Ich hab meine Wohnung am 29.03.2008 (ein Samstag) gekündigt, den Brief am selben Tag per Einschreiben/Rückschein bei der Post eingeliefert, doch diese stellte den Brief erst am 04.04.08 zu! Also nach der gültigen Kündigungszeit! Jetzt will mein ehemaliger Vermieter mir die Juli Miete (also laut meiner Einlieferung müßte ich den Monat nicht mehr zahlen) noch von der Kaution abziehen! Ist das rechtens oder zählt das Einlieferungsdatum?
Bei Kündigung der Wohnung zählt der Einlieferungsbeleg bei der Post?
Antworten (6)
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moon73moon73
Warum war der Brief solange unterwegs, das ist doch merkwürdig oder? Normalerweise ist ein Brief 1 Tag unterwegs.
Gleich ob 3, 6, 9 oder gar 12 Monate Kündungsfrist, die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vermieter im Briefkasten liegen, der bei der Kündungsfrist noch mitzählen soll. Anders ausgedrückt bedeutet nur ein Tag Verspätung unter Umständen einen ganzen Monat mehr Miete! Damit der Vermieter nicht behaupten kann, er hätte das Schreiben zu spät oder gar nicht erhalten, sollte die Kündigung immer per Einschreiben verschickt werden, oder zusammen mit einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen oder direkt beim Vermieter abgegeben werden. Bei Einwurf mit Zeugen ist auch darauf zu achten, dass der Zeuge Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben muss.
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/kuendigung.htm
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Eddy21Eddy21
Es gilt der Tag der Zustellung ! Die Miete darf Er nicht mit der Kaution verrechen ,es ist schlichtweg rechtswidrig!
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hallo musnutsch, einschreiben mit rückschein werden nicht durch die post zugestellt! vielmehr erhält der empfänger eine benachrichtigung von der post, dass er ein einschreiben bei der poststelle abholen kann. wenn er das aber nicht abholen will, oder er urlaub hat, ist einzukalkulieren, dass die frist überschritten wird. ich reiche deshalb derlei einschreiben immer als "einwurfeinschreiben". hierbei bekomme ich einen einlieferungsbeleg von der poststelle und der zusteller protokolliert, wann er den brief in den briefkasten des empfängers eingeworfen hat. dieses datum zählt dann als zustelldatum. ich vermute in deinem fall, dass der vermieter sich ganz einfach, evtl. mutwillig, zeit gelassen hat, um noch einen monat miete abzukassieren. 6 tage laufzeit sind nicht normal. frag doch diesbezüglich bei der einlieferungsstelle mal nach. möglicherweise haben die da was protokolliert in ihren unterlagen.
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musnutsch ja das vermute ich auch! Das mit dem Einschreiben Einwurf weiß ich auch erst jetzt! Naja hätte mich wohl vorher mal erkundigen sollen! Wenn ich vor Gericht gehe verliere ich evtl. 1000€ (mit der Kaution)! Wenn ich vor Gericht gewinne krieg ich knapp 600€, aber ob sich das lohnt?
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albatrosalbatros hallo musnutsch, nachdem ich deinen kommentar las, gibt es m. m. nach nur einen hoffnungsschimmer, indem du mitglied im örtl. mieterschutzverein wirst. du bekommst dann sofort kostenlosen rat (nach entrichtung des jahresbeitrages, ca. 60-70 euro). aber es lohnt den versuch und ist jedenfalls billiger als ein rechtsanwalt, es sei denn, du hast eine rechtsschutzversicherung. aber auch dort brauchst du zunächst die deckungszusage. frage bitte noch mal beim postamt nach, wie es sein kann, dass der vermieter deine kündigung so spät erhalten hat. die benachrichtigung (eine hälfte der rosa karte), hätte er ja spätestens am dienstag im kasten haben müssen.
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Cinamon83Cinamon83
Es gilt der Poststempel. Kommt also drauf an, ob die Post den schon abgestempelt hat- oder nicht. Gibt aber auch Ausnahmeregelungen, lies mal deinen Mietvertrag durch. Da steht es drin, ob es zugestellt sein muss oder Poststempel gilt...
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Das ist definitiv falsch. Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast?
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fabienne1997fabienne1997
gültig ist der Poststempel!
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Das ist definitiv falsch. Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast?
Natürlich darf er- genau dafür ist ja eine Kaution auch gedacht.
@Eddy21
Du hast keine Ahnung von der Materie, warum also meldest du dich zu Wort? Die Kaution ist unter anderem für die Sicherstellung der Miete heran zu ziehen.
Ein Mieter aber darf die Mietkaution nicht mit der noch zu zahlenden Miete aufrechnen.