Juli 2008 22:14
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Hallo Kai! Mein Beileid! Es kommt auf deine Versicherung an, ich schätze mal du redest von einer Hausratvers.! Bei meiner sind die Schlösser der Wohnung z.B. auch versichert, frag am besten genau nach! Und wie ZwieZeit gesagt hat, ruf vor allem den Besitzer an! Viel Glück


anonym
beantwortet von Frank5000 am 28. Juli 2008 15:51
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In der Hausratversicherung müssen provisorische Massnahmen bzgl. neue Schlösser usw. extra aufgeführt werden.

Ansonsten gehören die nicht zum Leistungsumfang der Hausratversicherung.



ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 27. Juli 2008 22:11
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Dein Schloss ohne das Wissen des Vermieters auszutauschen ist glaube ich sogar nicht legal! Du solltest ihn mindestens informieren und sogar am besten vorher fragen, wenn du die Zeit hast.


Medard
beantwortet von Medard am 27. Juli 2008 22:15
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Kommt darauf an ob Du in Deiner Polizze auch Vandalschäden dabei hast. Alles Gute!


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 27. Juli 2008 22:29
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Ich hatte auch einen solchen Fall. Frag Deine Versicherung, was w/des Schlosses zu unternehmen ist. Die Versicherungen haben meist einen Schlosser ihres Vertrauens. Wenn sie es schon bezahlen, dann soll es eben ihr Mann machen!


Mondlicht
beantwortet von Mondlicht am 2. Oktober 2008 20:27
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Kai bei mir haben sie es auch versucht, sie sind aber an meiner Lucy gescheitert (Labrador Schäferhund). So ein bellender Hund schreckt in den meisten Fällen ab.


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