Ich wollte gestern bei Saturn einen ipod touch kaufen. Mir wurde der aber nicht verkauft, da er angeblich unter dem Jugendschutzgesetz steht!!! Ich sollte mit meinen Eltern wieder kommen. Erst dann darf ich den kaufen..... Ich bin 16 Jahre alt und ich frage mich gerade, ob das stimmt mit dem Jugendschutzgesetz..... Ich habe noch nie davon gehört und ich wollte fragen warum ein ipod touch nur mit den Eltern gekauft werden darf..... Und was ist so schlimm an einem ipo, dass dafür extra noch ein Gesetz für Jugendliche beschlossen wird?? Ok, man kann ins Internet und auf nicht so schöne Seiten gehen, aber der ist doch eigentliche nur zum Musik hören da!!! Danke im Voraus über eure Antworten!!
bei iPod touch Jugendschutzgesetz?
Antworten (6)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
deFleeschadeFleescha
Das hat nichts mit dem Jugendschutzgesetz zu tun.
Es geht um den Taschengeldparagraf.
D.h. das Kaufverträge bei höheren Geldbeträgen und Minderjährigen generell schwebend unwirksam sind, bis ein Erziehungsberechtigter dem Vertrag zustimmt, oder geklärt ist, dass er das Geld für explizit diesen Vertrag oder zur freien Verfügung gestellt bekam...
Der Verkäufer geht mit o.g. Aussage einfach dem Problem eines eventuell platzenden Vertrages im Vorfeld aus dem Weg...
Lange Rede, kurzer Sinn... Kauf es mit einem Elternteil...
-
1Antwort von
Anjes Das gilt für Ausgaben, glaube über 50€, das heißt glaube ich Taschengeldgesetz. (habe mal bei einem Elektronikriesen gearbeitet).
Das soll sicherstellen, dass Jugendliche keine große Ausgaben ohne Einverständnis tätigen.
Kommentar von
TypMitBrille Ich glaube eher das gilt ab 100€.
Kommentar von
deFleeschadeFleescha Weder noch ...
§110 BGB ... Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind ...
Dies bedeutet: Das der Minderjährige sich mit seinem Taschengeld (zur freien Verfügung durch den gesetzlichen Vertreter) alles kaufen kann, was er will, oder der gesetzliche Vertreter sagt, hier hast du 200€, kauf dir einen ipod (zu diesem Zweck vom gesetzlichen Vertreter), sodass er sich damit den ipod kaufen kann... Beide Verträge sind wirksam...
Nun das Problem: Der Verkäufer weiß nicht zu welchem Zwecks der Minderjährige das Geld erhalten hat, oder ob es ihm überhaupt zur freien Verfügung gestellt wurde (Sparbuch geplündert?!?) ... Somit wäre ein Vertrag schwebend unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter sein ok gibt. Wenn dem nicht so ist, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen, auch wenn diese beispielsweise beschädigt ist und den vollen Kaufbetrag erstatten, da es nie zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist...
Lange Rede kurzer Sinn, am besten lässt sich der Minderjährige von seinem Vertreter ein kleines Schreiben aufsetzen in welchem steht, dass er soundsoviel Geld für den oder jenen Zwecks hat und dies auch zu diesem ausgeben darf. Damit ist der Verkäufer als auch der Minderjährige auf der sicheren Seite (dann kann niemand im Nachhinein aus Streit sagen: "So, weil du nicht lieb warst, bring ich jetzt dein Fahrrad zurück!" da es der Minderjährige schriftlich hat, dass er das Geld zu diesem Zweck erhalten hat... ;o) ...
Oben genanntes kann auch für 10.000€ gelten! ...
Kommentar von
Anjes Mediamarkt handhabt es bis** 50€** so! Zumindest im letzten Jahr.
Kommentar von
deFleeschadeFleescha Das wiederum entzieht sich meiner Kenntnis ... ;o)
-
-
0Antwort von
Freakylike1 Also ich bin 11 und durfte mir ein iPhone kaufen beim Media Markt !
Kommentar von
deFleeschadeFleescha Wenn es deine Eltern erlaubt haben hat der Verkäufer einfach Glück gehabt... Es geht hier nicht um dich oder den Minderjährigen. Der Verkäufer schützt sich mit solch einem nichtverkaufen selbst ...
-
0Antwort von
So95d Ok, dass mit dem Taschengeldparagraf habe ich jetzt verstanden.... Nur ich frage mich jetzt, seit wann ist das so? Denn vor einem Jahr ungefähr habe ich einen ipod nano gekauft und der ist auch nicht gerade sehr billig!!! Bei dem Kauf hatte ich nämlich nicht solche Probleme!!
Kommentar von
So95d Ok, dass mit dem Taschengeldparagraf habe ich jetzt verstanden.... Nur ich frage mich jetzt, seit wann ist das so? Denn vor einem Jahr ungefähr habe ich einen ipod nano gekauft und der ist auch nicht gerade sehr billig!!! Bei dem Kauf hatte ich nämlich nicht solche Probleme!!
(Sorry bin neu hier! Habe ausversehen eine eigene antwort geschrieben...)
Kommentar von
deFleeschadeFleescha Einfach immer die Antworten kommentieren. Im Kommentar kannste dann die jeweilige Person neues fragen.
Zu deiner Frage: Das ist schon immer so. Es gibt allerdings Händler oder Verkäufer denen dies nicht bewußt oder bekannt ist, oder eben einen Vertrag abschließen in der Hoffnung es kommt kein Erziehungsberechtigter ...
Rein theoretisch hätte damals die Möglichkeit bestanden, dass deine Eltern 'nein' zu dem ipod sagen und mit dir und dem ipod zum Händler gehen und diesen zurückgeben. Der Händler hätte den ipod zurück nehmen müssen, da nie ein Vertrag zustande kam...
Der Händler hatte in dem Falle einfach Glück!
Kommentar von
Anjes Und das zurücknehmen von Apple Produkten ist besonders pieps weil die nicht wieder verkauft werden können und Apple die auch nicht zurücknimmt.
Der Laden sitzt dann auf den Kosten.
Kommentar von
Anjes Das war eigentlich auch letztes Jahr so.
-
0Antwort von
Nad43Nad43
Definitiv erlaubt, geh nochmal hin und kauf ihn dir. WIe groß bist du?
Kommentar von
deFleeschadeFleescha Richtig. Es ist erlaubt, dass der Verkäufer einen Verkauf ablehnt. Da der Kaufvertrag schwebend unwirksam ist und die Gefahr besteht, dass der Vertrag platzt.
Kommentar von
Eichbaum1963Eichbaum1963 Was anderes als deFeescha hätte ich dazu auch nicht kommentiert. ;)
Auch ansonsten ist kein Verkäufer dazu verpflichtet zu verkaufen (außer bei Auktionen).
Virtueller DH!
Kommentar von
Anjes Nein, AUCH bei Aktionen nicht.
Kommentar von
Eichbaum1963Eichbaum1963 Ich meinte im Übrigen Auktionen. :))
Solltest du die aber auch meinen, dann:
Ach ja? Wie kommste denn zu deiner Aussage, @Anjes?^^
Wieso kriegt DAS zwei Daumen hoch? Das ist faktisch nutzlos!