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Bei Minijob, wie werden Urlaub, Krankheit, Feiertage berechnet?

Frage von alraC alraC

Ich habe einen Minijob auf 400 € Basis, 57 Std. im Monat. Ich arbeite meistens Di bis Do aller 14 Tage 8,25 Std.. Den Rest schreibe ich als Minusstunden -, abeite ich mehr, dann als Überstunden auf. Mein Auszahlungsbetrag ist immer gleich. In diesem Jahr habe ich aber auch 2x Mo, 3x Fr sowie auch 1x Sa und 2x So gearbeitet. Dann aber 4, 5, oder 6 Std. Wie werden meine Stunden berechnet, wenn ich Di und Mi arbeite und Do Feiertag ist? Kann ich dann den Do Feiertag 8,25 Std. schreiben? Bzw. was schreibe ich, wenn Ostern Fr und Mo Feiertag ist. Wieviel Std. wird dann bei Urlaub berechnet (etwa auch 8,25 Std.)? Bis jetzt habe ich immer (wenn Std. im Monat fehlen) Di, Mi, oder Do Urlaub geschrieben, jeweils 8,25 Std. Oder was ist bei Krankheit, wenn ich eine Woche krankgeschrieben werde, in der ich arbeiten müsste? Ich war bis jetzt nicht krank. Seit einem Jahr ist alles so gelaufen. Jetzt macht mir mein Meister Probleme, dass es so nicht geht. Wie schreibe ich dann alle Std. richtig auf? Ich wollte mich schon an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Leider sind meine finanziellen Mittel so gering, dass ich mir das nicht leisten kann.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von AndyArbeit AndyArbeit

    Auch als Mini-Jober hast Du Anspruch auf 24 Werktage Urlaub, das sind 4 Wochen bzw. 53 Arbeitstunden Anspruch auf bezahlte Feiertage hast Du nur, wenn diese in Deine Regelarbeitszeit fallen. Bei 57 Stunden/Monat ergebt sich ein Stundenlohn von 7.02 €; diesen Stundensatz würde ich für die Berechnung von Plus- oder Minusstunden und Feiertagsstunden zugrundelegen.

    Kommentar von alraC alraCalraC

    Danke, Du sprichst mir aus der Seele. Denn genauso habe ich es bis jetzt gemacht. Denn wenn ich nur 6 Tage im Monat gearbeitet habe, fehlen mir ja dann 7,5 Std. Da habe ich dann 1 Tag Urlaub (8,25 Std.) geschrieben und hatte dann 0,75 Überstunden.

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    Antwort von eddali eddali

    da gibt es verschiedene Regelungen, ausschlaggebend ist , was in Deinem Vertrag steht.

    Kommentar von alraC alraCalraC

    In meinem Vertrag stehen nur Arbeitsentgeld, Arbeitstage im Monat und Anzahl der Urlaubstage.

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    Antwort von uli67 uli67

    "Jetzt macht mir mein Meister Probleme, dass es so nicht geht". Frag ihn doch, wie es geht. Anspruch auf Urlaub hast du - und zwar anteilig.

    Kommentar von alraC alraCalraC

    Ja ich weiß, dass 24 Tage Urlaub im Jahr gesetzlich geregelt sind und dass ich anteilig Urlaub habe. Das ist auch richtig in meinem Arbeitsvertrag geregelt. Bei uns wird aber nach Std. und nicht nach Tagen gearbeitet. (Mo-Do 8,25 Std. und Fr 7 Std.) Mein Meister weiß auch nicht wie es richtig bei mir ist, er hätte davon keine Ahnung. Aber so wie ich es mache, wäre es nicht richtig.

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    Antwort von Quattrogott Quattrogott

    Lass es dir richtig erklären und zwar bei deinem Arbeitgeber. Was du da aufgeschrieben hast ist so undurchsichtig wie nur was

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