Hallo ich habe heute Verhandlung wegen was ist ja egal! Ich habe ca. vor 6 Jahren die gleiche Straftat begangen habe Bewährung bekommen, die sauber abgelaufen ist!
Nun die Frage wird das heute miteingerechnet? Wie lange dürfen die mir das noch nachtragen? Ich weiß ich hab Fehler gemacht und sehe es ein das ich sowas nicht machen darf aber es ist nunmal passiert! Zur Anmerkung: Ich habe NIEMANDEN geschädigt oder bestohlen ich habe ein Verbrechen begangen das NUR mich betrifft! Es ist niemand zu schaden gekommen.
Eine Haftstrafe kommt nicht in Frage dafür ist das Vergehen zu klein Ihr meint wohl nur weil ich es nicht rauslasse ist es ein Schwerdelikt da muß ich euch enttäuschen!
ja wenn du ein 2. mal öffentlich uriniert hast, wird es wohl nicht ganz so schlimm
du hast ne bewährungsstrafe bekommen
also hast du schon was verbrochen, ansonsten wärst du mit tagessätzen weggekommen
is gelaufen! Geldstrafe unter 1000€ ! Noch mal glück gehapt !