Bei einer Kollegin waren gestern Heizungsableser. Sie bekam weder eine Quittung, noch musste sie unterschreiben, noch sah sie die Werte, die aufgenommen worden sind. Ist das eigentlich ok so? Da könnte sie im Zweifelsfall ja später gar nichts dagegen tun, oder? (Also ich hätte zumindest auf die aufgenommenen Werte bestanden- aber, schon passiert)

Nun, ich halte das nicht für o.k.
Sie sollte sich die Werte für sich aufschreiben, dann kann sie bei Abweichung wiedersprechen, wenn die Abrechnung kommt.

dieses relativ suspekte Verfahren, kam in meiner Wohnung auch vor und der Ableser musste im wahrsten Sinne des Wortes genötigt werden, die Daten herauszurücken..ich habe meinen Wohnungseigentümer davon in Kenntnis gesetzt incl. die Betreiberfirma der Ableser..allerdings eine Antwort steht auch noch aus...ich glaube hier wird mit der Unbedarftheit der Leute eine Menge Kasse gemacht..
Das ist in der Tat seltsam. Ich bekomme immer die Werte direkt nach der Ablesung auf einem Zettel mitgeteilt, den ich unterschreiben muss. Sie sollte sich an den Mieterschutz wenden.
Das war bei ihr bisher auch so mit Zettel und unterschreiben. Jetzt haben die auf so was wie Blueberry umgestellt, deshalb war sie auch so überrumpelt. Danke für Eure Antworten!!!
medicangel am 25. Januar 2008 21:24 Zettel unterschreiben ist dabei Vergangenheit,gibts hier schon 3 Jahre nicht mehr.Die Werte kann man sich aber notieren wenn man das möchte.
Seltsam. Bei uns war das Mitte Dezember 2007 noch der Fall.
ja, das ist ok ! seit einigen Jahren gibt es schon diese art der Elektronischen Ablesung ! warum sollte der zuständige Ableser die Daten verändern?? wenn er mehr eingibt,hast du bei der nächsten Abrechnung weniger ! schreibt er zuwenig auf,dann zahlst bei der nächsten Periode mehr ! Er selbst hat seinen fixen Monatslohn! der kriegt keinen Cent mehr,egal was er schreibt.
... und der Vermieter profitiert auch nicht weil nur die Verbräuche an Gas/Öl etc. gem. den Ablesewerten unter den einzelnen Wohnungsinhabern aufgeteilt werden.

In Ordnung ist das mit Sicherheit nicht. Da bleibt nichts anderes als vor dem erneuten Ablesen die Werte selber zu notieren und dann mit den offiziellen Werten zu vergleichen.
Bei mir war es auch so. Habe die Zählerstände in allen Räumen selbst aufgeschrieben bevor der Ableser kam. Ich habe dann alle Stände mit ihm abgeglichen, um Fehler auszuschließen. Das ist wohl überall so. Wenn der Gasbestand einmal im Jahr abgelesen wird, bekommt man auch keinen Beleg mehr.