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Bei Hauptjob Verdienst max. 200.-- € findet Gleitzone Anwendung ? Minijob zusätzlich möglich (400€)?

Frage von chm32 chm32

Wer kennt sich aus ? Angenommen ich hätte eine Hauptbeschäftigung mit Lohnsteuerkarte Kl. V und einen Bruttoverdienst von max. 400.- €, regelmäßig etwa 200.-- €. Ist dann die Anwendung der Gleitzonenregelung möglich ? Ist dann die Aufnahme eines Minijobs bis 400.-- € möglich ? Nach meinen Recherchen wird für Hauptjob ca. 200.-- € Brutto nur 18,50 € Lohnsteuer fällig sonst keine weiteren Abgaben. Und für den Minijob sowieso Brutto gleich Netto. Funktioniert die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse wie beschrieben ? Wenn ,nein wo kann ich das nachlesen.

Vielen Dank. chm32

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Antworten (3)

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    Antwort von kleineroteHexe kleineroteHexe

    Wenn deine "Hauptbeschäftigung" nur 200 € mtl. brutto abwirft, ist das ein Minijob und keine steuer- und versicherungspflichtige Beschäftigung. Dann sind weitere Minijobs bis zu 200 € mtl., also alle Beschäftigungen zusammen dann max. 400 € mtl.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Der Hauptjob wird nicht mit dem Nebenjob zusammengerechnet.

    Wenn du bei dem Nebenjob auf die Versicherungsfreiheit verzichtest, kannst du zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

    Sonst bekommst du das Gehalt aus deinem Nebenjob brutto ausbezahlt und nur der Arbeitgeber muss pauschal Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Steuer bezahlen.

    Informationen zu Minijobs findest du unter http://www.minijob-zentrale.de .

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    Antwort von chm32 chm32

    Wichtig ist 1. Arbeitgeber hat Lohnsteuerkarte Kl. V und der Verdienst beträgt höchstens 200.-- €. Hieraus wird nur Lohnsteuer fällig ? Zusätzlich ein Minijiob mit 400 €, ist das so möglich? Grüße chm32

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