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Bei kombinierter Versicherung: verfällt kompletter schutz wenn man eine nicht mehr bedienen kann?

gefragt von knickel am 17.11.2008 um 11:36 Uhr

Ein Nachbar hat ein Angebot über eine Kapitallebensversicherung mit kombinierter Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegen und denkt über einen Vertragsabschluss nach. Eine offene Frage dabei ist allerdings noch, was passiert, man man bei so einer Kombination die hohen Beiträge für die Lebensversicherung irgendwann nicht mehr aufbringen können sollte. Verfällt dann auch der Versicheurngsschutz für die Berufsunfähigkeit?

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anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. November 2008 11:38
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Wenn für die BU weiter Beiträge gezahlt werden und die LV Beitragsfrei gestellt wurde wird der BU Schutz natürlich bestehen bleiben.

Kommentar von IchSchauMal am 17. November 2008 14:49

Kombiprodukte dieser Art liessen sich noch nicht trennen, lassen sich nicht trennen und werden sich nie trennen lassen. Einmal mehr der Beweis das du keine Ahnung von der Thematik hast und trotzdem weiter fleissig Kommentare ablieferst.

Kommentar von Faf3ca0de0f2da78026094c83d8c155bsmallmeikilein am 23. November 2008 08:06

Trennen nicht, da die Trägerversicherung immer bestehen bleiben muss. Man kann dann nur die BUz kündigen oder Beitragsfrei stellen

Kommentar von infomake am 15. November 2009 16:41

meikilein
beantwortet von meikilein am 23. November 2008 08:09
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Wer bietet denn seinem Kunden eine KLV an? Ist doch legaler Betrug! Hohe Prämien und dann nur 1-2% Verzinsung...


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 17. November 2008 14:48
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Bei einem kombinierten Produkt lassen sich die Risiken nicht trennen !

Daher verliert man den kompletten Schutz.

Einer der Gründe warum überall empfohlen wird solche PRoduktkombinationen nicht abzuschliessen.


anonym
beantwortet von doppelnull am 17. November 2008 11:40
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Das ist auf jeden Fall eine Gefahr bei dieser kombinierten variante. Gleihes gilt übrigens wenn man seine Lebensversicheurng kündigen will. Dann erlischt auch der Berufsunfähigkeitsschutz. Deshalb würd ich auf jeden Fall dazu raten lieber zwei separate Versixcherungen abzuschließen.


anonym
beantwortet von firefox2204 am 17. November 2008 11:39
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Früher war es möglich wenn die Einkommensverhältnisse sich verändert haben, die Versicherung Beitragsfrei stellen zu lassen.

Kommentar von IchSchauMal am 17. November 2008 14:49

Nein. Kombiprodukte liessen sich noch nie trennen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. November 2008 11:38
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Wer keinen Beitrag zahlt, erhält keine Leistung!

Kommentar von Mietnormade am 17. November 2008 11:42

Bei einer Risikolebensversicherung erhällt im Leistungsfall ganz selten der Beitragszahler die Versicherungsleistung. Selbst bei einer Kapitallebensversicherung kann die Ablaufleistung auf freie Personen übertragen werden. Völlig unabhängig von dem Beitragszahler.


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