Die gestohlenen Sachen zahlt (hoffentlich) meinen Versicherung. Die beschädigte Tür und das defekte Schloß (Schließanlage) gehören ja dem Hausbesitzer. Wenn ich einen Schlüsseldienst rufe, um die Tür erstmal wieder schließen zu können, setzt der irgendeinen Zylinder ein und ich muss ihn bezahlen, natürlich auch die Arbeitskosten. Und spätestens zu meinem Auszug will der Vermieter sicherlich sein Originalschloß. Muss der sich um die Regulierung bzw. ein neues Schloß kümmern oder läuft das über mich bzw.meine Versicherung?
Antworten (9)
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5Antwort von
xyungeloestxyungeloest
deine versicherung ,ist doch in deine wohnung eingebrochen worden.
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3Antwort von
schurkeschurke
Das müsste eigentlich Deine Haftpflichtv. übernehmen, da es ja nicht dein Eigentum, sondern das des Vermieters ist.
Ich weiß jetzt nicht, ob bei Einbruch dafür auch die Hausrat zuständig ist, bei einer Mietwohnung, aber die Haftpflicht müsste dann greifen.
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3Antwort von
ShiraShira
Am besten redest du mit deinem Vermieter. Er soll sich um das neue Schloss kümmern. Es ist schließlich sein Haus, in das eingebrochen wurde.
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1Antwort von
Frank5000Frank5000
In der Hausratversicherung müssen provisorische Massnahmen bzgl. neue Schlösser usw. extra aufgeführt werden.
Ansonsten gehören die nicht zum Leistungsumfang der Hausratversicherung.
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nissan200sxnissan200sx
Hallo Kai! Mein Beileid! Es kommt auf deine Versicherung an, ich schätze mal du redest von einer Hausratvers.! Bei meiner sind die Schlösser der Wohnung z.B. auch versichert, frag am besten genau nach! Und wie ZwieZeit gesagt hat, ruf vor allem den Besitzer an! Viel Glück
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MondlichtMondlicht
Kai bei mir haben sie es auch versucht, sie sind aber an meiner Lucy gescheitert (Labrador Schäferhund). So ein bellender Hund schreckt in den meisten Fällen ab.
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HelmutRnHelmutRn
Ich hatte auch einen solchen Fall. Frag Deine Versicherung, was w/des Schlosses zu unternehmen ist. Die Versicherungen haben meist einen Schlosser ihres Vertrauens. Wenn sie es schon bezahlen, dann soll es eben ihr Mann machen!
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MedardMedard
Kommt darauf an ob Du in Deiner Polizze auch Vandalschäden dabei hast. Alles Gute!
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ZwieZeitZwieZeit
Dein Schloss ohne das Wissen des Vermieters auszutauschen ist glaube ich sogar nicht legal! Du solltest ihn mindestens informieren und sogar am besten vorher fragen, wenn du die Zeit hast.
Richtig
genau