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Bei Internet-Abzocke einfach nicht zahlen, widersprechen oder gleich zum Anwalt?

Frage von Peterle Peterle

Meine Exfreundin, mit der ich mich inzwischen Gott sei Dank wieder vertrage, hat mir heute erzählt, dass sie bei so einer Lebensprognose mitgemacht hat und dass sie jetzt massiv unter Druck gesetzt wird. Ich riet ihr, überhaupt nichts zu machen. bin jetzt aber nicht sicher, ob das richtig ist- sollte sie vielleicht eine Art Gegendarstellung schreiben oder gar gleich zum Anwalt? Für sie war nicht ersichtlich gewesen, dass sie bei denen angeblich ein kostenpflichtiges Jahresabo abschließt! Also, was soll ich ihr raten? Möchte aus verständlichen Gründen ungern einen falschen Tipp geben!

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Antworten (17)

  • 17
    Antwort von wandpilz wandpilz

    Einfach ignorieren. Dieses Thema taucht häufiger auf. Diese Firmen leben davon, dass irgendwelche Leute so sehr eingeschüchtert werden, dass sie letztlich doch zahlen.

    Kommentar von pia73 pia73

    In diesem Forum findest Du Musterbriefe und Tipps, wie man gegen diese Internetbetrüger vorgeht. http://homeoffice.coolix.com

  • 11
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    Ich habe bei Lebenscheck mitgemacht die verlangen jetzt 99 EUro von mir. Muß ic...

    hier hast du 33 antworten zu diesem langweiligen thema.

    die suche ist oben rechts! da gibt es noch paar seiten, gäähn.

    Kommentar von Pohliboy Pohliboy

    ich würde erstmal abwarten , sobald du einen mahnbescheid zu hause erhälst solltest du dich mit einem anwalt in verbindung setzen , hier findest du ein paar falls du probleme hast http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg noch!

    Kommentar von SplatterSam SplatterSamSplatterSam

    Bei Gerichtlichen Mahnbescheid SOFORT Widerspruch einlegen und danach zum Anwalt.

  • 10
    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Gebe mal hier auf GF den Begriff "Internetabzocke" ein. Da gibt es schon jede Menge Fragen dazu und super Antworten.

    Aber grob gesagt ignorieren.

  • 5
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Sage ihr, dass sie ganz einfach den Begriff Lebenscheck hier bei GF in die Suche eingeben soll. Dieses Thema ist hier ein Dauerbrenner und wurde schon X-Mal behandelt.

  • 4
    Antwort von Marah Marah

    Ich hatte auch so nen Ding und habe garnichts bezahlt und nichts geschrieben! Irgendwann bekommt man dann Post von YouPay und die kann man auch direkt wegschmeissen. Sie soll jetzt bloß keine Panik bekommen. Wenn es nicht eindeutig und sofort ersichtlich ist, dass man einen Vertrag eingeht, ist das rechtlich nicht abgesichert. Man sollte sich im Zweifelsfall, an den Verbraucherschutz wenden und den Anwalt erstmal weglassen. Wenn Du Lust hast zu helfen, kannst Du mal im Internet nachsehen wer diese Firma betreibt. Sitzt der Verantwortliche im Ausland? Bei mir und meinem Lebenserwartungstest, saß der Verantwortliche in England und als ich das las, hatte ich keine Angst mehr vor irgendwelchen Briefen oder Emails. die bei mir eintrudelten. Total unseriös solche Scheinfirmen!; da braucht man keine Konsequenzen fürchten...

  • 3
    Antwort von agnostiker agnostiker

    Um die Hilfe eines spezialisierten Anwaltes wird Deine Freundin wohl nicht drumrum kommen. Hier wird vielleicht ein Schreiben ausreichen, so dass sich die Kosten im Rahmen halten werden.

  • 2
    Antwort von kanadu kanadu

    Das kann man so pauschal nicht beantworten. Tippe mal ein paar Begriffe von der Seite wie Anbietername ; Impressumsangaben oder Webadresse bei google ein. Wenn eine bewußte Täuschung vorliegt findest du meist im Web noch andere Betroffene. mfg. kanadu

  • 2
    Antwort von jackB jackB

    Das Problem bei solchen Sachen ist leider, dass wenn deine Ex-Freundin einen Vertrag abgeschlossen hat, sie keine Ansprüche mehr hat. Daher sollte man ganz genau die AGB's einer Website lesen bevor man irgendwas unternimmt. Also: Sie muss jetzt in den sauren Apfel beissen, denn sonst kann sie ernsthafte Probleme bekommen!

    Kommentar von Marah MarahMarah

    Meinst jetzt aber nicht ernsthaft, dass sie zahlen sollte, oder? Das wäre Quatsch!

    Kommentar von Reiterfee ReiterfeeReiterfee

    Nein, sie kann überhaupt keine Probleme bekommen. Sie soll auf keinen Fall zahlen. Es scheint hier - wie bei jeder Internet-Abzocke - versteckte Kosten zu geben, die man nicht anerkennen muß. Sie befindet sich auf der sicheren Seite. Ich habe hier irgendwo einen Musterbrief veröffentlicht, den man versenden sollte nur per Einschreiben/Rückschein. Mal unter Tipps nachsehen.

  • 1
    Antwort von Gladius13 Gladius13

    http://www.youtube.com/watch?v=Po28bg1hCXE

    Falls ihr also noch nicht volljährig seid, dies aber angegeben habt, kann man euch nichts machen!

  • 1
    Antwort von Manu7785 Manu7785

    Unser Blog hat sich auf dieses Thema beschränkt, guckt doch einfach mal vorbei! Wenn es euch nicht gefällt könnt ihr ja wieder gehn :)

    Am Besten man stoniert seinen Kauf, da man ja das Widerrufungsrecht hat, wenn man im Internet einkauft: http://manusblog.de/manusblog/?p=566

  • 1
    Antwort von willriker88 willriker88

    Hallo, bin auf www.win-loads.net reingefallen. Ich werde natürlich nicht zahlen. Da ich im Recht bin. Schließlich habe ich ja ein gesetzliches Widerrufsrecht von 2 Wochen. Dieses können die Abzocker natürlich nicht außerkraft setzen. Mal sehn wie lange die Nerven werden, bis sie endlich aufgeben. Von daher lach ich mir einfach einen ab und kümmere mich nicht weiter darum.

  • 1
    Antwort von jaminajambo jaminajambo

    Also, erstmal brauchst Du da nicht unbedingt einen Anwalt. Hängt halt auch davon ab, was genau Ihr bestätigt habt, also welche AGBs hinter der ganzen Sache stecken. Dann hängt es natürlich davon ab, ob eine betrügerische Absicht hinter der Sache steckt. Kann man aber auch Googlen. Wenn Du im Netz nichts Negatives über die Leute findest, dann würde ich mir tatsächlich einen Anwalt für Internetrecht suchen. Der berät Dich auf Erfolgsaussichten und setzt im besten Fall einen Brief auf (bei mir waren es rund 70 €) und erledigt die SAche damit für Dich. Ich war bei Anwalt Röhl aus Augsburg wegen einer ähnliche Geschichte. Der hat das ruckizucki für mich gelöst gehabt. www.rdp-law.de ist der Link. Grüßle Jamina

  • 0
    Antwort von sumsum100 sumsum100

    Lieber gleich zum Anwalt. Wenn du Pech hast kommt ein Mahnbescheid vom Gericht oder der Anspruch ist berechtigt, weil du wirklich nicht richtig hingeguckt hast. Es gibt mittlerweile einige ANwälte, die sich spezialisiert haben und die Abwehr der Abzockrechnungen online anbieten, hier z.B. http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/internetrecht/abofalle-forderungsabwehr/ (kostet auch nur 49,70 € und ist günstiger als die Falle zu zahlen)

  • 0
    Antwort von Ulbo0 Ulbo0

    Zitiere aus der Süddeutschen vom 18.1.11:OLG Frankf.AZ.: IWs29/09: Demnach sind Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mind. 6 Monaten. Bislang wurden Ermittlungsverfahren von den Anklagebehörden häufig eingestellt, wenn im Kleingedruckten die Preisangabe versteckt worden war. D.h. man kann die Abzocker jetzt wg. Betrug verklagen und ins Gefängnis bringen. Habe seit gut einem Jahr mit denen zu tun, habe immer alle Schreiben, Mahnungen, Drohungen ignoriert. Mit Erfolg - jetzt traut sich sicher keiner von den Gaunern mehr angeblich vor Gericht zu gehen. Also: Laßt Euch weniger denn je unter Druck setzen. Die können Euch nix!

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    Antwort von sambuko1960 sambuko1960

    Für solche und ähnliche Fragen gibt es schon was im Netz. Bringt oder nehmt Zeit mit ...:-)

    http://118242.homepagemodules.de/t836f27-Achtung-Dubiose-Abzocker-Umfragescout.html

  • 0
    Antwort von Apfelsaftschorle Apfelsaftschorle

    Hallo zusammen, ich habe einen sehr guten Link entdeckt, der das Thema sehr systematisch angehet und die einzelnen Schritte beschreibt. damit sollte eigentlich alles klar sein.

    http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/abo-und-vertragsfallen/kostenfallen-im-internet-fuer-eilige-leser/

  • 0
    Antwort von antonpuenktchen antonpuenktchen

    Hallo,

    das Thema ist Verbraucherschützern schon längst bekannt. Hier die hilfreiche Information: Lt. "test", Heft 5 Mai 2007, S. 12ff, von der Stiftung Warentest gibt es bereits zahlreiche Verbraucherbe- schwerden über Webseiten mit scheinbaren Gratis-Angeboten und überraschenden Rechnungen, teil- weise für Angebote, die allg. im Internet od. von der Original-Quelle gratis erhältlich sind. Die "clevere Geschäftsidee" auf diesen Webseiten erfordert besondere Aufmerksamkeit der Ver- braucher für genaues Hinschauen und Lesen:

    1. Wo stehen die AGB's?
    2. Wo steht die Preisinformation, evtl. in den AGB's?
    3. Wo steht die Widerrufsbelehrung?

    Sehr viele Anzeigen sind schon eingegangen, in denen sich Verbrau- cher getäuscht fühlten und sich über Rechnungen wunderten, über die sie vorher nicht informiert worden waren.

    Sollte man plötzlich eine Rechnung erhalten, empfiehlt die Stiftung Warentest (S. 13):

    Zitat: "Einschüchterungsversuche

    Nicht zahlen

    Strategie der Firmen ist es, die Opfer einzuschüchtern

    Die Erfahrungen der Verbraucherzen- tralen zeigen: Wer nicht zahlt und auf stur schaltet, wird irgendwann auch in Ruhe gelassen. RECHNUNG Antworten Sie per Ein- schreiben, zum Beispiel: "Ich bestreite, dass ein Vertrag zustande kam. Gleich- zeitig erkläre ich hilfsweise und - da Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist - fristgerecht den Widerruf. Außerdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung, weil ich nur eine Gratis-Nutzung woll- te. Ich werde nicht zahlen. MAHNUNG, INKASSO Auf Mahnun- gen, Briefe von Inkassobüros oder An- wälten brauchen Sie dann nicht mehr zu reagieren. Wer will, kann Beweise für den Vertrag fordern, also Kopien von Rechnung, Anmeldedaten, Wider- rufshinweis. Der Anwalt muss eine Vollmacht mit Originalunterschrift vor- legen. Kopien reichen nicht. MAHNBESCHEID Etwas anderes ist ein förmlicher Mahnbescheid vom Gericht. Darauf müssen Sie reagieren, sonst kann der Gerichtsvollzieher kom- men - auch wenn die Geldforderung nichtig ist. Es reicht, dem Mahnbescheid zu widersprechen. ACHTUNG Wer die Rechnung bezahlt, erkennt den Vertrag an. ... Und dann ist kein Widerspruch mehr möglich." Zitatende. Wer nicht zahlt kann sich erfolgreich wehren. Gutes Gelingen! Gruß aus Hamburg!

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  • suedkurier.de

    Jetzt drohen sie per Telefon

    Bei den Verbraucherzentralen steigt die Zahl der Beschwerden über dubiose Webabos weiter an.

    Binnen zwei Stunden Telefonberatung meldeten sich bei Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg, gestern fünf neue Opfer. Es ging dabei um Routenplaner, Lebensprognosen, das persönliche Todesdatum, kostenlose SMS und ebensolche Downloads. Unterschiedliche Angebote, ein Trick: Wer sich bei den vermeintlichen Gratis-Webseiten anmeldet, bekommt hinterher per E-Mail Rechnungen über ein Jahres-Abo.

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  • Tagesspiegel.de

    Gratis kann schnell teuer werden

    Experten warnen vor Lockangeboten auf Webseiten. Wer vermeintlich kostenloses anklickt, sollte sich das Kleingedruckte genau durchlesen.

    „Köstliche Rezepte für Ihre Küche“ preist die Internetseite www.ihre-rezepte.de an. Einfach auf ein „feuriges Gericht aus Mexiko“ klicken und sofort nachkochen. Garniert werden die Rezepte mit einer „Traumküche im Wert von 20 000 Euro“, die es angeblich zu gewinnen gibt. Bevor das Rezept angezeigt wird, müssen Hobbyköche aber noch Namen und Anschrift angeben: „Wir informieren Sie über den Gewinn per Post.“

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