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Bei gefundenem Geld, ab wann gilt die 10% Finderlohn-Regel?

Frage von evileule77 evileule77

Es gibt doch so eine Regel, dass jemand der Geld gefunden hat und es zurückgibt, einen Finderlohn von 10% bekommt, ist das gesetzlich so geregelt oder hängt das von der Kulanz des Eigentümers ab? Ich kenne jemanden der eine hohe Summe Geld gefunden hat, so ehrlich wie er ist und weil er mit seinem Gewissen nicht anders vereinbaren konnte, hat er es dem Besitzer zurück gegeben und der hat ihm weniger als 0,5% Finderlohn gegeben, das finde ich im Vergleich gesehen schon sehr mies... Er hätte es genauso gut einstecken können, der Besitzer hätte es nie gemerkt, weil es wohl einer verstorbenen Verwandten gehörte.

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Antworten (1)

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    Antwort von eisMoewe eisMoewe

    bis 500 €: 5 % des Wertes

    über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

    Kommentar von evileule77 evileule77evileule77

    Und das ist gesetzlich so geregelt? Oder nur ein Richtwert? Okay wenn man´s so rechnet, hat er trotzdem nur 1/7 von dem eigentlichen bekommen.

    Kommentar von DannielOcean DannielOceanDannielOcean

    Das ist gesetzlich geregelt. Google 1. Treffer http://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn .....warum einfach wenns auch schwierig geht gelle

    Kommentar von evileule77 evileule77evileule77

    letztendlich interessiert das dann doch keinen, weil er hinterher nicht nachweisen kann wieviel Geld es was. Also Finderlohn einklagen=sinnlos

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