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Bei Jahresabschluss den Gewinn ermitteln

Frage von Simsala Simsala

Wollte wissen ob ich die Verbleibende Umsatzsteuer bzw. verbleibender Überschuss als Gewinn oder Verlust beim Jahresabschluss verrechnen kann? (Das erste Jahr :-))

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Antworten (2)

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    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Tja khwidder,

    hauptsache schnell geantwortet.

    Wenn Du Deine erste Gewinnermittlung machst, gebe ich Dir für die Aussage über die Bilanz Recht, dass dies sich NICHT auf den Gewinn auswirkt (nur Forderung o Verbindlichkeit).

    Bei der Einnahmen-Überschussrechnung hast Du die Grundaussage verstanden, dass dies gewinnwirksam ist, aber die Antwort von Dir ist trotzdem falsch!!! WARUM?

    Folgendes Beispiel: Der Fragesteller macht einen EÜ-Rg. für 09. Jetzt sagst Du der Saldo der USt-Jahreserklärung wäre gewinnwirksam. Dann wird der Fragesteller bei einer Nachzahlung von Beispielsweise 100 EUR, diese 100 EUR in der EÜ-Rg. 2009 als Betriebsausgaben abziehen wollen oder nochmals vom Gewinn abziehen... dies wäre doch grottenfalsch.

    Die richtige Antwort ist man berücksichtigt die Ausgaben und Einnahmen IN DEM ZEITPUNKT der Vereinnahmung und Verausgabung und das ist unter Garantie nicht das Jahr 2009 (§ 11 EStG!!!), sondern frühestens 2010!!!

  • 0
    Antwort von khwidder khwidder

    Kommt darauf an, ob Du bilanzierst oder nicht. 1. Bei Bilanz, keine Gewinnverrechnung. 2. Bei Einnahmen-Überschußrechnung über Gewinn verrechnen.

    Kommentar von Simsala Simsala

    Danke!!!!!

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