Ein Bekannter wurde vor kurzem in einen Auffahrunfall verwickelt. Er musste wegen einem Radfahrer, der einfach vom Fahrradweg auf die Fahrbahn schwenkte, stark bremsen. Der Fahrer des nachfolgenden Autos drängelte schon eine längere Zeit heftigst und zeigte ihm den Stinkefinger. Dieses bekam mei Bekannter beiläufig mit, beim kurzen Blick in den Rückspiegel. Mein Bekannter konzentrierte sich aber auf das Straßengeschehen vor ihm. Glücklicher Weise, dann so konnte er schnell auf das Fehlverhalten des Fahrradfahrers reagieren. Der einfach ohne den Autoverkehr zu beachten weiter fuhr. Allerdings erfolgte fast zeitgleich zum Bremsmanöver ein dumpfer Schlag am Heck des Autos. Mein Bekannter stieg aus seinem Auto aus, ging nach hinten und sah die verbeulte Stoßstange. Im anderen Auto, das vorne etwas lediert war, saß ein junger Mann, der ihn darum bat keine Polizei hinzuzuziehen. Er sei versichert und es würde über seine Versicherung laufen. Mein Bekannter verzichtete darauf die Polizei zu rufen. Beim Austausch der Versicherungsdaten kam heraus das der Aufgefahrene weder Fahrzeugpapiere noch Fahrerlaubnis bei sich hatte. So notierte sich mein Bekannter das Kennzeichen und den Namen. Die Versicherungsdaten erfragte der junge Mann dann bei seinen Eltern über das Handy. Auch eine kurze Unfallhergangbeschreibung die mein Bekannter schnell auf einen Schmierzettel geschrieben hatte, unterschrieb der junge Mann freiwillig. Mein Bekannter informierte seine Versicherung über den Auffahrunfall. Diese gab ihm dann die Tel. Nr. der Versicherung des Auffahrers. Dort gab mein Bekannter auch eine kurze Unfallschilderung über das Telefon ab. Am selben Tag fuhr mein Bekannter zu seiner Vertrauenswerkstatt. Dort wurde der Schaden von einem Gutachter angesehen und bewertet. Das Auto wurde in der Zwischenzeit bereits repariert. Nun nach fast 6 Wochen meldet sich die gegnerische Versicherung schriftlich und gibt zu bedenken das die Unfallhergangsaussagen nicht identisch sind. Somit die Schadensregulierung noch nicht abgeschlossen werden kann. Nun hat mein Bekannter den Unfallhergang in Schriftform zur gegnerischen Versicherung geschickt., inkl einer Kopie des Schmierzettels das vom ihm aufgefahrenen Verkehrsteilnehmers unterschrieben wurde. Bisher keine Reaktion der Versicherung. Hat er überhaupt Aussicht darauf die Kosten erstattet zu bekommen? Zumal er aus beruflichen Gründen sich auch einen Leihwagen mieten musste. Oder sollte er einen Anwalt einschalten? Das ist so was, was keiner braucht.
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Quickys1Quickys1
Hallo,
auch ohne Zeugen ist die Spurenlage an den Fahrzeugen doch so überzeugend, dass es keine Schwierigkeiten geben sollte (Sauberer, gerader Aufprall von hinten). Fotos dürften vom Gutachter gemacht worden sein. Die könnte man der gegnerischen Versicherung ja noch zur Verfügung stellen.
Ich habe aber noch eine andere Frage:
Warum ist man so nett (vielleicht aber auch dumm) und holt keine Polizei zur Unfallaufnahme, wenn der Unfallgegner zuvor schon durch beleidigendes Verhalten aufgefallen ist??? Was hatte dieser für einen Grund keine polizeiliche Unfallaufnahme zu "wünschen"???
Gruß, der Quicky
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Anton96Anton96
Keine Papiere Dabei, dann sollte man immer die Polizei holen, die können zumindest die Personalien fesstellen.
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fs112fs112 so sieht´s aus.
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MondlachenMondlachen Name und Anschrift hat er herausgegeben ( abgleich mit Perso hat mein Bekannter gemacht) und auch ein Schuldeingeständnis unterschrieben (Auffahrunfall wegen Unachtsamkeit). Jetzt streitet der Betreffende wohl alles ab-so wie es sich anhört. Mein Bekannter hat jetzt Unfallbeschreibung+ Skizze und diesen besagten Schuldeingeständnis-Zettel eingescannt und zur Versicherung des Beschuldigten gemailt. Ob das Schuldschreiben mit der Unterschrift gewertet werden kann weiß ich allerdings nicht. Ja er hätte die Polizei holen sollen. Hinterher ist man immer schlauer.
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magni64magni64
Sicher hat er das. Grundsätzlich gilt schon mal "wer auffährt zahlt".
Die Darstellung des Unfallherganges mag unterschiedlich sein, aber wenn dein Bekannter der Versicherung zu bedenken gibt, daß wohl kein Unfall entstanden wäre, hätte sich der Unfallgegner an die Straßenverkehrsordnung gehalten, hat die wohl dem wenig entgegenzusetzen.
Es gibt immerhin so Kleinigkeiten wie Sicherheitsabstand usw. Daß der Gegner den Radfahrer vielleicht nicht gesehen hat, mag durchaus sein, sonst wäre er wohl auch nicht aufgefahren. Hätte er nicht gedrängelt, wäre er auch nicht so nahe gewesen, daß er aufgefahren wäre.
Übrigens ist der Fahrer beim Fahren nicht verpflichtet ständig in den Rückspiegel zu sehen, sondern sich um den Verkehr vor ihm zu kümmern, was hinter ihm läuft geht seine Hintermänner/Frauen an.
An sich ist die Sache ganz einfach. Es bedürfte nicht mal eines Schuldanerkennens des Gegners. Im Zweifelsfall sollte man aber doch einen Anwalt nehmen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder allgemeine Rechtsschutzversicherung wäre da durchaus hilfreich.
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GrileGrile
Bei einem Auffahrunfall hat der hintere grundsätzlich den meisten Teil der Schuld. Egal wegen was der vordere gebremst hat und wenn es nur ein Eichhörnchen war. Der vordere kann wegen "grundlosen Bremsen" eine Teilschuld bekommen, aber nie die volle Schuld. Der hintere hat einen so großen Abstand zu halten, dass er bei einer Vollbremsung des Vordermanns noch ohne Auffahrunfall bremsen kann.
Dein Freund wird also die meisten Kosten erstattet bekommen, kann aber - wenn sich das mit dem Radfahrer nicht beweisen lässt - eine teilschuld kriegen.
Habt ihr keine anderen Zeugen? Vielleicht noch den Radfahrer? Habt ihr eine Ahnung, wie der andere Fahrer den Unfall geschildert hat und was sich genau widerspricht?
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MondlachenMondlachen Nein leider hat er keine Zeugen. Das war im tiefsten Berufsverkehr. Mein Bekannter vermutet das der Auffahrer alles abgestritten hat oder sich dumm stellt. Die Versicherung hat sich nur allgemein geäußert. Das die Unfallschilderungen nicht identisch sind. Den Stinkefinger hat er in der schriftlichen Unfallschilderung der Versicherung gegenüber aber nicht erwähnt.
Ja, habe auch schon mit meinem Bekannten geschimpft.