Wer kennt sich aus ? Angenommen ich hätte eine Hauptbeschäftigung mit Lohnsteuerkarte Kl. V und einen Bruttoverdienst von max. 400.- €, regelmäßig etwa 200.-- €. Ist dann die Anwendung der Gleitzonenregelung möglich ? Ist dann die Aufnahme eines Minijobs bis 400.-- € möglich ? Nach meinen Recherchen wird für Hauptjob ca. 200.-- € Brutto nur 18,50 € Lohnsteuer fällig sonst keine weiteren Abgaben. Und für den Minijob sowieso Brutto gleich Netto. Funktioniert die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse wie beschrieben ? Wenn ,nein wo kann ich das nachlesen.
Vielen Dank. chm32
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