gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Bei Gericht wird immer gefragt: Sind sie verwandt oder verschwägert. Ist der Ehemann meiner

gefragt von Guri84 am 20.07.2009 um 14:29 Uhr

Schwester mit meinem Mann verschwägert? Schwippschwager?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.336 Familie x 9.420 Verwandtschaft x 101

SchnuBee
beantwortet von SchnuBee am 20. Juli 2009 14:30
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Soweit ich weiß sind sie gesetzlich nicht verschwägert. Schwippschwager ist rein umgagssprachlich.

Kommentar von Simple_avatar10smallSchnuBee am 20. Juli 2009 14:34

§ 1590 BGB, der Schwippschwager ist rechtlich nicht verwandt.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 20. Juli 2009 14:32
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, die beiden sind Schwippschwager zueinander. Schwippschwager haben kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 20. Juli 2009 14:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anonym
beantwortet von Atompilz am 20. Juli 2009 14:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja ist er .


anonym
beantwortet von willonoack am 21. Juli 2009 09:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Geschwister eines Ehepartners sind mit dessen Gatten verschwägert. Nicht mehr verschwägert, sind die Cousins dieser Geschwister. sie "schwippen mit den Schwägern" nur und haben auch kein Aussageverweigerungsrecht wegen Verschwägerung.


anonym
beantwortet von Demir1900 am 20. Juli 2009 14:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja das is so


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 20. Juli 2009 14:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schwager-nicht blutsverwandt....

Kommentar von Simple_avatar10smallSchnuBee am 20. Juli 2009 14:41

Blutsverwandtschaft ist egal. Der Ehemann/-frau hat ja auch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Hier gilt einfach was im Gesetz steht. Der Schwippschwager hat kein zeugnisverweigerungsrecht (so stehts nicht wörlich im Gesetz, aber so ists zu verstehen).


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 20. Juli 2009 14:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, er steht in einem Verwandtschaftsverhältnis zu ihm und darf damit die Aussage verweigern. ;))

Kommentar von MagicHugo am 20. Juli 2009 14:34

Und das stimmt eben nicht. Der Schwager darf noch vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, für den Schwippschwager gilt das nicht mehr.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 20. Juli 2009 14:35

So ist es richtig.


Nellina
beantwortet von Nellina am 20. Juli 2009 14:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er ist sein Schwager.


hafa4
beantwortet von hafa4 am 20. Juli 2009 14:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja .....


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 20. Juli 2009 14:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das wird vermutlich auch noch dazuzählen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.