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Bei Küchenübernahme übers Ohr gehauen

Frage von brudi88 brudi88

Hallo,

folgendes Problem:

Wir haben in unserer neuer Wohnung die Küche des Vormieters übernommen und direkt bezahlt.

Im Nachhinein wurde festgestellt, dass diese Küche der letzte Dreck ist. In, auf, an den Schränken klebt "meterdick" Fett und Dreck. die Hängeschränke sind hinten ausgebrochen (konnte man erst nach Abnehmen der Schränke feststellen). Darüber hinas hat der Vormieter sämtliche Einlegeböden der Schränke vor Auszug rausgenommen. Außerdem befindet sich eine Geschirrspülmaschine in der Küche, diese kann man aber nicht aufmachen, weil sonst die halbe Wohnung stinkt. Und all das, obwoh lder Vormieter uns eine gründliche Reinigung vor Übergabe zugesagt hat.

Frage: Haben wir einen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes? Ein Telefonat ist im Sande verlaufen "Ihr habt euch die Küche angesehen und fertig"

Ich bitte um Tipps, wie ich dennochan mein Geld kommen könnte.

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Antworten (20)

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    Antwort von Gina02 Gina02

    Wenn der Rest der Wohnung auch so aussieht, dann Prost Mahlzeit! In solchen Fällen ruf´ich meinen Anwalt an und bitte um kurze Auskunft!

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    Antwort von Augustinerbraeu Augustinerbraeu

    Ihr habt euch die Küche angesehen und fertig

    Ja da hat er recht

    Kommentar von Reling RelingReling

    Genau so. DH!

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    Antwort von faband faband

    die spuelmaschine stinkt nicht mehr, wenn sie mal mit einem maschinenreiniger

    behandelt wurde.....

    selbst eine schmutzige kueche kann man reinigen....

    die einlege boeden wurde ich nachfordern....

    und wenn eine rueckwand ausgebrochen ist, pech... aber nicht so schlimm....

  • 1
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ein Rückgaberecht gibt es nicht. Zwar könntet ihr ihn ggf. noch auf Reinigung verpflichten, aber hier stellt sie die Frage der Beweisbarkeit seiner Zusage. Letztlich wird da nicht viel zu holen sein.

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    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    Sofort das Geld zurückverlangen. Man kann es auch reinigen lassen und ihm die Rechnung vorlegen. Schau aber auch in den Vertrag rein. Wenn es das steht, dass er die sauber und vollständing übergeben muss, dann haftet er für diese ganzen Sachen. Ansonsten habt ihr Pech.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Geld zurückverlangen? - Mit welcher Begründung???????? - Vielleicht Pech?

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    welcher schriftliche Vertrag denn?

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Frage: Haben wir einen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes? Ein Telefonat ist im Sande verlaufen "Ihr habt euch die Küche angesehen und fertig"

    Kein Anspruch.Gekauft wie gesehen, leider habt Ihr Pech.

    Man sollte schon genauer hinschauen,wenn man etwas kauft!

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    Antwort von tomcat01 tomcat01

    Den Zustand der küche habt ihr euch VORHER nicht angeschaut? Hat der Verkäufer die gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein habt Ihr 24 Monate gewährleistung auf der Küche und den Geräten. Wenn die Küche in einem Gereinigtem Zustand Verkauft wurde würde ich diesen auch einfordern. Die Einlegeböden sind definitiv Bestandteil der Schränke -> Nachfordern.

    Dass die schränke ausgebrochen sind, konnte man ja deinen eigenen Aussagen zufolge erst nach dem abhängen sehen, hir würde ich also nicht von einer Absicht des Verkäufers ausgehen.

    Fazit: Dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen (idR 14Tage) um nachzubessern und die Fehlenden Böden bei zu bringen, danach die sache einem Anwalt übergeben.

    Kommentar von brudi88 brudi88

    Von einem Ausschluss der Gewährleistung war nie die Rede. Es gibt ja auch nur eine mündliche Absprache. Ich versuche zu zitieren: "Ich putze die natürlich noch richtig sauber, bevor ihr die bekommt." Davon ist nichts passiert. Und bevor sich einer wundert: Die 150 Euro sind nur für die "Möbel" und den Geschirrspüler gewesen. Sämtliche Einbaugeräte wurden vom Vormieter ausgebaut und mitgenommen. (Das war aber so abgesprochen).

    Was ist denn, wenn ich einen Brief schreibe, die mündliche Vereinbarungen (auch unter Benennung der Zeugen) erneut erläutere und eine Rückerstattung des Geldes unter Frist fordere? Hätte dies Erfolgschancen?

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    Antwort von brudi88 brudi88

    Noch eine weitere Anmerkung:

    Bei der Besichtigung, bei der wir auch in die Schränke geguckt haben (siehe da, es waren Böden drin), wurde uns versichtert, dass die Küche noch blitzeblank geputzt wird und in einem vernünftigen Zustand übergeben wird. Pustekuchen. Der Vormieter war mit 2 Personen, wir waren mit 2 und als 5. Person war der Vermieter zugegen. Beim Thema Zeugen liegt die >Gewichtung also auf meiner Seite.

    Nur zur Info: Die Küche hat sich im Nachhinein als unbrauchbar erwiesen. Wir werden da nichts mehr dran machen, die fliegt raus und wir müssen doch was neues kaufen.

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    Antwort von jens79 jens79

    Wenn der Vormieter dir die Küche als Privatmann verkauft hat, dann hast du die Ware gekauft wie gesehen, so wie auf dem Flohmarkt. Du kannst nur versuchen die Reinigung von ihm zu fordern, aber der wird sich da bestimmt nicht drauf einlassen.

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    Antwort von brudi88 brudi88

    .....

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    Antwort von jockl jockl

    Sorry, sofern GF die Antwort stehen lässt, aber gegen Dummheit gibt es noch kein Mittel.

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    Antwort von brudi88 brudi88

    Hallo,

    schonmal Danke für die Antworten.

    Nein, es gibt nichts schriftliches.

    Ja, die ganze Wohnung sieht so aus, wurde bei der Besichtigung jedoch geschickt verdeckt.

    Unser Einzugstermin hat sich nun nach hinten geschoben, da die Wohnung durch den Vermieter erst einmal "saniert" werden muss. Löcher in den Badezimmerfliesen, Schimmel vom Nicht-Lüften usw. Aber das sind Probleme zwischen Mieter und Vermieter (den ich persönlich gut kenne), an denen ich mich nicht aufhalte.

    Der Preis für die Küche waren "nur" 150€... aber trotzdem.

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    ob an einer Küche "meterdicker" Fett und Dreck klebt, das sieht man bei Besichtigung und man sollte eine Küche auch auf Funktionalität prüfen...ihr könnt natürlich versuchen, dass ihr einen Teil des Geldes zurück bekommt oder zumindest die Zwischenböden ersetzt bekommt, aber das wird schon alles gewesen sein.

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    Antwort von sachichnich sachichnich

    Habt ihr Zeugen für die zugesagte Reinigung bzw. irgendwas schriftlich?

    An sich heißt es ja "gekauft wie besehen", jedoch habt ihr m.E. zumindest einen teilewisen Anspruch, da zu einer Funktionierenden Küche auch die Einlegeböden gehören (welche bei Besichtigung doch bestimmt darin waren?!?!).

    Zum Thema "kaputte Rückwände": Da habt ihr wirklich Pech und hättet wohl besser hinsehen müssen!

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sie haben "mit Zitronen" gehandelt! Schmeißen Sie den alten Dreck raus, kaufen Sie was anständiges Neues und haken Sie das Ganze unter "Lehrgeld gezahlt" ab!

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    Antwort von idunno idunno

    wenn ihr einen schriftlichen vertrag hab dann ja..
    wenn ihr einen mündlichen habt dann leider nein ..

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    Was macht den Unterschied zwischen den beiden Vertragsformen denn aus?

    Kommentar von idunno idunnoidunno

    schriftlich da habt ihr beweise (falls ihr einen Anwalt braucht)

    mündlich dass kann keiner beweisen, dass bedeutet sozusagen dass auch wenn ihr vor gericht geht kann es sein dass der Richter euch zwar glaubt aber dennoch nichts machen kann weil es niht sicher ist dass euch der Vermieter das versprochen hat....

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    Zeuge(n) ist (sind) genau so gut, wie ein schriftlicher Vertrag. Noch dazu bei solch unzumutbaren Verhältnissen, die vom Verkäufer verschwiegen wurden.

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    Zeuge(n) ist (sind) genau so gut, wie ein schriftlicher Vertrag. Noch dazu bei solch unzumutbaren Verhältnissen, die vom Verkäufer verschwiegen wurden.

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    Zeuge(n) ist (sind) genau so gut, wie ein schriftlicher Vertrag. Noch dazu bei solch unzumutbaren Verhältnissen, die vom Verkäufer verschwiegen wurden.

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    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Habt ihr denn irgendwas schriftlich festgehalten? Auch die Reinigung?

    Versuchen könntet ihr es (über einen Anwalt) aber allzu große Hoffnung solltet ihr euch da nicht machen. Mit etwas Glück könnte man auf arglistige Täuschung gehen oder aber wenigstens Nacharbeitung (Reinigung) verlangen.(die Mangel waren dem Vormieter ja sicherlich bekannt).

    Aber je nach Vertrag seh ich da keine allzu große Chance.

    Aber wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, fragt einfach mal nach. Kommt ja auch drauf an, wieviel ihr für die Küche bezahlt habt....

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    Antwort von xXthinktwiceXx xXthinktwiceXx

    Meines Erachtens handelt es sich um Mängel, die man entweder leicht beheben kann (beispielsweise durch eine Reinigung) oder aber hätte, bei entsprechender Sorgfalt, vorab erkennen können (Hängeschrank).

    Du hast einen Preis für eine gebrauchte Küche bezahlt, Du warst mit dem Abschluss des Vertrages einverstanden, daher halte ich es für schwierig, das Geld in voller Höhe bzw. überhaupt zurückzufordern.

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    Antwort von hardy68 hardy68

    Habt ihr was schriftliches?

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Garnicht.

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