Ich bin seit 16 Monaten krank. Jetzt steht mir kein Krankengeld mehr zu. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muß ja erst das Arbeitsverhältnis gekündigt sein. Wenn ich krankheitsbedingt kündige, bekomme ich dann auch diese 3 Monatssperre ? Mein Chef sagt, diese würde wegfallen, da ich ja dann aus krankheitsbedingten Gründen kündigen würde. Tue ich nichts, bekomme ich von keiner Stelle Bezüge. Was muß ich tun ?
bei Krankheit selber kündigen ?
Antworten (6)
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Kündigen Sie auf keinen Fall ohne eine unabhängige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Auch wenn Sie ausgesteuert werden läuft Ihr Arbeitsverhältnis weiter.
Wenn Sie aus dem Krankengeldbezug herausfallen, ist die Arge für Sie zuständig, Sie müssen also ALG 2 beantragen. Eventuell kommt auch eine Teilrente durch den Rentenversicherungsträger in Betracht.
Sie sollten auf jeden Fall mit Ihren behandelnden Ärzten, der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger abklären wie es mit Ihnen gesundheitlich weitergeht.
Droht eine Berufsunfähigkeit?
Wie könnte eine Wiedereingliederung aussehen? Reha-Maßnahmen?
Können Sie eine Schwerbehinderung geltend machen?
Haben Sie Anspruch auf eine Rentenzahlung oder eine Teilrente?
Ich wünsche Ihnen gute Besserung!
Peter Kleinsorge
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Marieke2712Marieke2712
Bist du sicher, dass du für diesen Bezug erst kündigen musst? Ich meine das ist anders, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst und der KG Bezug ausläuft. Informiere Dich erst gründlich bei der Arge, bevor Du kündigst.
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uli67uli67
Dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und die Sache abklären. Ansonsten würde ich deinem Chef zustimmen.
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DerHansDerHans
Wenn du "ausgesteuert" wirst, kannst du nur Hartz IV beantragen. AlG 1 bekommst du ja nicht, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Aber selbst kündigen, würde ich trotzdem nicht.
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fairfried Auch kein ALG1, wenn der bisherige Arbeitgeber auf das Direktions- und Weisungsrecht verzichtet?
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GatowerKugelGatowerKugel
Du bekommst kein ALG da du ja nicht vermittelbar bist aufgrund der Krankheit. Du wirst weiterhin Krankengeld bekommen bis es ausläuft, danach wirst du ausgesteuert und kannst Frührente beantragen oder Grundsicherung.
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DerHansDerHans Wenn er breits 16 Monate krank ist, ist es ja nicht mehr weit bis zur Aussteuerung. Grundsicherung bekommt er auf jeden Fall. Ob eine Rente gezahlt wird, ist eher noch fraglich.
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maxpapa Das Arbeitsamt sagt, es könne mich dazu nicht beraten, da ich ja nicht arbeitslos sei.
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DerHansDerHans Dafür ist auch die ARGE als Träger der Grundsicherung zuständig.
Dein Chef macht es sich recht einfach. Ich würde ihm überhaupt nicht zustimmen. Wichtig ist in diesem Fall auch der behandelnde Arzt. Bei einer Eigenkündigung droht immer eine Sperre von maximal drei Monaten. Was ist mit einem Betriebsarzt? Betriebsrat? Gewerkschaft?