Schwester mit meinem Mann verschwägert? Schwippschwager?
Bei Gericht wird immer gefragt: Sind sie verwandt oder verschwägert. Ist der Ehemann meiner
Antworten (11)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
willonoackwillonoack
Die Geschwister eines Ehepartners sind mit dessen Gatten verschwägert. Nicht mehr verschwägert, sind die Cousins dieser Geschwister. sie "schwippen mit den Schwägern" nur und haben auch kein Aussageverweigerungsrecht wegen Verschwägerung.
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3Antwort von
SchnuBeeSchnuBee
Soweit ich weiß sind sie gesetzlich nicht verschwägert. Schwippschwager ist rein umgagssprachlich.
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2Antwort von
heinmueckheinmueck
Ja, die beiden sind Schwippschwager zueinander. Schwippschwager haben kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.
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1Antwort von
teardrop1109teardrop1109
Nein - sind sie nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4gerschaft
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0Antwort von
GabelchenGabelchen
Schwager-nicht blutsverwandt....
Kommentar von
SchnuBeeSchnuBee Blutsverwandtschaft ist egal. Der Ehemann/-frau hat ja auch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Hier gilt einfach was im Gesetz steht. Der Schwippschwager hat kein zeugnisverweigerungsrecht (so stehts nicht wörlich im Gesetz, aber so ists zu verstehen).
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0Antwort von
LifthrasilLifthrasil
Ja, er steht in einem Verwandtschaftsverhältnis zu ihm und darf damit die Aussage verweigern. ;))
Kommentar von
MagicHugoMagicHugo Und das stimmt eben nicht. Der Schwager darf noch vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, für den Schwippschwager gilt das nicht mehr.
Kommentar von
teardrop1109teardrop1109 So ist es richtig.
§ 1590 BGB, der Schwippschwager ist rechtlich nicht verwandt.