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Bei mir in der Mietwohnung ist ein Riss im Fensterglass keine Fremdeinwirkung von dritten.!! Wer muss zahlen?

gefragt von crasher4112 am 11.10.2007 um 15:36 Uhr

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Morris
beantwortet von Morris am 11. Oktober 2007 15:58
4x
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Das Fenster ist fester Bestandteil der Mietsache: Also der Vermieter.


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 11. Oktober 2007 16:18
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Wenn keine Fremdeinwirkung im Spiel war, muss der Vermieter auf seine Kosten die Scheibe ersetzen.


comarel
beantwortet von comarel am 11. Oktober 2007 17:06
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Eindeutig der Vermieter und wenn er schlau ist, dann hat er für solche Fälle eine Glasversicherung. Unter Umständen zahlst du sie sogar mit den Mietnebenkosten anteilmäßig mit. Also kasse sie vom Vermieter austauschen.


WHannah
beantwortet von WHannah am 12. Oktober 2007 20:32
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In der Regel gehört zu einer Hausrat-versicherung auch eine Glasversicherung, sprich in diesem Fall die Fensterscheiben. Auch wenn dieser Riss vermeintlich nicht zuzuordnen ist (Verursacher) sollten Sie mit Ihrer Hausrat-Versicherung sprechen und diesen Schaden melden. Dann einen Kostenvoranschlag einholen und erneut mit Ihrer Versicherung weiteres besprechen.





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