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Bei Grundschule wirklich Stadtgebunden?

Frage von Indy14 Indy14

Meine Mutter meinte bei der Wahl der Grundschule ist man Stadtgebunden. Also muss man das Kind in die Grundschule der Heimatstadt schicken. Ich wollte mal nachfragen ob das wirklich stimmt und wieso das so ist? Und auch ob es Möglichkeiten gibt, dies zu umgehen.

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Antworten (6)

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    Antwort von Indy14 Indy14

    Und wie is es wenn es eine besondere Schule is mit einem besonderen Leitbild?

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    Antwort von Gernspieler Gernspieler

    In Hessen muss man einen Gestattungsantrag stellen, aber wenn er genehmigt wird, nach einem Kommentar der abgebenden und aufnehmenden Schule durch das Staatliche Schulamt, dann bezahlt der Kreis als Schulträger die Fahrtkosten nicht.

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    Antwort von YJYjY YJYjY

    Da gibt es keine einheitliche Regelung, sondern das ist Sache der einzelnen Bundesländer...In Meclenburg Vorpommern kann man 2 Schulwünsche angeben (Erstwunsch & Zweitwunsch) Es wird immer versucht den Erstwunsch zu ermöglichen. Wenn allerdings an einer Schule sehr viele Bewerber sind, dann wird natürlich ausgesiebt - die Kriterien sind dann "Wer wohnt im Einzugsgebiet, sind bereits Geschwisterkinder an der Schule usw" Somit kann man auch eine Grundschule wählen, die in einem anderen Stadtviertel liegt.

    Schulen die sogar in anderen Städten liegen (zum anderen Kreis gehören) nehmen nur Schuler aus anderen Städten auf wenn noch Plätze frei sind. Dann muß man aber auch jährlich einen Pauschalbetrag als Entschädigung an das Land zahlen und hat keinen Anspruch auf Fahrkosten / Schulbus usw.

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    Antwort von jimbo23 jimbo23

    bin mir danicht ganz sicher, ich war damals in einer anderen Stadt in der grundschule allerdings bin ich mit meiner mum mittendrinn umgezogen und in der alten grundschule geblieben, ein kumpel von mir damals war von anfang an in der schule in der anderen stadt. frag doch mal beim schulamt nach, manche weiterführende schulen wollen sogar nen wohnsitz in der selben stadt haben.

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    Antwort von Gruenlilie Gruenlilie

    In Bayern muss man in die Grundschule gehen, in dessen SPRENGEL man lebt. Das ist bis hin zu Wohnstraße geregelt. Sogar innerhalb einer langen Straße ist geregelt, wenn eine Hausnummer zu einer anderen Schule muss als die Nachbarn. Echt - kein Witz! Führt hier bei uns zu zum Teil absurden Situationen. Abweichungen muss man sich ausdrücklich genehmigen lassen und sind nicht einfach zu bekommen.

    Kommentar von Indy14 Indy14Indy14

    Wohnst du denn in einer großen Stadt? Also bei uns is es eigentlich so, die Kinder einer Stadt oder eines Dorfes gehen in die Grundschule im Ort. Wenn das Dorf keine hat, dann geht man ins Nachbardorf/Nachbarstadt. In Großstädten geht man soweit ich weiß in die Grundschule die in dem Stadtteil is in dem man wohnt, wie das aber is, wenn es in einem Stadtteil mehrere Grundschulen gibt, weil der Stadtteil groß is, das weiß ich nich. Also das was du beschreibst is ja noch bescheuerter wie das was mir meine Mutter erzählt hat.

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    Antwort von calidanupta calidanupta

    Nee, muss man nicht. Man bekommt dann aber nicht die Fahrtkosten (Bus, Bahn etc.) erstattet.

    Kommentar von Indy14 Indy14Indy14

    Bist du dir da ganz sicher? Sprichst du aus Erfahrung oder woher weißt du das? In welchem Bundesland lebst du denn?

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