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BEI MIR WURDE EIN SATZ IN DIE AUTOTÜR GERITZ WER BEZAHLT

Frage von schleiereule schleiereule

Letze Woche wurde in der Tür hinter dem Fahrer folgender Satz eingerietz: ich töte dich . An der Schrift kann mann ersehen das es eine Kinderschrift ist. Polizei haben wir informiert .. Wir haben ein Verdacht , aber Nun meine Frage wer bezahlt die neue Lackierung ?

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Antworten (20)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Benny27 Benny27

    Anzeige erstattet hast du schon.

    -Es wir ein Täter ermittelt: Er muss für den Schaden aufkommen.

    -Es wird kein Täter ermittelt: Leider Pech für dich, du bleibst auf den Schaden sitzen.

    Wenn du Vollkaskoversichert bist, übernimmt deine Versicherung das. ABER dann kann es sein, dass du hochgestuft wirst.

    Kommentar von PlayaNr1 PlayaNr1PlayaNr1

    es kann nicht nur sein, sondern ist so, wenn der schuldige nicht gefunden wird beim ersten punkt, wenn es ein kind war könnte er ohne entschädigung bleiben

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    Antwort von neurodoc neurodoc

    Kind über 12 Mama, unter 12 bleibst Du auf den Kosten sitzen.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Sollte man den Eltern aber eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen können, dann sind die wieder haftbar!

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    Antwort von fabian1995 fabian1995

    na du selber.. wer denn sonst? du hast ja keinen täter

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    Antwort von Sommerschnee Sommerschnee

    Wenn du kaskoversichert bist die Versicherung (bis auf den abgemachten Selbstbehalt).

    Ansonsten die Versicherung der Eltern des Kindes, oder - wenn nicht versichert - die Eltern.. Können die nicht gefunden werden, bleibt es dir.

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Den stolzen Autobesitzer beissen die Hunde.

    Wenn alle Stricke reissen, bezahlt der Auftraggeber. Wenn das Auto Vollkasko-versichert ist, zahlt die Versicherung.

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    Antwort von Wenne Wenne

    Bei Bestätigung des Verdachts die Eltern der Kinder

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    Antwort von rivabella rivabella

    Wenn Du vollkaskoversichert bist die Versicherung, ansonsten hast Du schlechte Karten !!!

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    Antwort von ottoka ottoka

    Wenn Du ein Vollkasskoversicherung hast bezahlt diese abzüglich Deiner Eigenbeteiligung.

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    Antwort von joerg1611 joerg1611

    .....ob Du die noch brauchst ????

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    Antwort von PlayaNr1 PlayaNr1

    als erstes strafanzeige bei der versicherung machen! zeugen suchen, mit zeitungsanzeige, oder sonstigem oder zettelaushang! den schaden zahlt erst mal deine VK, abzüglich deiner Selbstbeteiligung!

    wenn es kinder waren geht es darum wie alt die sind, ob die deliktunfähig sind, die aufsichtspflicht verletzt wurde und was für einen tarif die eltern haben in der haftpflicht? bei der forderungsausfalldeckung sehe ich schwarz, da diese meistens ab einer SB von 2.500€ übernimmt bei den meisten versicherern wenn du den schadenverursacher gefunden hast, da dies aber an einem auto verursacht wurde, ist dies im normalfall in den bedingungen ausgeschlossen

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    Antwort von eistee2000 eistee2000

    das zahlt die Vollkasko minus deiner Selbstbeteiligung. Oder du bekommst den täter heraus dann muss dieser löhnen hat dieser kein geld dann hast du hoffentlich eine forderungsausfallversicherung und wenn es wirklich ein kind war und das unter 7 jahre ist hast du schlechte karten da das kind deliktunfähig ist

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    Antwort von Dummnickel Dummnickel

    warum stellst du bei der polizei keine strafanzeige? die müssen dann ermitteln. deinen verdacht kannst du ja aüßern...

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    Antwort von horbach horbach

    Das hat dir doch sicher die Polizei bereits gesagt : kein Täter? Keine Erstattung. Hast du Vollkasko? Dann die, aber du wirst vielleicht hochgestuft und das kommt oft teurer...

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    Antwort von leroi leroi

    entweder deine vollkaskoversicherung (vandalismus) - oder der/die täter, soweit diese dingfest machen zu sind. ein verdacht reicht wohl nicht aus.

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    Antwort von MarcSu MarcSu
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    Antwort von BurningPhoenix BurningPhoenix

    wenn du vollkasko versichert bist zahlt vandalismusschäden die versicherung

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    Antwort von biggie55 biggie55

    wenn du es nicht 100% beweisen kannst,musst du selbst zahlen.bei meinem sohn passierte das gleiche und der täter wurde gefasst und verurteilt.wartet trotzdem schon seit 5mon. auf das geld...

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    Antwort von dreadkopp dreadkopp

    anzeige gegen unbekannt -> dann sollte deine versicherung zahlen (ählich wie bei diebstahl), oder irre ich mich?

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    Antwort von Mone94 Mone94

    naja vll. die versicherung. oder wenn man die kleinen übeltäter findet deren eltern.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Wenn der Täter ermittelt werden kann, muss er zahlen. Wenn nicht, bleibst Du leider auf den Kosten sitzen.

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