Ein Nachbar hat ein Angebot über eine Kapitallebensversicherung mit kombinierter Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegen und denkt über einen Vertragsabschluss nach. Eine offene Frage dabei ist allerdings noch, was passiert, man man bei so einer Kombination die hohen Beiträge für die Lebensversicherung irgendwann nicht mehr aufbringen können sollte. Verfällt dann auch der Versicheurngsschutz für die Berufsunfähigkeit?
Bei kombinierter Versicherung: verfällt kompletter schutz wenn man eine nicht mehr bedienen kann?
Antworten (6)
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MietnormadeMietnormade
Wenn für die BU weiter Beiträge gezahlt werden und die LV Beitragsfrei gestellt wurde wird der BU Schutz natürlich bestehen bleiben.
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infomake mehr infos auf http://versicherung.info-kredit.com/berufsunfaehigkeit.php
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meikilein Wer bietet denn seinem Kunden eine KLV an? Ist doch legaler Betrug! Hohe Prämien und dann nur 1-2% Verzinsung...
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IchSchauMalIchSchauMal
Bei einem kombinierten Produkt lassen sich die Risiken nicht trennen !
Daher verliert man den kompletten Schutz.
Einer der Gründe warum überall empfohlen wird solche PRoduktkombinationen nicht abzuschliessen.
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doppelnull Das ist auf jeden Fall eine Gefahr bei dieser kombinierten variante. Gleihes gilt übrigens wenn man seine Lebensversicheurng kündigen will. Dann erlischt auch der Berufsunfähigkeitsschutz. Deshalb würd ich auf jeden Fall dazu raten lieber zwei separate Versixcherungen abzuschließen.
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firefox2204firefox2204
Früher war es möglich wenn die Einkommensverhältnisse sich verändert haben, die Versicherung Beitragsfrei stellen zu lassen.
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IchSchauMalIchSchauMal Nein. Kombiprodukte liessen sich noch nie trennen.
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firstguardianfirstguardian
Wer keinen Beitrag zahlt, erhält keine Leistung!
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MietnormadeMietnormade Bei einer Risikolebensversicherung erhällt im Leistungsfall ganz selten der Beitragszahler die Versicherungsleistung. Selbst bei einer Kapitallebensversicherung kann die Ablaufleistung auf freie Personen übertragen werden. Völlig unabhängig von dem Beitragszahler.
Kombiprodukte dieser Art liessen sich noch nicht trennen, lassen sich nicht trennen und werden sich nie trennen lassen. Einmal mehr der Beweis das du keine Ahnung von der Thematik hast und trotzdem weiter fleissig Kommentare ablieferst.
Trennen nicht, da die Trägerversicherung immer bestehen bleiben muss. Man kann dann nur die BUz kündigen oder Beitragsfrei stellen