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Bei Hausfinanzierung für Einliegerwohnung extra Darlehen? Steuervorteil?

Frage von batziii batziii

Hallo,

wir wollen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen. Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir aus steuerlichen Gründen zwei Darlehen aufnehmen sollen. Ich habe gehört, dass man dann die Zinsen für den Kredit der Einliegerwohnung sowie Reparaturen in der Wohnung steuerlich geltend machen kann.

Kennt sich da jemand damit aus?

Und die zweite Frage wäre, ob man dann die Wohnung zwingend immer vermieten muss!?

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

 

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Antworten (1)

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Kosten für ein Haus oder eine Wohnung in einem Haus können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Haus oder eine Wohnung vermietet ist.Dafür müssen nicht zwei Darlehn aufgenommen werden.Es werden nämlich alle allgemeinen Kosten wie Zinsen, Grundsteuer, Versicherungen und Abschreibungen nach dem Verhältnis der gesamten Wohnfläche zur vermieteten Wöhnfläche aufgeteilt.Also: Gesamte Wohnfläche 150 qm, vermietete Wohnung 50 qm, dann ist 1/3 dieser Kosten als Werbungskosten abziehbar.Reparaturen können möglicherweise der sebst genutzten oder vermieteten Wohnung direkt zugeordnet werden. Dann sind die Reparaturen für die vermietete Wohnung voll abziehbar.Und das geht so lange, wie die Wohnung vermietet ist.Wenn die Einliegerwohnung später selbst genutzt wird, sind die anteiligen Kosten nicht mehr Absetzbar.Gruß Helmuthk

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