Die wichtigsten Infos stehen bereits in der "Frage".
Ich habe bei einem Großhändler etwas bestellt, da das via Vorauskasse bezahlt werden sollte, habe ich auch bezahlt. Aber es kam und kam nichts. Ich schrieb etliche Mails - keine Antwort. Ich schrieb einige Briefe - keine Reaktion. Ich bin in Österreich, die Firma in Deutschland. Ich bin Rechtsschutzversichert. Welche Möglichkeiten hab' ich? Das Ganze ist jetzt bereits schon fast ein 3/4 Jahr her.. ist das ganze schon verjährt?? Verjährt sowas überhaupt? Wenn ja, wann?
Wie kommst du denn auf eine 2-jährige Verjährung?
Wo komme ich auf eine zweijährige Verjährung? Das Jahr, in dem der Anspruch ensteht, plus zwei. Macht drei Jahre im besten Fall.
Das mit der Verjährung steht aber im ABGB (§ 1486) anders als du es hier versucht hast zu erklären.
Sorry, ist schon spät (oder früh) natürlich x + drei. Nichts für ungut.