Habe mich erkundigt wegen Erstellung eines Gutachtens des MDK bei Behandlungsfehlern, eingeleitet durch meine Krankenkasse. Ist es wirklich wahr, dass bei MDK Gutachten nur anhand der Patientenakte beurteilt wird, ohne den geschädigten Patienten zu untersuchen?
bei MDK Gutachten bzgl. Behandlungsfehlern nur Prüfung der Patientenakte?
Antworten (4)
-
4Antwort von
elenoreelenore
In Arzthaftungsprozessen werden Ärzte regelmäßig mit einem Gutachten des MDK konfrontiert.
Auf einfache Anfrage des Patienten macht der MDK eine Auswertung der Patientenunterlagen und erstellt ein Gutachten. Darin werden die Patientenunterlagen auf mögliche Behandlungsfehler überprüft. In der Regressabteilung der Krankenkassen sitzen Medizinier aller Fachrichtungen. Allerdings sind die MDK-Gutachten nur ein erstes Indiz für den Nachweis eines Behandlungsfehlers. Die Qualität der Gutachten ist sehr unterschiedlich. Insbesondere die Tiefe, mit der die Gutachten sich mit der streitigen Problematik befassen, schwankt sehr.
Da die Gutachten für den Patienten kostenfrei sind, versuchen die gesetzlich versicherten Patienten regelmäßig, ein solches Gutachten zu erhalten. So kriegen sie jedenfalls eine erste Einschätzung für ihre Lage. Ergibt sich aus dem MDK-Gutachten kein Behandlungsfehler, so wird der Patient häufig auch keine weiteren Ansprüche bei dem behandelnden Arzt stellen. Dann konnte der Fall für den Arzt gelöst werden ohne dass er sich wegen der Behandlung erklären musste. Einzige Aufgabe des Arztes war es dann, die Patientenunterlagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen.
-
2Antwort von
Bandida85Bandida85
Nee nicht unbedingt, manchmal werden die Patienen ja auch bei MDK einbestellt. Aber der Gutachter bekommt ja sowohl Unterlagen von allen Fachärzten als auch vom Hausarzt zugeschickt und daraus macht er sich ein Bild. Kann aber auch sein, dass du zu einem bestimmten Arzt in deiner Umgebung musst um dich unersuchen zu lassen. Je nachdem was beim MDK rauskommt kannst du auch noch mal ein vom MDK unabhängiges Gutachten erstellen lassen kostet aber ganz gut Geld.
-
1Antwort von
AnnaHochbergAnnaHochberg
Das ist richtig. Allerdings urteilt auch ein privat beauftragter Gutachter nach Aktenlage. Selbst wenn ein Gericht einer Klage stattgibt, wird ein (Gerichts-)Gutachter bestellt, der den Patienten untersuchen kann, aber nicht zwingend muss. Bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern empfehle ich einem Fachanwalt für Medizinrecht ein Mandat zu erteilen. Es gibt in diesem Bereich so viele Fallstricke, in denen man sich verfangen kann. Ich habe vor einigen Jahren einen solchen Prozess vor dem Landgericht geführt: Hätte ich keinen anwaltlichen Beistand gehabt, hätte mich die Gegenpartei gnadenlos über den Tisch gezogen. Ich halte Dir die Daumen, dass Du zu Deinem Recht kommst.
-
Diese Frage teilen