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Bei meinen Pudel (1Jahr)wurde ED festgestellt,muß Züchter Welpenpreis zurückzahlen

Frage von Doubel Doubel

Habe meinen Pudel im Alter von 13 Monaten (vom Züchter) auf ED röntgen lassen.Diagnose ED. Züchterin verweigert Gewährleistungspflicht,da sie nur eine Liebhaberzucht betreibt und sich als Privatverkäufer bezeichnet. Muß sie uns den Welpenpreis zurück erstatten? In welcher Hinsicht ist sie gewährleistungspflichtig.

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Antworten (3)

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    Antwort von dwarf dwarf

    Hat dein Hund anerkannte Papiere? Wende dich an den Rasseverband, welcher dies ist, steht auf den Papieren, ansonsten schau mal beim VDH nach. Dort bekommst du auf jeden Fall entsprechende Hilfe.

    Kommentar von Doubel Doubel

    Züchter ist im VDH.

    Kommentar von Doubel Doubel

    Ubernimmt nur Garantie bis Tag der Übernahme bzw.Kaufdatum.Ich konnte aber erst ab 1Jahr röntgen lassen. Schade das es solche Züchter gibt,die sich in solch einen Fall mit allen Mittel den Kopf aus der Schlinge ziehen wollen.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    Die Internetseite vom VDH ist http://www.vdh.de , dort findest du auch die angeschlossenen Pudelvereine und da ist auch der entsprechende Zuchtwart. Dieser wird gut beraten können.

    Kommentar von Doubel Doubel

    Der Zuchtwart bestätigt das Züchterin noch im Recht ist,also nur eine Hobbyzüchterin und der Hund von ihr als Privatperson verkauft wurde.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    Hast du mit diesem gesprochen? Züchter sind alle Privatpersonen. Diensthundezüchter nehme ich mal davon aus.

    Kommentar von Doubel Doubel

    Ja ich habe mit dem Züchter gesprochen.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    Mit dem Züchter oder dem Zuchtwart? Was steht in dem Gesundheitszeugnis der Eltern-bzw. der Großelterntiere? Wurde der Hund gekauft, um damit zu züchten? Was wurde zugesichert beim Kauf? Welche Eigenschaften wurden euch von Seitens der Züchterin zugesagt? Was sind eure Forderungen, Hund zurückgeben oder Erstattung vom Kaufpreis? Eventuell dann doch mal Anwalt einschalten, um den Kaufvertrag prüfen zu lassen.

    Kommentar von Doubel Doubel

    Uns wurde kein Gesundheitszeugnis d.Eltern gezeigt.Uns wurde nichts weiter zugesichert,als die Richtigkeit der Ahnentafel und das der Hund entwurmt sei.Und das Vorkaufsrecht für die Züchterin,wird Sie aber jetzt nicht in Anspruch nehmen.Ist doch klar,Geeignete Sache Hand drauf, aber in meiner Situation Abwehrhaltung

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    Antwort von UlrikeD UlrikeD

    Grundsätzlich gilt seit 1. Januar 2002: Ob Tier oder Sache – die Gewährleistungsfrist für, so heißt es im Gesetz, „neue“ Tiere wurde von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert.

    Neu ist auch: Für jedwede Beeinträchtigung, ob Milben, Würmer, HD oder ED, ob geringfügig oder nicht, hat der Verkäufer einzustehen, wenn aufgrund der Inkubationszeit oder bei erblich bedingten Erkrankungen davon ausgegangen werden muss, dass der „Mangel“ bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war.

    Alle Zücher müssen sich an die gesetzlichen Gewährleistungsfristen halten. Unternehmer laut Gesetz ist, wer „planmäßig gegen Entgelt“ Tiere abgibt. Es spielt keine Rolle, ob er damit Gewinn erzielt. Noch immer kürzen viele Züchter oder Händler in ihren Kaufverträgen die Gewährleistungsfristen oder schließen Schadenersatzansprüche aus. Doch solche Ausschlüsse sind Makulatur. Egal was im Kaufvertrag steht: Unternehmer müssen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen einhalten.

    Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein „Mangel“ bereits beim Kauf vorlag.

    „Nach dem neuen Recht ist es so, dass bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen nicht nur der Kaufpreis zu erstatten ist, sondern darüber hinaus auch Schadenersatzansprüche wie etwa Behandlungskosten, Fahrtkosten und weitere Kosten, die in Zusammenhang mit der Behandlung des Hundes stehen. Die Kosten dürfen – auf den Wert des Hundes bezogen – allerdings nicht unverhältnismäßig sein. Wann Kosten als unverhältnismäßig angesehen werden, wird erst noch von der Rechtssprechung entschieden werden müssen.

    Mein persönlicher Rat:

    Auch wenn es eine VD-"Hobby-Züchterin ist, ist sie nicht von der gesetzlichen Gewährleistung entbunden(!!!)

    Versuche mit der Züchterin eine gütliche Einigung, anhand des geltenden Gesetzes - oder nimm dir einen Fachanwalt.

    Meine Freundin hat den Kaufpreis eines VDH-Rassehundes von einem "Hobby-Züchter" erstattet bekommen.

    Kommentar von Doubel Doubel

    Hallo Ulrike Danke für deine Hilfe. Ich werde den Weg auch gehen.

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    Antwort von rautenflechter rautenflechter

    Kenne HD. ED ist bekannt als erektile Disfunktion. Jedenfalls besteht keine Gewährleistungspflicht. Was ist ED ?

    Kommentar von Kayleigh KayleighKayleigh

    das gleiche wie hd, an den "ellenbogen" des hundes. jedenfalls ist glaube ich nicht die impotenz gemeint :)

    Kommentar von rautenflechter rautenflechterrautenflechter

    Danke.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    ED = Ellenbogendysplasie, hoffe das ist so richtig geschrieben.

    Kommentar von Doubel Doubel

    Ellenbogendyplasie

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