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bei Krankheit selber kündigen ?

Frage von maxpapa maxpapa

Ich bin seit 16 Monaten krank. Jetzt steht mir kein Krankengeld mehr zu. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muß ja erst das Arbeitsverhältnis gekündigt sein. Wenn ich krankheitsbedingt kündige, bekomme ich dann auch diese 3 Monatssperre ? Mein Chef sagt, diese würde wegfallen, da ich ja dann aus krankheitsbedingten Gründen kündigen würde. Tue ich nichts, bekomme ich von keiner Stelle Bezüge. Was muß ich tun ?

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Kündigen Sie auf keinen Fall ohne eine unabhängige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

    Auch wenn Sie ausgesteuert werden läuft Ihr Arbeitsverhältnis weiter.

    Wenn Sie aus dem Krankengeldbezug herausfallen, ist die Arge für Sie zuständig, Sie müssen also ALG 2 beantragen. Eventuell kommt auch eine Teilrente durch den Rentenversicherungsträger in Betracht.

    Sie sollten auf jeden Fall mit Ihren behandelnden Ärzten, der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger abklären wie es mit Ihnen gesundheitlich weitergeht.

    1. Droht eine Berufsunfähigkeit?

    2. Wie könnte eine Wiedereingliederung aussehen? Reha-Maßnahmen?

    3. Können Sie eine Schwerbehinderung geltend machen?

    4. Haben Sie Anspruch auf eine Rentenzahlung oder eine Teilrente?

    Ich wünsche Ihnen gute Besserung!

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Marieke2712 Marieke2712

    Bist du sicher, dass du für diesen Bezug erst kündigen musst? Ich meine das ist anders, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst und der KG Bezug ausläuft. Informiere Dich erst gründlich bei der Arge, bevor Du kündigst.

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    Antwort von uli67 uli67

    Dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und die Sache abklären. Ansonsten würde ich deinem Chef zustimmen.

    Kommentar von fairfried fairfried

    Dein Chef macht es sich recht einfach. Ich würde ihm überhaupt nicht zustimmen. Wichtig ist in diesem Fall auch der behandelnde Arzt. Bei einer Eigenkündigung droht immer eine Sperre von maximal drei Monaten. Was ist mit einem Betriebsarzt? Betriebsrat? Gewerkschaft?

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du "ausgesteuert" wirst, kannst du nur Hartz IV beantragen. AlG 1 bekommst du ja nicht, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Aber selbst kündigen, würde ich trotzdem nicht.

    Kommentar von fairfried fairfried

    Auch kein ALG1, wenn der bisherige Arbeitgeber auf das Direktions- und Weisungsrecht verzichtet?

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    Antwort von GatowerKugel GatowerKugel

    Du bekommst kein ALG da du ja nicht vermittelbar bist aufgrund der Krankheit. Du wirst weiterhin Krankengeld bekommen bis es ausläuft, danach wirst du ausgesteuert und kannst Frührente beantragen oder Grundsicherung.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wenn er breits 16 Monate krank ist, ist es ja nicht mehr weit bis zur Aussteuerung. Grundsicherung bekommt er auf jeden Fall. Ob eine Rente gezahlt wird, ist eher noch fraglich.

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    Antwort von maxpapa maxpapa

    Das Arbeitsamt sagt, es könne mich dazu nicht beraten, da ich ja nicht arbeitslos sei.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Dafür ist auch die ARGE als Träger der Grundsicherung zuständig.

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