Es gibt doch so eine Regel, dass jemand der Geld gefunden hat und es zurückgibt, einen Finderlohn von 10% bekommt, ist das gesetzlich so geregelt oder hängt das von der Kulanz des Eigentümers ab? Ich kenne jemanden der eine hohe Summe Geld gefunden hat, so ehrlich wie er ist und weil er mit seinem Gewissen nicht anders vereinbaren konnte, hat er es dem Besitzer zurück gegeben und der hat ihm weniger als 0,5% Finderlohn gegeben, das finde ich im Vergleich gesehen schon sehr mies... Er hätte es genauso gut einstecken können, der Besitzer hätte es nie gemerkt, weil es wohl einer verstorbenen Verwandten gehörte.
Antworten (1)
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1Antwort von
eisMoeweeisMoewe
bis 500 €: 5 % des Wertes
über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.
Diese Frage
Und das ist gesetzlich so geregelt? Oder nur ein Richtwert? Okay wenn man´s so rechnet, hat er trotzdem nur 1/7 von dem eigentlichen bekommen.
Das ist gesetzlich geregelt. Google 1. Treffer http://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn .....warum einfach wenns auch schwierig geht gelle
letztendlich interessiert das dann doch keinen, weil er hinterher nicht nachweisen kann wieviel Geld es was. Also Finderlohn einklagen=sinnlos