Schwester mit meinem Mann verschwägert? Schwippschwager?
Soweit ich weiß sind sie gesetzlich nicht verschwägert. Schwippschwager ist rein umgagssprachlich.

Ja, die beiden sind Schwippschwager zueinander. Schwippschwager haben kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.

Nein - sind sie nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4gerschaft
Die Geschwister eines Ehepartners sind mit dessen Gatten verschwägert. Nicht mehr verschwägert, sind die Cousins dieser Geschwister. sie "schwippen mit den Schwägern" nur und haben auch kein Aussageverweigerungsrecht wegen Verschwägerung.

Schwager-nicht blutsverwandt....
Blutsverwandtschaft ist egal. Der Ehemann/-frau hat ja auch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Hier gilt einfach was im Gesetz steht. Der Schwippschwager hat kein zeugnisverweigerungsrecht (so stehts nicht wörlich im Gesetz, aber so ists zu verstehen).

Ja, er steht in einem Verwandtschaftsverhältnis zu ihm und darf damit die Aussage verweigern. ;))
Und das stimmt eben nicht. Der Schwager darf noch vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, für den Schwippschwager gilt das nicht mehr.
teardrop1109 am 20. Juli 2009 14:35 So ist es richtig.
§ 1590 BGB, der Schwippschwager ist rechtlich nicht verwandt.