Ich habe zwei Kinder eine ist bei mir eine ist bei meine Exfrau.Ich bin verheiratet Unser Firma macht Kurzarbeit.Meine firma zahlt von der Monats lohn Brutto 67% da bleibt bei mir 1.300bis 1.400€ netto.Ich kann nicht mehr Unterhalt zahlen für mein kind.Ich zahle Unterhalt für mein tochter 250€.jetz kann ich nicht mehr zahlen.Vor 6 monate hab ich wohnung gekauft und jetzt verdiene ich ganz wenig.Mein Exfrau schaft zeit ein Jahren und ich verlange von ihn kein Unterhalt für mein junge.Sie verdient 1000€.Ich verlang auch kein geld aber sie muss bei meine situation bisschen ansehen.Jugentamt sagt muss ich mit anwalt erledigen weil ich voher die Unterhalts geld gerichtlich erledigt habe.Ich habe kein für Anwaltkosten. Kann mir jemand helfen.Ich danke ihnen vielmals.

Ähm ja,du kannst dich an einen Anwalt wenden.Du kannst Prozesskostenbeihilfe beantragen,dann wird dir der Anwalt vom Staat gezahlt.Du kannst aber auch versuchen mit der Mutter zu reden,ob sie vieleicht auf den Unterhalt verzichten kann.

siehe mein Kommentar. Vielleicht kann man im Vorfeld bei einer Schuldnerberatungsstelle anfragen,was zu tun ist. Es heisst ja immer, man soll rechtzeitig mit denen in Kontakt treten, bevor "das Kind in den Brunnen gefallen" ist. Die beraten auch schon, auch wenn noch keine Schulden vorhanden sind, das will man ja vermeiden.
Auch ist es ratsam, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.

Ich bin der Meinung das an dieser Geschichte so oder so etwas nicht Stimmen kann. Wie kommst Du dazu Unterhalt zu Zahlen wenn die Tochter bei der Mutter ist und der Sohn bei Dir. Dann müsste eigentlich der Unterhalt gegen einander Aufgehoben werden. Nun musst Du zum Vormundschaftsgericht und diesen Antrag Stellen. Es kann ja nicht angehen das Du Unterhalt bezahlst und Sie nicht.
Swisspol am 17. Mai 2009 07:19 Ja sicher, aber lass es dir Schriftlich beständigen von der Mutter.
Kindesunterhalt geht vor allem vor. Du wirst zahlen müssen. Ist ja schließlich auch Dein Kind.
Siam1 am 17. Mai 2009 06:49 Sehe ich auch so. Aber wie ist das? Seine Frau müsste eigentlich für seinen Sohn, der bei ihm wohnt Unterhalt zahlen. Frage wäre die, ob er beim Jugendamt einen Antrag stellen kann, dass das miteinander verrechnet wird.
Das wurde mir aus der Fragestellung nicht ganz klar. Er sollte mal beim Jugendamt nachfragen. ich denke mal, dass die Einkommen gegenübergestellt werden und dann wird geschaut. Man muss aber auch den Wert der Eigentumswohnung beachten.
Siam1 am 17. Mai 2009 07:08 also,ich habe mal gelesen,dass beide Elternteile für das jeweilige Kind,das nicht bei ihnen wohnt Unterhalt zahlen müssen.
Stimmt, die Eigentumswohnung habe ich vergessen.
Mein Bekannter arbeitet in Grohe (Armaturen Grohe) und erzählte mir kürzlich, dass zwei Kollegen ( beide hatten befristeten A.vertrag) sich vor einem halben Jahr Anschaffungen gemacht haben. Der eine ein nagelneues Auto und der andere auch ne Eigentumswohnung. So und nun dürfen die sich arbeitslos melden, weil deren Vertrag nicht verlängert worden ist. Ích verstehe es irgenwie nicht, dass man in heutiger Zeit ( man kann sich doch informieren wie der eigene Betrieb finanziell dasteht usw.) sich so was antut. Letztendes muss das Haus vielleicht versteigert werden, und man ist in den Miesen.
Swisspol am 17. Mai 2009 07:17 Ja schön, aber dann ist auch die Mutter verpflichtet zum Zahlen.Denn es ist schliesslich auch Ihr Sohn,so ein Blödsinn habe ich ja noch nicht gehört.Der eine muss Zahlen der andere nicht, obschon die Mutter fast gleichviel verdient.Was ist das für ein Gesetz?
Siam1 am 17. Mai 2009 07:31 "..aber dann ist auch die Mutter verpflichtet zum Zahlen.." @Swisspol, das sehe ich auch so, oder habe ich mich unverständlich ausgedrückt? Das war nicht gewollt.

Deserte, gegen wen soll er klagen?
Auch ist zu beachten, welche Voraussetzungen für ein Prozesskostnebeihilft gegeben sein müssen.
Voraussetzung ist die, dass die Klage Aussicht auf Erfolg haben muss und was viele vergessen, wenn man den Prozess verliert, deckt die Prozeßkostenbeilhilfe nur die eigenen Kosten ab, die des Gegners, der den Prozess gewonnen hat muss man bezahlen – trotz vorher beurteilter Erfolgschancen
http://www.jumpradio.de/scripts/quicktipp/quicktipprubrikwsx.cfm?rubrik=Recht&date=2008-02-14%2000:00:00
Auch dürfte bei dem Gehalt die Prozeßkostenhilfe nicht greifen. Ich glaube ca 900 Euro unter Beachtung der Freibeträge, steht aber alles in dem Link drin.