Hallo,
das Thema ist Verbraucherschützern schon längst bekannt. Hier die hilfreiche Information:
Lt. "test", Heft 5 Mai 2007, S. 12ff,
von der Stiftung Warentest gibt es
bereits zahlreiche Verbraucherbe-
schwerden über Webseiten mit
scheinbaren Gratis-Angeboten und
überraschenden Rechnungen, teil-
weise für Angebote, die allg. im Internet
od. von der Original-Quelle gratis
erhältlich sind.
Die "clevere Geschäftsidee"
auf diesen Webseiten erfordert
besondere Aufmerksamkeit der Ver-
braucher für genaues Hinschauen und
Lesen:
- Wo stehen die AGB's?
- Wo steht die Preisinformation, evtl. in den AGB's?
- Wo steht die Widerrufsbelehrung?
Sehr viele Anzeigen sind schon
eingegangen, in denen sich Verbrau-
cher getäuscht fühlten und sich über
Rechnungen wunderten, über die sie
vorher nicht informiert worden waren.
Sollte man plötzlich eine Rechnung erhalten,
empfiehlt die Stiftung Warentest (S. 13):
Zitat:
"Einschüchterungsversuche
Nicht zahlen
Strategie der Firmen ist es, die
Opfer einzuschüchtern
Die Erfahrungen der Verbraucherzen-
tralen zeigen: Wer nicht zahlt und auf
stur schaltet, wird irgendwann auch
in Ruhe gelassen.
RECHNUNG Antworten Sie per Ein-
schreiben, zum Beispiel: "Ich bestreite,
dass ein Vertrag zustande kam. Gleich-
zeitig erkläre ich hilfsweise und - da
Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist -
fristgerecht den Widerruf. Außerdem
erkläre ich hilfsweise die Anfechtung,
weil ich nur eine Gratis-Nutzung woll-
te. Ich werde nicht zahlen.
MAHNUNG, INKASSO Auf Mahnun-
gen, Briefe von Inkassobüros oder An-
wälten brauchen Sie dann nicht mehr
zu reagieren. Wer will, kann Beweise
für den Vertrag fordern, also Kopien
von Rechnung, Anmeldedaten, Wider-
rufshinweis. Der Anwalt muss eine
Vollmacht mit Originalunterschrift vor-
legen. Kopien reichen nicht.
MAHNBESCHEID Etwas anderes ist
ein förmlicher Mahnbescheid vom
Gericht. Darauf müssen Sie reagieren,
sonst kann der Gerichtsvollzieher kom-
men - auch wenn die Geldforderung
nichtig ist. Es reicht, dem Mahnbescheid
zu widersprechen.
ACHTUNG Wer die Rechnung bezahlt,
erkennt den Vertrag an. ... Und dann
ist kein Widerspruch mehr möglich."
Zitatende.
Wer nicht zahlt kann sich erfolgreich wehren.
Gutes Gelingen!
Gruß aus Hamburg!