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Bei Großhandel bestellt - bezahlt - keine Ware - keine Reaktion auf Mails+Brief

Frage von nisch nisch

Die wichtigsten Infos stehen bereits in der "Frage".

Ich habe bei einem Großhändler etwas bestellt, da das via Vorauskasse bezahlt werden sollte, habe ich auch bezahlt. Aber es kam und kam nichts. Ich schrieb etliche Mails - keine Antwort. Ich schrieb einige Briefe - keine Reaktion. Ich bin in Österreich, die Firma in Deutschland. Ich bin Rechtsschutzversichert. Welche Möglichkeiten hab' ich? Das Ganze ist jetzt bereits schon fast ein 3/4 Jahr her.. ist das ganze schon verjährt?? Verjährt sowas überhaupt? Wenn ja, wann?

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Antworten (4)

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    Antwort von fairlane fairlane

    Wenn Du bei einem Großhändler bestellt hast, bist Du sicherlich Gewerbetreibender und kein Verbaucher. Wenn die Rechtschutzversicherung Dein gewerbliches Handeln abdeckt, dann auf zum Anwalt. Verjährung dürfte wie folgt sein: Jahr des Anspruchs + 2. Also, Forderung von 2007, Verjährung 31.12.2009. Dies ist ein Tip und keine Rechtsberatung. Rechtsberatung geben Anwälte.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wie kommst du denn auf eine 2-jährige Verjährung?

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Wo komme ich auf eine zweijährige Verjährung? Das Jahr, in dem der Anspruch ensteht, plus zwei. Macht drei Jahre im besten Fall.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das mit der Verjährung steht aber im ABGB (§ 1486) anders als du es hier versucht hast zu erklären.

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Sorry, ist schon spät (oder früh) natürlich x + drei. Nichts für ungut.

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    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Es kommt vor allem darauf an, wie das Transportrisiko verteilt und ggfls. abgesichert wurde.

    Auch ein Anwalt in Österreich kann mittels Korrespondenzanwalt vor Ort in Deutschland deine Interessen durchsetzen.

    Die Kostenerstattung klärst du vorher mit deiner Rechtsschutzversicherung ab.

    Lasse zuerst feststellen, ob die Ware überhaupt an dich verschickt wurde. Im Zweifel hast du nur noch Anspruch auf Abtretung des Anspruchs deines Lieferanten gegen den Transporteur.

    Aber darüber läßt sich in so einem Forum nur "kristallkugelartig" orakeln.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Frag doch mal hier http://kURL.de/ugaf

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    Antwort von aline1507 aline1507

    Bin kein Experte in der Sache, aber verjähren kann die Sache m.E. nach einiger Zeit, wenn du nicht beanstandest - aber das tust du ja. Nachdem du eh rechtsschutzversichert bist, lass dich am Besten von einem Anwalt beraten, zu Mindest dein Geld solltest du zurück bekommen...

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Verjähren kann die "Sache" auch, wenn er sie beanstandet. Was er braucht ist ein Titel.

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