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Bei mir läuft die Priv Insolvenz Im Feb 2008 ist der letzte Monat. Wie gehte sd ann weiter.Weiss das jemand

Frage von chrisbub chrisbub

Geht da der Treuhänder auf mich zu oder muss ich selber aktiv werden. Ist dann die Pfändung meines Gehaltes beendet? Wer kann mir diese Fragen beantworten oder kennt Ihr da noch andere Foren? Danke

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Antworten (3)

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    Zum Abschluss der Wohlverhaltensphase macht der Treuhänder seinen Abschlussbericht an das Insolvenzgericht. Eine Abschrift erhät der Insolvenzschuldner normalerweise. Der Bericht ist zumeist kurz und enthält den Hinweis, ob der Schuldner den Auflagen nachgekommen ist oder ob aus Sicht des Treuhänders Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung bestehen. Der Bericht wird nicht an alle Gläubiger geschickt. Es wird aber veröffentlicht, dass der Treuhänder seinen Schlussbericht abgegeben hat. Jeder Gäubiger (nicht jedoch der Treuhänder oder das Gericht) hat das Recht, bis zum Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist bei entsprechender Begründung den Antrag zu stellen, die Restschuldbefreiung zu versagen. Wird kein Antrag gestellt, wird die Restschuldbefreiung bewilligt und fertig. Wird Antrag auf Versagung gestellt, muss das Gericht über das Vorliegen von Versagungsgründen entscheiden.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Ergänzend zu vollyhn noch Folgendes: Nach dem sog. Schlusstermin und Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht sind die restlichen Schulden zwar erlassen (also gibt es auch keine Abtretung der pfändbaren Einkünfte an den Insolvenzverwalter mehr), aber es gibt eine einjährige Widerrufsfrist, innerhalb der die Gläubiger immer noch Gründe angeben können, die ihnen vorher nicht bekannt waren und die - wären sie ihnen bis zum Schlusstermin bekannt gewesen - zur Versagung der Restschuldbefreiung geführt hätten. Solche Gründe können dann immer noch zum Widerruf der Restschuldbefreiung führen:

    § 303 InsO Widerruf der Restschuldbefreiung Achter Teil (Restschuldbefreiung)

    (1) Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat.

    (2) Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird und wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und dass der Gläubiger bis zur Rechtskraft der Entscheidung keine Kenntnis von ihnen hatte.

    (3) Vor der Entscheidung sind der Schuldner und der Treuhänder zu hören. Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller und dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. Die Entscheidung, durch welche die Restschuldbefreiung widerrufen wird, ist öffentlich bekannt zu machen.

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    Antwort von Romy82 Romy82

    also genau weiss ich es nicht.

    aber ich meine,dass wenn amn in privatinsolvenz ist,dass man dann für 6 jahre keinerlei schulden mehr verursachen darf.

    und dein gehalt dürfte nicht gepfändet werden. bei der privatinsolvenz wird,soweit ich weiss, ein anteil an jeden gläubiger abgegeben. vorrausetzung ist halt,dass du 6 jahre dann schuldenfrei bleibst und das soll nicht leicht sein.

    ich weiss das aber leider auch nur ausm tv.

    kannst ja mal gucken. bei dem sender dmax gibts ne sendung,die heisst "money coach-rette dein geld".

    goggle das mal,vllt findest du da was.

    hoffe,konnte dir zumidnest ein bisschen helfen.

    alles gute

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