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Bei Gerichtsverhandlung wie lange werden gleiche Vorstrafen miteinbezogen?

Frage von wildearny wildearny

Hallo ich habe heute Verhandlung wegen was ist ja egal! Ich habe ca. vor 6 Jahren die gleiche Straftat begangen habe Bewährung bekommen, die sauber abgelaufen ist!

Nun die Frage wird das heute miteingerechnet? Wie lange dürfen die mir das noch nachtragen? Ich weiß ich hab Fehler gemacht und sehe es ein das ich sowas nicht machen darf aber es ist nunmal passiert! Zur Anmerkung: Ich habe NIEMANDEN geschädigt oder bestohlen ich habe ein Verbrechen begangen das NUR mich betrifft! Es ist niemand zu schaden gekommen.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DonPaolo DonPaolo

    Die können dich deswegen nicht nochmal belangen. Aber es wird in JEDER künftigen Verhandlung berücksichtigt. und zwar AUF EWIG.

    Und auch wenn niemand zu Schaden gekommen ist (was ich mir nicht vorstellen kann) bleibt die Straftat immer noch eine Straftat

    PS: AUF EEEEEEEEWWIIIIIIIG.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Im Führungszeugnis ist das nicht mehr sichtbar, aber für Richter schon.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    gelöscht

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    Antwort von TimeShift TimeShift

    direkt ins Urteil einfließen darf es nicht.

    Aber unabhängig davon wird es bei der Findung des Strafmaßes mit betrachtet, dass du offensichtlich ein Wiederholungstäter bist. Den Strafrahmen kann der Richter ja entsprechend innerhalb bestimmter Grenzen definieren. Wenn du besagter Wiederholer bist, wird die nächste Strafe folglich schwerer ausfallen als die Letzte.

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    Antwort von Lanief Lanief

    also ich habe gehört das nach 5 jahren die bewährung abläuft bin mir aber unsicher deswegen :/ ich wünsche dir aber viel glück heute

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    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    ja und scheißegal, ewig, du bist einfach wiederholungstäter

    deine bewährung hat nix genützt, so dass eine haftstrafe wohl besser für dich ist, in dich zu gehen.....

    das ca ist der gedankengang des richters

    Kommentar von wildearny wildearnywildearny

    Eine Haftstrafe kommt nicht in Frage dafür ist das Vergehen zu klein Ihr meint wohl nur weil ich es nicht rauslasse ist es ein Schwerdelikt da muß ich euch enttäuschen!

    Kommentar von Hutzelprutzel HutzelprutzelHutzelprutzel

    ja wenn du ein 2. mal öffentlich uriniert hast, wird es wohl nicht ganz so schlimm

    du hast ne bewährungsstrafe bekommen

    also hast du schon was verbrochen, ansonsten wärst du mit tagessätzen weggekommen

    Kommentar von wildearny wildearnywildearny

    is gelaufen! Geldstrafe unter 1000€ ! Noch mal glück gehapt !

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