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bei gekündigtem dispo durch pfändung kindergeldauszahlung?

Frage von lillith1980 lillith1980

Hallo ich hoffe jemand von euch kann mir helfen!ich hatte einen dispo der durch eine pfändung gekündigt wurde,den ich aber immernoch regelmässig abbezahle!nun ist es so das ich kindergeld drauf hatte und die bank weigert sich mir dies auszuzahlen!!sie haben mir nur 50 euro ausgezahlt...ist das rechtens??ich dachte immer das müssten sie auszahlen zumal ich ja den gekündigten dispo immer noch abbezahle!!vielen dank schonmal im vorraus!

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Antworten (4)

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Es kommt darauf an, wielange das Kindergeld schon auf dem Konto ist. Meines Wissens besteht ein Sperrfrist von 7 Tagen. Nach Ablauf von 7 Tagen darf die Bank auch das Kindergeld pfänden.

    Kommentar von lillith1980 lillith1980

    es ist heute auf meinem konto eingegangen!das ich an der pfändung selber schuld trage dessen bin ich mir ja bewusst aber das kindergeld soll ja nicht für mich sein sondern für mein kind deswegen finde ich das so unverschämt!

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Von der Schuldfrage wollen wir gar nicht sprechen. Schau mal unter www.datentransfer24.de/Schulden-Kindergeld.html

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Kontopfändung von Sozialleistungen:

    Werden auf Ihr Konto Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld oder Rente überwiesen, müssen Sie sich diese innerhalb von 7 Tagen nach der Gutschrift in voller Höhe ausbezahlen lassen. Kann die Bank nicht erkennen, daß es sich um Sozialleistungen handelt, weisen Sie es durch Belege nach. Nach Ablauf dieser 7-Tage-Frist müssen Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden, damit festgelegt wird, wieviel von Ihrem Guthaben auszuzahlen ist.

    Folgende Sozialleistungen sind nicht oder nur bedingt pfändbar:

    Sozialhilfe, ALG II, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld unter bestimmten Voraussetzungen und in einer bestimmten Höhe, Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet. Quelle: http://www.restschuldbefreiung.de/schuldnerberatungberlinkontopfaendung.htm

    Kommentar von lillith1980 lillith1980

    ich habe die bankangestellte auch darauf hingewiesen das solche sachen ausgezahlt werden müssen aber davon nehmen sie sich überhaupt nichts an!ich würde ja sogar für meinen kleinen ein eigenes konto errichten aber das geht auf grund meiner pfändung ja nicht!!dann frag ich mich wie man es dann machen soll??

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    Antwort von Sandysky79 Sandysky79

    Kindergeld ist für die Kinder da nicht zum Pfänden von Schulden. Wende dich doch mal an das Arbeitsamt vielleicht können die die Überweisung zurück buchen und du kannst es da persönlich abholen.

    Kommentar von Sandysky79 Sandysky79Sandysky79
    Kommentar von Sandysky79 Sandysky79Sandysky79
    Kommentar von lillith1980 lillith1980

    die auf dem arbeitsamt sagen das sie damit nichts zu tun haben und das sie das kindergeld nicht in checkform auszahlen!!:-(

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    druck dir doch den Punkt 13 mal aus und geh damit noch mal zur Bank!!! Da steht ja eindeutig das sie das nicht dürfen..

    Kommentar von lillith1980 lillith1980

    danke werde ich auch tun!!war jetzt lange genug ruhig!!es geht ja schliesslich nicht um mich sondern um mein kind und da hört für mich die freundschaft auf!

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Na dann, Viel gück.. Kannst ja mal berichten wie es gelaufen ist!! Würde mich schon interessieren.. Lg

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