gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Bei Kurzarbeit die Zinseinahmen in 2010 verschieben?!

gefragt von Sternfan am 07.11.2009 um 19:48 Uhr

Gibt es Gründe Zinseinnahmen in das Jahr 2010 zu verschieben, wenn man in diesem Jahr Kurzarbeit hatte und somit ohnehin Steuernachzahlungen für 2009 drohen?

Ich denke, dass es seit der Abgeltungssteuer keinen großen Sinn macht, weil Zinseinnahmen über den Freistellungsbetrag hinaus ohnehin mit 25% + Soli versteuert werden. Richtig?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Steuern (2789)
Zinsen (524)
Kurzarbeit (292)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Peter96 am 7. November 2009 20:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie willst Du sie verschieben? Die Bank kann doch nicht die Zinsgutschrift ins Jahr 2010 verlegen.

Kommentar von Sternfan am 7. November 2009 20:15

Ich könnte ja beispielsweise aus einem derzeitigen Tagesgeld ein 3monatiges Festgeld anlegen. Somit könnte ich noch Zinseinnnahmen für November+Dezember ins nächste Jahr schieben.

Mir gehts aber grundsätzlich darum, ob das wegen dem Kurzarbeitergeld irgendwelche mir nicht bekannten Vor-/Nachteile hat.


anonym
beantwortet von EnnoBecker am 8. November 2009 09:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

...also, es ist dann sinnvoll, wenn du die von dir erwähnten 25% nicht erreichst und deshalb die Zinseinnahmen nach persönlichem Steuersatz versteuerst.
.
Die Einkommensersatzleistungen heben den persönlichen Steuersatz (Progressionsvorbehalt).


anonym
beantwortet von Sternfan am 8. November 2009 10:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich dachte, dass ab 2009 grundsätzlich mit 25% Abgeltungssteuer + Soli versteuert wird; unahängig vom persönlichen Steuersatz. Oder sehe ich das falsch?


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.