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bei haftantritt in jva offener vollzug...

Frage von dea6666 dea6666

Guten morgen. Habe hier als Nachbarn eine türkische Familie die noch nicht gut deutsch kann und somit mit ihrem Problem nicht allein klar kommt so springe ich ein . Folgendes Problem. Der mann muß anfang Februa seine Haft in der JVA antreten im offenen Vollzug sie beziehen aber zur Zeit Hartz 4 und das wird sich so schnell auch nicht ändern. Die frage ist , muß man das am Arbeitsamt melden ? werden dann die leistungen gekürzt ? Die familie muß ja nun auch ohne Papa über die runden kommen . Ich hoffe hier von Euch einen guten Rat zu bekommen. Danke schon mal

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Antworten (4)

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    Antwort von lacubanita lacubanita

    alle heimschicken und problem ist erledigt.

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    Antwort von diroda diroda

    Seinen "Wohnortwechsel" muß dem Jobcenter mitgeteilt werden. Vermutlich wird für ihn die Zahlung eingestellt.

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    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    JA man muss das Jobcenter / ARGE definitv darüber informieren. Wenn ich richtig im Bilde bin werden die Leistungen für die anderen Familienmitglieder ganz normal weiter gezahlt, auch inklusive Miete, nur für Ihn eben nicht. Da es aber ein offener Vollzug ist könnten noch mal andere Richtlinien gelten. Am besten also umgehend eine Termin beim Jobcenter machen und aufklären lassen.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Da sich der Wohnort des Mannes ja dann ändert, muss der Wohnortwechsel natürlich mitgeteilt werden. Er wird ja in der Anstalt übernachten, frühstücken... müssen... Wenn er dort "versorgt" wird, wird der Bedarf der Familie auch neu berechnet. Das ist doch wohl in Ordnung? Er liegt ja nicht im Krankenhaus...

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