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Das Fenster ist fester Bestandteil der Mietsache: Also der Vermieter.

Wenn keine Fremdeinwirkung im Spiel war, muss der Vermieter auf seine Kosten die Scheibe ersetzen.

Eindeutig der Vermieter und wenn er schlau ist, dann hat er für solche Fälle eine Glasversicherung. Unter Umständen zahlst du sie sogar mit den Mietnebenkosten anteilmäßig mit. Also kasse sie vom Vermieter austauschen.

In der Regel gehört zu einer Hausrat-versicherung auch eine Glasversicherung, sprich in diesem Fall die Fensterscheiben. Auch wenn dieser Riss vermeintlich nicht zuzuordnen ist (Verursacher) sollten Sie mit Ihrer Hausrat-Versicherung sprechen und diesen Schaden melden. Dann einen Kostenvoranschlag einholen und erneut mit Ihrer Versicherung weiteres besprechen.