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Bei Kurzarbeit Nebenjob erlaubt?

Frage von Lindwurm Lindwurm

In der Firma eines Freundes von mir gibt es gerade Kurzarbeit. Jetzt könnte er einen Nebenjob bekommen. Braucht er dabei die Erlaubnis seines Arbeitgebers?

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Antworten (5)

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    Antwort von BELLA64 BELLA64

    Ja, kann sonst Ärger geben. Ist aber unabhängig von Kurzarbeit.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Die braucht er immer, auch wenn keine Kurzarbeit ist. Die meisten haben nichts dagegen, wenn es dem Betrieb nichts ausmacht.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Braucht er dabei die Erlaubnis seines Arbeitgebers?''

    Das sagt ihm ein Blick in seinen Arbeitsvertrag (oder einen evtl. geltenden Tarifvertrag).

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    Antwort von keri84 keri84

    ja die braucht er. und ich glaube es kann sogar sein dass ihm geld gekürzt wird weil er ja evtl in der zeit arbeitet in der er vom amt kurzarbeitergeld bekommt

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Den hat jemand bitter nötig beim Kurzarbeitergeld. In der Regel hat der AG nichts gegen einen Nebenjob insofern er sich nicht negativ auf seine Arbeit auswirkt und er nicht bei der Konkurrenz arbeitet. Ansonsten: Was soll er dagegen haben? Wenn einer ohnehin einen Nebenjob am WE z. B. hat, dann muss er den ganz sicher nicht zu dieser Zeit drangeben. Das ist Blödsinn! Er bekommt während der Zeit der Kurzarbeit genauso wenig wie bei Arbeitslosigkeit. Kurzarbeitergeld dient auch der Firma in sehr hohem Masse - vor allen Dingen sogar

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